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Tageseltern

Es handelt sich um natürliche Personen, die in einer Wohnung für die Betreuung von Kindern innerhalb einer Familie sorgen und die einem Dienst beigetreten sind, mit dem sie nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind. Dieser Dienst wurde dazu durch die zuständige Anstalt zugelassen, kraft entweder des Erlasses der Regierung der Französischen Gemeinschaft vom 29.03.1993 zur allgemeinen Regelung über die Betreuungseinrichtungen, die durch das "Office de la Naissance et de l'Enfance" bezuschusst werden, oder kraft des Erlasses der Flämischen Regierung vom 23.02.2001 über Bedingungen hinsichtlich der Zulassung und Bezuschussung von Kindertagesstätten und Diensten für Betreuungsfamilien oder kraft des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 24.06.1999 über Kinderbetreuung.

Der anerkannte Betreuungsdienst wird als ihr Arbeitgeber betrachtet.