Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Arbeitgeber, der zum ersten Mal Personal einstellt

Identifikation beim LSS im Rahmen der Zentralen Unternehmensdatenbank

Ab dem 01.01.2005 muss jeder Arbeitgeber bei der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD) identifiziert werden und über eine eindeutige Unternehmensnummer verfügen. Wenn der Arbeitgeber dies wünscht, kann er sich ab diesem Datum nur auf der Basis seiner Unternehmensnummer (ZUD-Nummer) behördlicherseits identifizieren lassen.

So sind die Basisdaten jedes Unternehmens über die Zentrale Unternehmensdatenbank erhältlich. Jede Änderung im Unternehmen (Sitz der Gesellschaft, Adresse, Aktivität, Rechtsform usw.) wird in die Datenbank aufgenommen, die bereits als authentische Datenquelle fungiert. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie .

Zur Erinnerung: Jedes Unternehmen muss dafür sorgen, dass seine Niederlassungseinheiten in der Zentralen Unternehmensdatenbank korrekt eingetragen sind .

Das LSS erfüllt eine doppelte Funktion in Bezug auf die ZUD. Einerseits teilt es mit, wer die Eigenschaft eines Arbeitgebers erhält oder verliert, und andererseits gewährt es die Unternehmensnummer und die Nummer der Niederlassungseinheit, wenn die Eintragung als Arbeitgeber verlangt wird von:

  • Vereinigungen/Genossenschaften ohne Rechtspersönlichkeit;
  • Arbeitgeber, die nur Hausangestellte oder Hauspersonal beschäftigen;
  • im Ausland ansässige natürliche und juristische Personen, die nicht dauerhaft in Belgien ansässig sind oder dort keine Niederlassung haben.

Jede natürliche Person bzw. Gruppierung natürlicher Personen (z. B. eine nicht-rechtsfähige Vereinigung) oder Rechtsperson (Gesellschaft, Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht usw.), die zum ersten Mal einen oder mehrere Arbeitnehmer einstellt, muss dies dem LSS melden, um als Arbeitgeber anerkannt zu werden.

Die Identifizierung erfolgt über die Anwendung „WIDE“ (Werkgevers-IDentificatie/ion-Employeurs / Identifikation des Arbeitgebers). Nach der Bearbeitung der elektronischen Anforderung erhält der Arbeitgeber einen Brief des LSS mit:

  • der endgültigen LSS-Nummer;
  • dem NACE-Code (Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige in den Europäischen Gemeinschaften) und einer Beschreibung der Aktivität(en) des Unternehmens;
  • der/den zuerkannten Arbeitgeberkategorie(n).

Das anerkannte Sozialsekretariat des Arbeitgebers erhält eine elektronische Version dieses Briefs.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Erinnerung an das Identifikationsverfahren eines Arbeitgebers durch ein anerkanntes Sozialsekretariat

WIDE – Gesicherte Umgebung

WIDE – Ungesicherte Umgebung

  • Das WIDE-Formular (ID122w) ausfüllen (entweder vor dem Dienstantritt oder zum Zeitpunkt des Dienstantritts).
  • Die Anwendung erteilt eine vorläufige Nummer 51.xxx.xxx-xx.
  • Diese Nummer ist für die DIMONA zu verwenden.
  • Der Antrag ID122w muss weder gedruckt noch vom Arbeitgeber unterzeichnet noch an das LSS übermittelt werden.
    (Der Antrag wird automatisch an die Direktion Identifikation geleitet.)
  • Eine Kopie (pdf) des ID122w wird in der e-Box des Antragstellers hinterlegt.
  • Das WIDE-Formular (ID122w) ausfüllen (entweder vor dem Dienstantritt oder zum Zeitpunkt des Dienstantritts).
  • Die Anwendung erteilt eine vorläufige Nummer 51.xxx.xxx-xx.
  • Diese Nummer ist für die DIMONA zu verwenden.
  • Der Antrag ID122w muss weder gedruckt, noch vom Arbeitgeber unterzeichnet noch per Post an das LSS übermittelt werden.
  • Nach der Bearbeitung des Antrags vergibt die Direktion Identifikation eine endgültige Nummer.
  • Das LSS sendet das (Papier-)Formular ID101 an den Arbeitgeber und den Geschäftssitz des anerkannten Sozialsekretariats. Dieses Formular umfasst die endgültige Nummer, die zuerkannte(n) Arbeitgeberkategorie(n) und den NACE-Code.
  • Nach der Bearbeitung des Antrags vergibt die Direktion Identifikation eine endgültige Nummer.
  • Das LSS sendet das (Papier-)Formular ID101 an den Arbeitgeber. Dieses Formular umfasst die endgültige Nummer, die zuerkannte(n) Arbeitgeberkategorie(n) und den NACE-Code.

Versand der schriftlichen Vollmacht (ID818) durch das anerkannte Sozialsekretariat unter Angabe der vorläufigen Nummer oder Unternehmensnummer.

Notwendig für das Einreichen der DMFA

Versand der schriftlichen Vollmacht (ID818) durch das anerkannte Sozialsekretariat unter Angabe der vorläufigen Nummer oder Unternehmensnummer.

Notwendig für das Einreichen der DMFA

Nach Bearbeitung der Vollmacht sendet das LSS die schriftliche Bestätigung (ID102) der Registrierung der Vollmacht an das LSS und den Geschäftssitz des anerkannten Sozialsekretariats.

Nach Bearbeitung der Vollmacht sendet das LSS die schriftliche Bestätigung (ID102) der Registrierung der Vollmacht an das LSS und den Geschäftssitz des anerkannten Sozialsekretariats.

-

Falls kein durch den Arbeitgeber unterzeichnetes Formular ID122w eingeht (innerhalb eines Monats nach dem Ausfüllen des Formulars in WIDE), wird ein System von 3 Erinnerungen an den Arbeitgeber aktiviert.

Die Benutzung von WIDE in einer gesicherten Umgebung wird nachdrücklich empfohlen, um Probleme weitgehend zu vermeiden.