Einleitung
Die Daten auf den Quartalsmeldungen der Arbeitgeber werden zu verschiedenen Zwecken kontrolliert: So werden beispielsweise die Rechtmäßigkeit von Anträgen auf Beitragsermäßigung auf diese Weise kontrolliert und die Korrektheit der Daten, die an die verschiedenen öffentlichen Einrichtungen der sozialen Sicherheit weitergeleitet werden, garantiert, sodass diese ihre Aufgabe erfüllen können.
Daneben erstellt das LSS bereits seit geraumer Zeit statistische Datenbanken. Diese Datenbanken erfüllen statistische Zwecke:
- Die Verarbeitung von Informationen, die von den Arbeitgebern erteilt werden, um Statistiken bezüglich der Beschäftigung, Löhne und Arbeitstage zu erstellen. Diese Daten werden durch öffentliche, wissenschaftliche und soziale Einrichtungen, Sozialkassen usw. verwendet. Indem diese Daten des LSS verwendet werden, wird vermieden, dass dieselben Quellen (Personen, Arbeitgeber) übermäßig belastet werden müssen.
- Auch die Gesetzgebung kann somit korrekt angewandt werden. Einige besondere Beitragsätze und bestimmte Beitragsermäßigungen basieren auf der Gesamtzahl der Arbeitnehmer, die am Ende eines Quartals bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Das LSS verwaltet hierzu eine statistische Datenbank, die die Daten für jeden einzelnen Arbeitgeber und jede einzelne Arbeitgeberkategorie sammelt.
Außerdem veröffentlicht das LSS seit den siebziger Jahren „dezentralisierte“ (oder „regionalisierte“) Beschäftigungsstatistiken. Bis einschließlich zum 2. Quartal 2014 werden Arbeitnehmer, die am 30. Juni beschäftigt sind, nach der Gemeinde, in der sie beschäftigt sind, was ihrer Niederlassungseinheit (NE) entspricht, sowie nach der dort ausgeübten Wirtschaftsaktivität klassifiziert. Ab dem 3. Quartal 2014 sind es jeweils die Arbeitnehmer am letzten Tag des Quartals. Diese Daten werden n einer zweiten Datenbank gespeichert. Statistiken, die hierauf basieren, haben einen zentralen Platz in den Arbeitsmarktstatistiken eingenommen: Es sind nämlich die einzigen Statistiken, die die Beschäftigung nach Arbeitsplatz wiedergeben.
Sowohl die Verwaltungen als auch die Einrichtungen der Arbeitgeberorganisationen haben das LSS offiziell gebeten, sein Angebot an Statistiken auf den Arbeitsplatz zu erweitern, was ermöglicht, die Anforderungen der regionalen Verwaltungen, die in der Durchführung der 6. Staatsreform neue Befugnisse auf dem Gebiet der Beschäftigung ausüben, zu erfüllen.