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Maßnahmen für den nichtkommerziellen Sektor

Arbeitgeber aus dem öffentlichen Sektor, die in den Anwendungsbereich der „Maribel sozial“-Maßnahme fallen, müssen in dieses Feld Code ,7‘ (beim LSS gemeldete Arbeitnehmer, die im Rahmen der „Maribel sozial“-Maßnahme eingestellt wurden) eintragen, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der „Maribel sozial“-Bezuschussung eingestellt wurde. Dieser Code gilt ab dem 2. Quartal 2006.

Arbeitgeber aus dem nicht-kommerziellen Sektor müssen in dieses Feld Code ,8‘ (gering qualifizierte Jugendliche, beschäftigt im Sozialwirtschaftssektor in Ausführung des Solidaritätspakts zwischen den Generationen) eintragen, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der Maßnahme zur Förderung der Beschäftigung von gering qualifizierten Jugendlichen im nicht-kommerziellen Sektor eingestellt wurde. Diese Jugendlichen werden für das Erreichen des Kontingents der Jugendlichen im Rahmen der Jungarbeitnehmerverpflichtung nicht mitgerechnet.
Dieser Code wird rückwirkend ab dem 1. Quartal 2007 eingeführt.