Der neue „Entlohnungscode“
Aus den in den neuen Neuverteilungsmaßnahmen genannten Gründen ist für jede Meldung einer entlohnten vollständigen Abwesenheit (z. B. Zurdispositionstellung wegen Krankheit mit Wartegeld) über eine neue Neuverteilungsmaßnahme ab dem 1. Quartal 2011 die Entlohnung für diese Abwesenheit mit einem neuen Entlohnungscode anzugeben.
Diese Entlohnung muss mit dem neuen Code 51 angegeben werden: „ Die einem definitiv ernannten Personalmitglied, das im Rahmen einer Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit abwesend ist, gezahlte Entschädigung“.
Für die Sozialbeiträge wird die mit diesem Code angegebene Entlohnung auf gleiche Weise behandelt wie eine mit Code 1 gemeldete Entlohnung.