Spezifische Informationen für den Bausektor
Inhalt
- Meldung „Gelegenheitsarbeitnehmer Horeca-Sektor“
- Spezifische Informationen für den Bausektor
- Maßnahmen für den nichtkommerziellen Sektor
- Ausschluss Capelo
- Angaben, mit denen die Einhaltung einer Verpflichtung kontrolliert werden kann
- Abweichende Berechnungsgrundlage für Beitrag Behördenpension
- Krankheitsperiode statutarisches Personalmitglied im öffentlichen Sektor
- Begriff Freistellung von Leistungen
- Laufbahnmaßnahme
- Anzahl der von einem Seemann aufgebauten Urlaubstage
- Sektordetail Social/Non Profit
- Mobilitätsbudget
Im Bausektor gibt es ein System der Lohnerstattung bei Krankheit durch den Fonds für Existenzsicherheit.
Ab dem ersten Quartal 2011 wird über die DmfA eine Reihe zusätzlicher Angaben angefordert, um die Verwaltungsformalitäten für den Erhalt der Erstattung zu verringern. Diese Angaben sind daher nur für Bauarbeiter (einschließlich der Aushilfskräfte im Bausektor) zu übermitteln.
Stundenlohn
In diesem Feld muss der Stundenlohn gemeldet werden, der am Ende dieses Quartals anwendbar ist. Ab dem ersten Quartal 2011 ist der Stundenlohn für jedes Quartal zu melden (davor war dies ausschließlich für das dritte Quartal jedes Jahres der Fall).
Anzahl der Krankheitstage
In dieses Feld ist die Anzahl der krankheitsbedingten Abwesenheitstage der Bauarbeiter einzutragen. Es handelt sich daher nur um die Tage mit garantiertem Lohn für die erste Woche (und vom Arbeitgeber bezahlte Karenztage), aber nicht um den (die) Tag(e) garantierten Tageslohns für den (die) vom Arbeitgeber gezahlten unvollständigen Arbeitstag(e).
Diese Tage sind daher auch (zusammen mit anderen als den gearbeiteten Tagen) mit dem Leistungscode 1 anzugeben.
Lohn bei Krankheit
In dieses Feld ist der Bruttobetrag des Lohns einzutragen, den der Arbeitgeber dem Bauarbeiter für das Quartal während der Krankheit gezahlt hat. Es handelt sich dabei sowohl um den Lohn, für den Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden (erste Woche garantierter Lohn), als auch um den Lohn, für den keine Beiträge geschuldet werden (zweite Krankheitswoche und Ergänzung zum Krankengeld, das für den Rest des ersten Monats gezahlt wird), aber nicht um den Lohn für den Tag garantierten Tageslohns.
Die „Anzahl der Krankheitstage“ und der „Lohn bei Krankheit“ sind sowohl bei Abwesenheit wegen Krankheit als auch bei Abwesenheit wegen gemeinrechtlichen Unfalls zu melden. Bei Abwesenheit wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sind diese Angaben nicht erforderlich.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen - Informationen Bausektor
In der DmfA werden die spezifischen Angaben für den Bausektor im Block 90313 „Beschäftigung - Auskünfte“ angegeben.
Das Feld 00862 „Stundenlohn in Tausendstel Euro“ muss ausgefüllt werden
- durch Arbeitgeber mit der Kategorie 024, 026, 044, 054, 224, 226, 244, 254 254
- für ihre mit der Arbeitnehmerkennzahl 015 (ausgenommen Lehrlinge), 024 und 027 angegebenen Arbeitnehmer.
Die beiden Felder 01010 „Anzahl der Tage des garantierten Lohns in der ersten Woche“ und 01011 „Bruttolohn im Krankheitsfall“ müssen ebenfalls ausgefüllt werden, wenn Tage durch einen garantierten Lohn in der ersten Woche gedeckt werden.