Mobilitätsbudget
Ab dem 1.3.2019 ist ein System vorgesehen, nach dem ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, ein Budget zur Verfügung stellen kann, um diesen zu ersetzen und dem Arbeitnehmer die Wahl zu lassen, wie er seine Mobilitätsausgaben decken kann (umweltfreundlicheres Auto, öffentlicher Verkehr, Nutzung eines Elektrofahrrads oder einer Kombination, bestimmte Kosten für ein arbeitsnahes Zuhause, …).
Das Mobilitätsbudget ist nicht den Sozialversicherungsbeiträgen unterworfen. Je nachdem, werden besondere Beiträge geschuldet.
Was bedeutet dies für die Meldung?
- der Jahresbetrag des Mobilitätsbudgets muss in einem neuen Feld „Beschäftigungsinformation - Mobilitätsbudget“ nur dann angegeben werden, wenn der Saldo (Säule 3) ausbezahlt wird (oder ausbezahlt werden sollte, aber der Saldo „0“ ist) und dies in allen Situationen (Wahl eines umweltfreundlicheren Fahrzeugs, Alternativen oder Auszahlung eines Saldos und alle möglichen Kombinationen);
- wenn die Entscheidung für ein umweltfreundlicheres Fahrzeug (Säule 1) getroffen wird, muss in jedem Quartal:
- ein Solidaritätsbeitrag auf der Ebene der Arbeitnehmerzeile angegeben werden
- der Vorteil der Nutzung des (umweltfreundlicheren) Firmenwagens für den Arbeitnehmer angegeben werden (DmfA-Lohncode 10 oder DmfAPPL-Lohncode 770);
- wenn das Budget ganz oder teilweise für Alternativen ausgegeben wird, gibt es außer der einmaligen Meldung des Jahresbetrags keine spezifische Meldung (Säule 2);
- wenn ein Restsaldo ausbezahlt wird (oder ausbezahlt werden soll, der Saldo aber „0“ ist), muss auf der Meldung des Quartals, in dem der Restsaldo ausbezahlt wird oder ausbezahlt werden sollte (Auszahlung spätestens in dem Monat, der auf das Kalenderjahr folgt) (Säule 3):
- ein Sonderbeitrag zulasten des Arbeitnehmers in Rechnung gestellt werden, der auf der Ebene der Arbeitnehmerzeile angegeben ist
- der Saldo mit einem neuen Lohncode „Saldo Mobilitätsbudget“ (also eventuell ‚0‘) angegeben werden.