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Rechnungsstellung und Einziehung von Amts wegen (DmfAPPL)

Monatliche Rechnung

Eine provinziale oder lokale Verwaltung ist gegenüber dem LSS verpflichtet, den Betrag der Beiträge, der am Fälligkeitsdatum der monatlichen Rechnung geschuldet wird, zu bezahlen. Diese Rechnung wird zu Monatsanfang an das elektronische Postfach des Arbeitgebers gesendet und enthält unter anderem einen Vorschuss für den darauffolgenden Monat und alle gebuchten Beiträge infolge von Regulierungen des vorangegangenen Monats. 

Rechnung für Sanktionen

Die Beträge, die als Sanktion für die verspätete Einreichung der Meldung oder verspätete Zahlung der Beiträge geschuldet werden, sind nicht auf der monatlichen Rechnung ausgewiesen, sondern auf der Rechnung für Sanktionen. Der Arbeitgeber, der eine Rechnung für Sanktionen in seinem elektronischen Postfach erhält, muss den geschuldeten Betrag mit einer strukturierten Mitteilung zum Fünften des Monats, der auf das Rechnungsdatum folgt, selbst auf das Konto des LSS bei Belfius überweisen. Es besteht keine automatische Einziehung für die Rechnung für Sanktionen.

Einziehung von Amts wegen

Mangels Zahlung innerhalb der gesetzten Frist kann das LSS den fälligen Betrag der Schuldforderung von Amts wegen bei den folgenden Einrichtungen einziehen: bei der Belfius-Bank, der BNP-Paribas Fortis-Bank, dem Postscheckamt bzw. der Belgischen Nationalbank (BNB), jeweils in der vorgenannten Reihenfolge.

Vor der Einbehaltung von Amts wegen mahnt das LSS den Arbeitgeber per Einschreiben:

  • entweder am zehnten Tag nach dem Erhalt der Aufforderung, die Schuld zu begleichen;
  • oder einen Einwand gegen die Begründetheit der Forderung innerhalb derselben Frist per Einschreiben beim Generalverwalter des LSS einzureichen.

Innerhalb von 60 Tagen nach Empfang dieses Schreibens befindet der Verwaltungsausschuss des LSS über die Zulässigkeit und Begründetheit des Einwands.