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Junge Arbeitnehmer

Diese Zielgruppenermäßigung betrifft die Einstellung junger Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um 2 außerordentliche Ermäßigungen:

- Zielgruppenermäßigung „junge Arbeitnehmer“ – Jugendliche mit Sekundarabschluss, gering Qualifizierte und sehr gering Qualifizierte
- Zielgruppenermäßigung „junge Arbeitnehmer“ – unter 19-Jährige

Betroffene Arbeitgeber

Sowohl Arbeitgeber aus dem öffentlichen Sektor als auch aus dem Privatsektor kommen für die Zielgruppenermäßigung in Betracht, ungeachtet der Anzahl der Arbeitnehmer, die sie beschäftigen.

Um Anspruch auf die Zielgruppenermäßigung „junge Arbeitnehmer“ erheben zu können, müssen Arbeitgeber die Jungarbeitnehmerverpflichtung erfüllen.

 

Betroffene Arbeitnehmer

Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – mit mittlerer Qualifikation, geringer Qualifikation und sehr geringer Qualifikation.

Nur Jugendliche, deren Referenzquartalslohn 9000,00 EUR nicht überschreitet, kommen in Betracht (unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 01.01.2013 eingestellt wurden).

Zu dieser Gruppe gehören Jugendliche (bis einschließlich des Quartals, in dem sie 26 Jahre alt werden), die mit einem Erstbeschäftigungsvertrag beschäftigt sind und deren Arbeitskarte bescheinigt, dass sie die Bedingungen erfüllen, die den Anspruch verleihen. Mit Erstbeschäftigungsabkommenist jeder Vertrag gemeint, der wie nachstehend in verschiedene Arten aufgeteilt und mit einem Jugendlichen abgeschlossen wird:

  • I. ein Arbeitsvertrag mit zumindest halber Stelle;
  • II. eine Kombination eines Teilzeitarbeitsvertrags (mindestens halbe Stelle) mit einer vom Jugendlichen besuchten Ausbildung, ab dem Tag, an dem der Jugendliche mit der Erfüllung des Arbeitsvertrags beginnt;
  • III. Ein Vertrag im Rahmen einer dualen Ausbildung für Lehrlinge alternierendes Lernen und jede andere Form eines durch den König bestimmten Ausbildungs- oder Eingliederungsvertrags.

Eine Arbeitskarte bescheinigt, ob der Jugendliche die Bedingungen erfüllt, um für die Zielgruppenermäßigung in Betracht zu kommen (gering qualifiziert, behindert…). Wenn der Jugendliche im Laufe des Kalenderjahres noch keine 19 Jahre wird, erübrigt sich eine Arbeitskarte. Er fällt automatisch in die Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – unter 19-Jährige. Um das Erstbeschäftigungsabkommen aber bis zu dem Jahr weiterlaufen zu lassen, in dem er 19 Jahre wird, und bis zu den darauf folgenden Jahren, muss sein Arbeitgeber spätestens am 31. Januar des Jahres, in dem er 19 wird, für ihn eine Arbeitskarte beantragen.

Solange der Arbeitgeber den Jugendlichen ununterbrochen weiter unter einem der drei oben genannten Vertragstypen beschäftigt, gilt dies als Beschäftigung im Rahmen eines Erstbeschäftigungsabkommens als Jugendlicher, der zu der bescheinigten Gruppe gehört, bis zum letzten Tag des Quartals, in dem der Jugendliche 26 Jahre alt wird.

Mit einem Jugendlichen im Rahmen der Erstbeschäftigungsabkommen ist jeder gemeint, der zum Zeitpunkt seines Dienstantritts weniger als 26 Jahre alt ist. Die Bedingung, dass der Jugendliche bei Dienstantritt arbeitssuchend gemeldet sein muss, ist am 01.04.2010 entfallen.

 

Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer – unter 19-Jährige.

Diese Gruppe setzt sich zusammen aus Jugendlichen im Allgemeinen, die im Laufe des Kalenderjahres das Alter von 19 Jahren nicht erreichen.

 

Flandern:

Ab dem 01.07.2016 kann für Arbeitnehmer, die in Flandern beschäftigt werden, nicht mehr die ‚Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer‘ angewandt werden, sondern die ‚Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer - Flandern‘. Für die jungen Arbeitnehmer, die vor diesem Datum bereits im Dienst waren, sind Übergangsmaßnahmen vorgesehen.

Wallonische Region (außer die Deutschsprachige Gemeinschaft):

Ab dem 01. Juli 2017 kann für Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber für eine Beschäftigung in Wallonien eingestellt werden, nicht mehr die „Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer“ angewandt werden.

Als Übergangsmaßnahme können Arbeitgeber, die Arbeitnehmer eingestellt haben, die vor dem 01.07.2017 ihren Dienst antraten und auch weiterhin ununterbrochen (mit einem dauerhaften oder anschließenden Arbeitsvertrag) im Dienst bleiben, die Ermäßigung für diese Arbeitnehmer für die ihnen verbleibenden Quartale unter den gleichen Bedingungen weiterhin beanspruchen. Es gibt spezielle Ermäßigungscodes für diese Übergangsmaßnahmen. Die Ermäßigung läuft endgültig am 30. Juni 2020 ab.

Region Brüssel-Hauptstadt:

Ab 01. Oktober 2017 kann für Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber für eine Beschäftigung in Brüssel eingestellt werden, nicht mehr die „Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer“ angewandt werden.

Die Ermäßigung ist am 31.12.2018 endgültig ausgelaufen.

Deutschsprachige Gemeinschaft:

Ab 01.01.2019 kann für Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber für eine Beschäftigung in einer der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingestellt werden, nicht mehr die „Zielgruppenermäßigung Jugendliche“ angewandt werden.

Als Übergangsmaßnahme können Arbeitgeber, die Arbeitnehmer eingestellt haben, die vor 01.01.2019 ihren Dienst antraten und ununterbrochen weiter im Dienst bleiben (mit einem dauerhaften oder anschließenden Arbeitsvertrag), die Ermäßigung für diese Arbeitnehmer für die ihnen verbleibenden Quartale unter den gleichen Bedingungen weiterhin beanspruchen. Es gibt keine speziellen Ermäßigungscodes für diese Übergangsmaßnahmen, die früheren Codes bleiben in Kraft. Es ist kein Enddatum für die Übergangsmaßnahmen vorgesehen. 

 

Betrag der Ermäßigung

Die Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer wird nur an die Bedingung gekoppelt, dass der Arbeitgeber seiner Jungarbeitnehmerverpflichtung entsprechen muss. Dies ist deshalb für Arbeitgeber günstig, die Anstrengungen unternehmen, ohne dazu verpflichtet zu sein (Unternehmen < 50 Arbeitnehmer, freigestellte Unternehmen, usw.)

Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – mit mittlerer Qualifikation, gering Qualifizierte und sehr gering Qualifizierte.

Für junge Arbeitnehmer, die mit einem Erstbeschäftigungsvertrag ab dem 1.1.2013 beschäftigt sind, gelten die folgenden Pauschalen, solange die Beschäftigung im Rahmen des Erstbeschäftigungsvertrags andauert (die Ermäßigung endet in einem solchen Fall in dem Quartal, in dem der junge Arbeitnehmer 26 Jahre alt wird):

  • Für alle jungen Arbeitnehmer mit mittlerer Qualifikation:
    • G1 im Quartal des Dienstantritts und den 3 darauf folgenden Quartalen
    • G2 während der 8 darauf folgenden Quartale. Mit Ausnahme von behinderten Jugendlichen gilt für diese Jugendlichen auch die Voraussetzung, dass sie seit mindestens 156 Tagen - gerechnet in der 6-Tagesregelung während des Monats der Einstellung und den 9 vorausgegangenen Kalendermonaten - arbeitslos sein müssen.
  • Für jeden jungen Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation:
    • G8 für das Quartal des Dienstantritts und die 7 darauf folgenden Quartale
    • G2 während der 4 darauf folgenden Quartale.
  • Für jeden jungen Arbeitnehmer mit sehr geringer Qualifikation:
    • G8 für das Quartal des Dienstantritts und die 11 darauf folgenden Quartale;
    • G2 während der 4 darauf folgenden Quartale.

Im Gegensatz zum System vor 2013 erstreckt sich die Ermäßigung nicht bis zum Quartal, in dem der Jugendliche 26 Jahre wird, sondern sie richtet sich nach der Anzahl der bereits verbrauchten Quartale. Das LfA bescheinigt, zu welcher Kategorie der Jugendliche gehört.

Die Ermäßigung für Jugendliche mit Sekundarabschluss kann daher nur für Jugendliche angewandt werden, die bei dem Arbeitgeber zum ersten Mal ab dem 1. Quartal 2013 ihren Dienst antreten.

Falls der Jugendliche bereits vor dem 01.01.2013 eingestellt wurde, bleiben die früheren Ermäßigungspauschalen und Perioden anwendbar:

  • Für jeden jungen Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation, den er mit einem Erstbeschäftigungsvertrag einstellt:
    • G1 für das Quartal des Dienstantritts und die 7 darauf folgenden Quartale
    • G2 für die darauf folgenden Quartale und solange sie mit dem Erstbeschäftigungsvertrag beschäftigt sind (die Ermäßigung endet somit in jedem Fall in dem Quartal, in dem der junge Arbeitnehmer 26 Jahre alt wird).
  • Für jeden jungen Arbeitnehmer mit sehr geringer Qualifikation, den er mit einem Erstbeschäftigungsvertrag einstellt
    • G1 für das Quartal des Dienstantritts und die 15 darauf folgenden Quartale
    • G2 für die darauf folgenden Quartale und solange sie mit dem Erstbeschäftigungsvertrag beschäftigt sind (die Ermäßigung endet somit in jedem Fall in dem Quartal, in dem der junge Arbeitnehmer 26 Jahre alt wird).
  • Für jeden behinderten Arbeitnehmer oder ausländischen Arbeitnehmer, die junge Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation sind
    • G1 den er mit einem Erstbeschäftigungsvertrag beschäftigt für das Quartal des Dienstantritts und die 15 darauf folgenden Quartale
    • G2 für die darauf folgenden Quartale und solange sie mit dem Erstbeschäftigungsvertrag beschäftigt sind (die Ermäßigung endet somit in jedem Fall in dem Quartal, in dem der junge Arbeitnehmer 26 Jahre alt wird).

Das LfA bescheinigt, zu welcher Kategorie der Jugendliche gehört.

Als Quartal des Dienstantritts gilt das Quartal, in dem der Jugendliche zum allerersten Mal den Dienst beim Arbeitgeber antritt. Wenn der Jugendliche aber bereits vor dem ersten Quartal des Kalenderjahrs, in dem er 19 Jahre alt wird, beim Arbeitgeber beschäftigt war, wird das erste Quartal des Jahres, in dem er 19 wird, als Quartal des Dienstantritts betrachtet. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber die Ermäßigung für sehr gering Qualifizierte, gering qualifizierte Behinderte und gering qualifizierte Ausländer auch für Jugendliche anwenden kann, die bereits vor dem 01.04.2006 bei ihm beschäftigt waren, solange diese Jugendlichen 2006 noch nicht 19 Jahre alt werden.

 

Betrag Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer – unter 19-Jährige.

Eine Ermäßigungspauschale G1 wird dem Arbeitgeber für jeden Jugendlichen gewährt, den er bis zum vierten Quartal des Kalenderjahres einstellt, in dem sein Arbeitnehmer 18 Jahre alt wird. Es betrifft deshalb Jugendliche, die mit bzw. ohne Erstbeschäftigungsabkommen eingestellt wurden, unabhängig davon, ob sie einen Lehr- oder Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.

 

Zu erledigende Formalitäten

Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer – unter 19-Jährige.

 

Neben der Angabe der entsprechenden Zielgruppenermäßigung(en) gibt es spezifische Verwaltungsformalitäten in Verbindung mit der Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – unter 19-Jährige.

Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – mit mittlerer Qualifikation, geringer Qualifikation und sehr geringer Qualifikation.

Um Anspruch auf die Zielgruppenermäßigung „junge Arbeitnehmer – Jugendliche mit Sekundarabschluss, gering Qualifizierte und sehr gering Qualifizierte“ erheben zu können, müssen die Jugendlichen mit einem Erstbeschäftigungsvertrag eingestellt werden.

Wenn die junge Person im Lauf des Kalenderjahrs des Beschäftigungsbeginns 19 Jahre oder älter wird , muss sie zum Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns eine gültige Beschäftigungskarte vorlegen können, die bescheinigt, dass sie zur berechtigenden Gruppe gehört. Sie können diese Karte beim Arbeitslosigkeitsbüro des Landesamts für Arbeitsbeschaffung Ihres Wohnorts erhalten.

Wallonische Region (außer die Deutschsprachige Gemeinschaft):

Ab dem 1.1.2018 stellt FOREM keine Arbeitskarten mehr für junge Arbeitnehmer aus der Wallonischen Region aus.

Region Brüssel-Hauptstadt:

Ab dem 01. Oktober 2017stellt Actiris keine Arbeitskarten für junge Arbeitnehmer aus der Region Brüssel-Hauptstadt aus.

Flämische Region:

Ab 01.07.2016 stellt das LfA Jugendlichen für eine Beschäftigung in Flandern keine Arbeitskarten mehr aus.

Deutschsprachige Gemeinschaft:

Ab dem 01.01.2019 stellt das LfA keine Arbeitskarten mehr für Jugendliche für eine Beschäftigung in den Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft aus.

Auf der Arbeitskarte wird angegeben, ob der betreffende Jugendliche bei der Berechnung der Jungarbeitnehmerverpflichtung doppelt gezählt wird (siehe Berechnung der Anzahl der Jugendlichen mit einem Erstbeschäftigungsabkommen im laufenden Quartal). Darüber hinaus bescheinigt die Arbeitskarte auch, ob es sich um einen Jugendlichen mit Sekundarabschluss, einen gering qualifizierten oder einen sehr gering qualifizierten Jugendlichen handelt.

Die Beantragung der Erstbeschäftigung wird für unzulässig erklärt, wenn sie zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Jugendliche noch eine schulische Ausbildung mit einem vollständigen Lehrplan im Tagesunterricht absolviert.

Wenn der Arbeitssuchende zum Zeitpunkt seines Dienstantritts nicht über eine gültige Arbeitskarte verfügt, kann auch der Arbeitgeber diese Karte beim LfA beantragen. Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitssuchenden einzeln einen Antrag einreichen. Die Anträge werden nur bearbeitet, sofern darauf die Namen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sowie dessen Wohnsitz, seine Erkennungsnummer der Sozialen Sicherheit und das Datum seines Dienstantritts angegeben werden.

Der Antrag auf Erhalt einer Erstbeschäftigungskarte muss spätestens am 30. Tag nach dem Dienstantrittsdatum beim zuständigen Arbeitslosigkeitsbüro erfolgen. Jeder verspätete Antrag hat zur Folge, dass die Periode, während der eine Ermäßigung gewährt werden kann, um eine Periode verkürzt wird, die bei Dienstantritt beginnt und am letzten Tag des Quartals endet, in dem die Arbeitskarte verspätet beantragt wurde.

Die Erstbeschäftigungskarte trägt als Gültigkeitsdatum den 1. Januar des Jahres, in dem der Jugendliche 19 wird, wenn er bereits vor diesem Datum eingestellt wird. Ansonsten ist dies das Dienstantrittsdatum. Wenn er den Dienst noch nicht angetreten hat, ist es das Datum, an dem der Antrag eingereicht wird.

Die Erstbeschäftigungskarte ist maximal 6 Monate gültig (allerdings begrenzt auf den Tag vor seinem 26. Geburtstag) und darf für jeden Dienstantritt in der Gültigkeitsperiode benutzt werden. Die Gültigkeitsdauer kann mit der gleichen Periode verlängert werden, wenn der Jugendliche noch den Voraussetzungen entspricht.

Der Arbeitgeber des Jugendlichen, der im Laufe des Kalenderjahres des Dienstantritts das Alter von 19 Jahren nicht erreicht und deshalb keine Arbeitskarte vorlegen muss, muss spätestens am 31. Januar des Jahres, in dem der Jugendliche 19 wird, eine Arbeitskarte beim zuständigen Arbeitslosigkeitsbüro beantragen, wenn er Anspruch auf die Zielgruppenermäßigung für gering qualifizierte Jugendliche erheben will. Bei seinem Antrag gibt er Folgendes an:

  • die Identität des Arbeitgebers
  • die Identität des Arbeitnehmers
  • den Wohnort des Arbeitnehmers
  • die INSS-Nummer des Arbeitnehmers
  • das Einstellungsdatum.

Jeder verspätete Antrag hat zur Folge, dass die Periode, während der eine Ermäßigung gewährt werden kann, um eine Periode verkürzt wird, die am 1. Januar des Jahres, in dem der Jugendliche 19 Jahre alt wird, beginnt und am letzten Tag des Quartals endet, in dem die Arbeitskarte verspätet beantragt wurde.

Der Anspruch auf die Zielgruppenermäßigung wird automatisch verlängert, wenn er nach Ablauf seines Vertrags bei demselben Arbeitgeber anschließend den Dienst antritt. Ein neuer Antrag für eine Arbeitskarte ist in diesem Fall nicht nötig. Um aber bei einer unterbrochenen Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber Recht auf die Zielgruppenermäßigung für junge, gering qualifizierte Arbeitnehmer zu haben, muss er erneut eine Arbeitskarte beantragen, die bescheinigt, dass er den Bedingungen noch entspricht.

Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung leitet die Daten bezüglich der Arbeitskarten elektronisch an das LfA weiter.

Das Erstbeschäftigungsabkommen muss nicht mehr gemäß einem festgelegten Modell erfolgen. Jeder Arbeitsvertrag, der nach den Bestimmungen eines Erstbeschäftigungsabkommens abgeschlossen wurde (mindestens halbzeitlich usw.), wird als Erstbeschäftigungsabkommen betrachtet.

Über die multifunktionelle Meldung teilt der Arbeitgeber im Feld „Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung“ mit, mit welchem Typ von Erstbeschäftigungsabkommen der Jugendliche eingestellt wird und zu welcher Kategorie er gehört. Wenn es einen Vertrag betrifft, der spezifisch für Lehrlinge oder Praktikanten gilt, muss der Arbeitgeber bei den Parametern der Beschäftigungszeile auch angeben, um welche ,Art Lehrling‘ es sich handelt. In dem Feld „Beginndatum Zielgruppenermäßigung“ muss der Arbeitgeber das Datum des allerersten Dienstantritts eintragen (für die Berechnung der Anzahl der Quartale Gx werden Quartale vor dem 01. Januar des Jahres, in dem der Arbeitnehmer 19 wird, automatisch NICHT berücksichtigt). Diese Angaben sind obligatorisch und können sich auf die Berechnung der Jungarbeitnehmerverpflichtung, das Recht der Zielgruppenermäßigung und/oder die Berechnung der geschuldeten Beiträge auswirken.

Daneben gibt der Arbeitgeber die entsprechende Zielgruppenermäßigung an.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA – Meldung der Ermäßigungen für junge Arbeitnehmer

Die regionalen Zielgruppenermäßigungen für junge Arbeitnehmer können je nach Niederlassungseinheit, in welcher der Arbeitnehmer beschäftigt wird oder der er unterstellt ist, verschieden sein.
Sie werden im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:

Region Brüssel-Hauptstadt

Für Arbeitnehmer, die ab dem 01.07.2017 in einer Niederlassungseinheit in der Region Brüssel-Hauptstadt eingestellt werden, darf die Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer nicht mehr angewendet werden.
Die laufenden Ermäßigungen behalten bis zum Ablauf ihrer Frist, jedoch spätestens bis zum 30.12.2018 ihre Gültigkeit.

! Die in der DmfA anzugebenden Codes werden ab den Meldungen für 4/2017 geändert.

Ermäßigung

 Pauschale

Dauer  Code

 Berechnungsgrundlage

Beginndatum Anspruch 1

Betrag der Ermäßigung

Maßnahme zur Förderung der Beschäftigung (Feld 00052) Arbeitskarte ausgestellt durch
Jugendlicher bis 31.12. des Jahres, in dem er 18 wird  G1 (1000€)
Alle betroffenen Quartale2

 

 7033

 /  /  ja  ja  /

Einstellung ab dem 01.01.2013 und vor 01.07.2017

Jugendlicher mit Erstbeschäftigungsabkommen und geringer Qualifikation
 
 G8 (1500€)
Quartal der Einstellung + die 7 folgenden Quartale 2

 

 7030

 /   ja
 ja  ja  LfA/ FOREM / ACTIRIS
 G2 (400€)
4 darauffolgende Quartale 2
Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen und sehr geringer Qualifikation oder Jugendliche mit Behinderung oder ausländischer Herkunft, gering qualifizierte Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen
 
 G8 (1500€)
Quartal der Einstellung + die 11 folgenden Quartale 2

 

 7031

 /
 
 ja  ja  ja  LfA/ FOREM / ACTIRIS
 G2 (400€)
4 darauffolgende Quartale 2
Jugendlicher mit Erstbeschäftigungsabkommen und mittlerer Qualifikation
 
 G1 (1000€)
Quartal der Einstellung + die 3 folgenden Quartale 2

 

7032

 /   ja  ja  ja  LfA/ FOREM / ACTIRIS
 G2 (400€)
8 darauffolgende Quartale 2

Einstellung vor 01.01.2013   

Jugendlicher mit Erstbeschäftigungsabkommen und geringer Qualifikation  G1 (1000€)
Quartal der Einstellung + die 7 folgenden Quartale 2

 

7030

 /   ja  ja  ja LfA
 G2 (400€)
Folgende Quartale bis einschließlich Quartal von 26 Jahren2
Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen und sehr geringer Qualifikation oder Jugendliche mit Behinderung oder ausländischer Herkunft, gering qualifizierte Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen  G1 (1000€)
Quartal der Einstellung + die 15 folgenden Quartale 2

 

 7031

 /   ja
 ja  ja  LfA
 G2 (400€)
Folgende Quartale bis einschließlich Quartal von 26 Jahren2

1 Das Beginndatum des Anspruchs ist das allererste Datum der Einstellung des Arbeitgebers, sogar vor 18 Jahren.
2 Immer begrenzt bis einschließlich des Quartals von 26 Jahren und spätestens bis 4/2018

Wallonische Region (außer der Deutschsprachigen Gemeinschaft)

Für Arbeitnehmer, die ab dem 01.07.2017 in einer Niederlassungseinheit in der Wallonischen Region (außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft) eingestellt werden, darf die Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer nicht mehr angewendet werden.
Die laufenden Ermäßigungen behalten bis zum Ablauf ihrer Frist, jedoch spätestens bis zum 30.06.2020 ihre Gültigkeit.

! Die in der DmfA anzugebenden Codes werden ab dem Meldungen für das dritte Quartal 2017 geändert.

Ermäßigung

 Pauschale

Dauer  Code

 Berechnungsgrundlage

Beginndatum Anspruch 1

Betrag der Ermäßigung

Maßnahme zur Förderung der Beschäftigung (Feld 00052) Arbeitskarte ausgestellt durch
Jugendlicher bis 31.12. des Jahres, in dem er 18 wird  G1 (1000€)
Alle betroffenen Quartale2

 

 8033

 /  /  ja  ja  /

Einstellung ab dem 01.01.2013 und vor 01.07.2017

Jugendlicher mit Erstbeschäftigungsabkommen und geringer Qualifikation
 
 G8 (1500€)
Quartal der Einstellung + die 7 folgenden Quartale 2

 

 8030

 /   ja
 ja  ja  LfA/ FOREM / ACTIRIS
 G2 (400€)
4 darauffolgende Quartale 2
Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen und sehr geringer Qualifikation oder Jugendliche mit Behinderung oder ausländischer Herkunft, gering qualifizierte Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen
 
 G8 (1500€)
Quartal der Einstellung + die 11 folgenden Quartale 2

 

 8031

 /
 
 ja  ja  ja  LfA/ FOREM / ACTIRIS
 G2 (400€)
4 darauffolgende Quartale 2
Jugendlicher mit Erstbeschäftigungsabkommen und mittlerer Qualifikation
 
 G1 (1000€)
Quartal der Einstellung + die 3 folgenden Quartale 2

 

8032

 /   ja  ja  ja  LfA/ FOREM / ACTIRIS
 G2 (400€)
8 darauffolgende Quartale 2

Einstellung vor 01.01.2013   

Jugendlicher mit Erstbeschäftigungsabkommen und geringer Qualifikation  G1 (1000€)
Quartal der Einstellung + die 7 folgenden Quartale 2

 

8030

 /   ja  ja  ja LfA
 G2 (400€)
Folgende Quartale bis einschließlich Quartal von 26 Jahren2
Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen und sehr geringer Qualifikation oder Jugendliche mit Behinderung oder ausländischer Herkunft, gering qualifizierte Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen  G1 (1000€)
Quartal der Einstellung + die 15 folgenden Quartale 2

 

 8031

 /   ja
 ja  ja  LfA
 G2 (400€)
Folgende Quartale bis einschließlich Quartal von 26 Jahren2

1 Das Beginndatum des Anspruchs ist das allererste Datum der Einstellung des Arbeitgebers, sogar vor 18 Jahren.
2 Immer begrenzt bis zum Quartal von 26 Jahren, spätestens bis 2/2020

Deutschsprachigen Gemeinschaft

Für Arbeitnehmer, die ab dem 01.01.2019 in einer Niederlassungseinheit auf dem Grundgebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft angestellt werden, darf die Zielgruppenermäßigung für Jungarbeitnehmer nicht mehr angewendet werden.
Die laufenden Ermäßigungen behalten bis zum Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.

! Die in der DmfA anzugebenden Codes bleiben unverändert.

Ermäßigung

 Pauschale

Dauer  Code Berechnungsgrundlage

Beginndatum Anspruch 1

Betrag der Ermäßigung

Maßnahme zur Förderung der Beschäftigung (Feld 00052) Arbeitskarte ausgestellt durch
Jugendlicher bis 31.12. des Jahres, in dem er 18 wird  G1 (1000€)
Alle betroffenen Quartale
 3430  /  ja ab 1/2019
ja
 ja  /

 In Dienst ab 01.01.2013 und vor 01.01.2019

Jugendlicher mit Erstbeschäftigungsabkommen und geringer Qualifikation
 
 G8 (1500€)
Quartal der Einstellung + die 7 folgenden Quartale 2  3410   /   ja  ja  ja LfA/ FOREM / ACTIRIS
 G2 (400€)
4 darauffolgende Quartale 2
Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen und sehr geringer Qualifikation oder Jugendliche mit Behinderung oder ausländischer Herkunft, gering qualifizierte Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen
 
 G8 (1500€)
Quartal der Einstellung + die 11 folgenden Quartale 2  3411   /
 
 ja
 ja  ja  LfA/ FOREM / ACTIRIS
 G2 (400€)
4 darauffolgende Quartale 2
Jugendlicher mit Erstbeschäftigungsabkommen und mittlerer Qualifikation
 
 G1 (1000€)
Quartal der Einstellung + die 3 folgenden Quartale 2  3412   /   ja  ja  ja  LfA/ FOREM / ACTIRIS
 G2 (400€)
8 darauffolgende Quartale 2

Vor 01.01.2013 in Beschäftigung

Jugendlicher mit Erstbeschäftigungsabkommen und geringer Qualifikation  G1 (1000€)
Quartal der Einstellung + die 7 folgenden Quartale 2  3410   /   ja
 ja  ja  LfA
 G2 (400€)
Folgende Quartale bis einschließlich Quartal von 26 Jahren
Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen und sehr geringer Qualifikation oder Jugendliche mit Behinderung oder ausländischer Herkunft, gering qualifizierte Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen  G1 (1000€)
Quartal der Einstellung + die 15 folgenden Quartale 2  3411  /   ja  ja  ja  LfA
 G2 (400€)
Folgende Quartale bis einschließlich Quartal von 26 Jahren

1 Das Beginndatum des Anspruchs ist das allererste Datum der Einstellung des Arbeitgebers, sogar vor 18 Jahren.
2 Immer begrenzt bis einschließlich des Quartals von 26 Jahren

Flandern

Ab 01.07.2016 werden spezifische Ermäßigungen für junge Arbeitnehmer eingeführt, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern beschäftigt oder ihr unterstellt sind (siehe Ermäßigung junge Arbeitnehmer - Flandern).

 

Bei Eingabe der DmfA per Internet werden die Ermäßigungen 3410, 3411, 3412, 3430, 8030, 8031, 8032, 8033, 7030, 7031, 7032, 7033 automatisch berechnet, wenn sie aktiviert werden.