Beitrag für einen Sozialdienst im lokalen öffentlichen Sektor (DmfAPPL)
Die provinzialen und lokalen Verwaltungen, die einem Sozialdienst angeschlossen sind, schulden dem LSS einen Arbeitgeberbeitrag von 0,15 % vom Lohn der Vertrags- und statutarischen Personalmitglieder.
Der Beitrag ist je nach Fall bestimmt für:
- den Kollektiven Sozialdienst der provinzialen und lokalen Verwaltungen,
- der Sozialdienst der Polizei (SSD-GPI);
- der Kollektiven Sozialdienst der lokalen Verwaltungen in Flandern.