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Tageseltern

Die Sozialversicherungsbeiträge für Tageseltern werden anhand eines Fiktivlohns berechnet, der mit der folgenden Formel erhalten wird: T x E x L.

T = Anzahl der Betreuungstage. Ein Tag entspricht der Betreuung eines Kindes an einem Tag. Die Höchstzahl der Betreuungstage pro Quartal beträgt (65 x 4) = 260 Betreuungstage;
E = 1,9;
L = 3 x das garantierte durchschnittliche monatliche Mindesteinkommen, geteilt durch 494.

Praktisch gesehen, wird der Fiktivlohn pro Monat berechnet, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass L variieren kann, wenn das garantierte durchschnittliche monatliche Mindesteinkommen im Laufe des Quartals geändert wird.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Tageseltern

In der DMFA werden Tageseltern mit dem spezifischen Code 497 Typ 0 im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ angegeben.

Arbeitgebern steht ein Spreadsheet zur Verfügung für die Umrechnung

• der eingetragenen Kapazität
• der tatsächlich geleisteten Kinderbetreuungstage und
• der Ruhetage