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Neuverteilung der Arbeit im öffentlichen Sektor

Das Gesetz vom 19.07.2012 über die Viertagewoche und die Halbzeitarbeit ab 50 oder 55 Jahre im öffentlichen Sektor gewährt - frühestens ab 01.10.2012 - eine Beitragsermäßigung für Arbeitgeber des öffentlichen Sektors, die als Ersatz für Arbeitnehmer, die ihre Leistungen gemäß diesem Gesetz um 1/5 verringern möchten, Vertragsbedienstete einstellen.

Ab 01.01.2014 wird die Ermäßigung für die vertraglichen Ersatzkräfte als Zielgruppenermäßigung in das System der harmonisierten Ermäßigungen integriert.