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Betrag des Gehaltszuschlags

Diese Angabe ist unerlässlich. Sie ist daher auf jeder Zeile des Gehaltszuschlags anzugeben.

Anpassung kraft des Königlichen Erlasses vom 25.10.2013 (nur Personal des föderalen öffentlichen Dienstes)

Gemäß den Bestimmungen in Titel III - Übergangsmaßnahmen zum Vorteil von beschäftigten Personalmitgliedern beim Inkrafttreten dieses Beschlusses (Artikel 35 ff.) des KE vom 25. Oktober 2013 über die Besoldungslaufbahn der Personalmitglieder des föderalen öffentlichen Dienstes (BS 14.11.2013 - Erste Ausgabe), wird das Gehalt der beschäftigten Personalmitglieder vor dem 01.01.2004, die auf der Grundlage einer alten Gehaltstabelle (u. a. Copernicus) entlohnt werden, ab dem 01.01.2017 aus drei einzelnen Besoldungselementen bestehen:

  • die gesperrte alte Gehaltstabelle;
  • eine neue Erhöhung, verbunden mit den Aufstieg in eine höhere Stufe der alten Gehaltstabellen (Artikel 48);
  • die erste Verbesserung in der Gehaltstabelle und die folgenden Verbesserungen (Artikel 42 und 45).

Wenn die Summe dieser Gehaltselemente mehr beträgt als das für den Grad oder die Klasse in der neuen Besoldungslaufbahn vorgesehene Höchstgehalt, darf nur noch der DmfA-Code der neuen Höchstgehaltstabelle angegeben werden und nicht mehr die höheren DmfA-Codes (ausgenommen der alten Gehaltstabellen, deren Höchstbetrag über dem Höchstbetrag der höchsten Gehaltstabelle der neuen Laufbahn des Grades oder der betrachteten Klasse liegt: in diesem besonderen Fall darf ausschließlich der DmfA-Code der alten Gehaltstabelle angegeben werden und kein Gehaltszuschlag).

 

Pauschale Zuschläge oder prozentuale Zuschläge

Falls die angegebene Referenz auf einen Pauschalbetrag hinweist, oder einen Zuschlag, der einem Prozentanteil des Tarifgehalts entspricht, wird der anzugebende Betrag als Jahresbetrag ausgedrückt, der an den im öffentlichen Sektor anwendbaren Schwellenindex 138,01 gekoppelt ist.

Es handelt sich daher um einen nicht indexierten Betrag.

Dieser Betrag entspricht immer dem Zuschlag, der für eine Vollzeitfunktion zuerkannt wird - auch wenn das Personalmitglied eine Teilzeitfunktion ausübt -, oder eine Vollzeitfunktion mit verringerten Leistungen.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Betrag eines Gehaltszuschlags, der einem (festen oder variablen) Prozentanteil des Tarifgehalts entspricht, per Definition die Entwicklung dieses Tarifgehalts nachbildet. Anders ausgedrückt: Falls der Betrag des Tarifgehalts steigt, erhöht sich der Betrag des Gehaltszuschlags als Prozentanteil.

Jede Änderung des Betrags des Gehaltszuschlags führt zur Einrichtung einer neuen Zeile für Gehaltszuschläge.

Anpassung kraft des Königlichen Erlasses vom 25.10.2013 (nur Personal des föderalen öffentlichen Dienstes)

Die erste Verbesserung in der Gehaltstabelle muss unter der Form des neuen Referenztyps für den Gehaltszuschlag ‚Betrag‘ angegeben werden. Eine eventuelle Prämie für Kompetenzentwicklung muss ebenfalls abgezogen werden und die etwaige Differenz muss mittels eines spezifischen Gehaltszuschlags vom Typ ‚variabler Betrag‘ angegeben werden, der nur in diesem Fall verwendet werden darf. Der nicht ausgezahlte Betrag der erworbenen ersten Verbesserung in der Gehaltstabelle kann nicht dazu verwendet werden zu bestimmen, ob die vorgenannte Deckelung gemäß Artikel 47 erreicht wurde (Höchstbetrag der höchsten Gehaltstabelle der neuen Laufbahn des Grades oder der betrachteten Klasse).

  

Zuschläge pro Einheit (pro Stunde oder pro Leistung)

Falls die angegebene Referenz auf einen Zuschlag pro Einheit hinweist, sind die Angaben „Grundbetrag des Gehaltszuschlags“ und „Anzahl Stunden oder Leistungen“ einzutragen.

Der Betrag des Gehaltszuschlags muss in jedem Fall dem Produkt aus diesen beiden Faktoren entsprechen (Anzahl der Stunden oder Leistungen, multipliziert mit dem Grundbetrag).

Da der Prozentanteil an den Index 138,01 gekoppelt ist, wird auch der Betrag des Gehaltszuschlags an diesen Index gekoppelt.

Anpassung kraft des Königlichen Erlasses vom 25.10.2013 (nur Personal des föderalen öffentlichen Dienstes)

Die mit dem Aufstieg auf eine höhere Stufe verbundenen Erhöhungen (und die folgenden Verbesserungen in der Gehaltstabelle) müssen in der Form neuer Gehaltszuschlagreferenzen ‚Art des Betrags pro Einheit‘ angegeben werden.