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Die Einbehaltung auf das Urlaubsgeld des öffentlichen Sektors - Ausgleichsbeitrag

Diverse gesetzliche Bestimmungen sehen eine Einbehaltung von 13,07 % zu Lasten des Arbeitnehmers von Urlaubsgeldern vor, die Personalmitgliedern des öffentlichen Sektors im weiten Sinne des Wortes gewährt werden. Im Gegensatz zur für die Arbeitnehmer im Privatsektor angewendeten Einbehaltung vom doppelten Urlaubsgeld, das für die Globalverwaltung der sozialen Sicherheit weitergezahlt wird, war keine Bestimmung für die Einbehaltung vom doppelten Urlaubsgeld der Beamten vorgesehen, die unter die Urlaubsregelung des öffentlichen Sektors fallen.

Das im Belgischen Staatsblatt vom 6. Oktober erschienene Gesetz vom 17.09.2005 über die Einführung eines Ausgleichsbeitrags für Pensionen sieht die Weiterzahlung dieser 13,07 % für die Personalmitglieder der Behörden vor.

Betroffene Arbeitgeber

Es betrifft die folgenden Behörden:

  • den föderalen administrativen öffentlichen Dienst, die föderalen öffentlichen Dienste, die Regien, die integrierten Polizeidienste und die Armee;
  • die föderalen autonomen öffentlichen Unternehmen;
  • die Gerichtshöfe und Gerichte;
  • den Staatsrat, den Rechnungshof und den Verfassungsgerichtshof.

Betroffene Arbeitnehmer

Der Beitrag wird sowohl für vertragliche als auch für statutarische Beamte geschuldet.

Vor dem 01.01.2015 nahm das LSS nur den Beitrag für die vertraglichen Beamten ein. In diesem Kapitel wird nur der Ausgleichsbeitrag behandelt, der für diese vertraglichen Arbeitnehmer geschuldet wird. Die Erläuterung des Ausgleichsbeitrags für statutarische Beamten finden Sie in der Erörterung des Beitrags statutarische Pension.

Betrag der Einbehaltung

Der vom LSS eingenommene Beitrag wird auf 13,07 % festgelegt. Er wird berechnet auf:

  • das Urlaubsgeld, das dem LSS gemeldeten Vertragspersonal gewährt wurde;
  • die Kopernikus-Prämie, die einigen vertraglich eingestellten Personalmitgliedern gewährt wurde;
  • die Umstrukturierungsprämie, die einigen vertraglich eingestellten Militärpersonen gewährt wurde.

Zu erledigende Formalitäten

Diese Einbehaltung muss dem LSS spätestens am letzten Tag des Monats gezahlt werden, der auf das Quartal folgt, in dem das Urlaubsgeld gezahlt wurde. Der für die gesamte Dienststelle einbehaltene Betrag wird global gemeldet und nicht für jeden Arbeitnehmer einzeln gemeldet.

Für 2005 werden die Arbeitgeber gebeten, die Meldung und die Zahlungen gemeinsam mit denen für das 3. Quartal vorzunehmen. Es ist daher nicht erforderlich, die Meldung des 1. oder 2. Quartal 2005 zu ändern, wenn sie bereits eingereicht wurde.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Beitrag Urlaubsgeld im öffentlichen Sektor

In der DMFA wird der Ausgleichsbeitrag für Pensionen, die für das Urlaubsgeld der vertraglichen Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor geschuldet werden, je Arbeitgeberkategorie im Block 90002 „Nicht an eine natürliche Person gebundener Beitrag“ mit Arbeitnehmerkennzahl 870 global angegeben.

Die Berechnungsgrundlage für die Summe des doppelten Urlaubsgelds, das an das Unternehmen gezahlt wurde, ist anzugeben

Bei Eingabe der DMFA per Internet ist die Berechnungsgrundlage zu den Beiträgen anzugeben, die für das ganze Unternehmen zu zahlen sind, und der Beitrag wird automatisch berechnet.