KE 483
Der Königliche Erlass Nr. 483 führt eine Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge für die Einstellung eines ersten Arbeitnehmers in der Eigenschaft von Hauspersonal ein.
Ab 01.01.2014 wird die Ermäßigung KE483 als Zielgruppenermäßigung in das System der harmonisierten Ermäßigungen integriert.