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Entlohnungscode

Ziel des Zahlungscodes ist es, zu bestimmen, um welche Art von Vorteil es sich handelt. Ziel der folgenden Beschreibungen ist es vor allem, anzugeben, mit welchem Lohncode eine bestimmte Lohnkomponente übereinstimmt.

 

CODE 1

Dies ist im Grunde eine Restkategorie, in der alle Beträge, auf die Beiträge für die Soziale Sicherheit geschuldet werden, anzugeben sind, es sei denn, dass sie unter einem der folgenden Codes angegeben werden. Dieser Code gibt stets die Vorteile an, die direkt mit den im Quartal erbrachten Leistungen zusammenhängen. Dies sind unter anderem:

  • Lohn für effektive Arbeit,
  • Lohnzulage,
  • garantierter Lohn im Falle einer Krankheit und eines Unfalls (garantierter Tageslohn, garantierter Lohn für die erste Woche und garantierter Monatslohn für Tage, die unter Leistungscode 1 angegeben werden). Es handelt sich dabei sowohl um gemeinrechtliche Krankheiten und Unfälle als auch um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten,
  • einfaches Urlaubsgeld für Angestellte,
  • Prämien, die im Verhältnis zur Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage im Meldequartal gewährt werden,
  • Sachvorteile,
  • Rückerstattung von Kosten über die tatsächlich angefallenen Kosten hinaus,
  • der Arbeitgeberanteil an Mahlzeitschecks, die nicht den Ausschlussbedingungen entsprechen, sofern sie im Verhältnis zu den tatsächlich gearbeiteten Tagen im Meldequartal gewährt werden,
  • Geschenke und Geschenkschecks, die nicht den Ausschlussbedingungen entsprechen, sofern sie im Verhältnis zu den tatsächlich gearbeiteten Tagen im Meldequartal gewährt werden,
  • Vorteile aus Arbeitnehmerbeteiligungen, sofern sie im Verhältnis zu den tatsächlich gearbeiteten Tagen im Meldequartal gewährt werden,
  • Lohn für Abwesenheiten mit Lohnfortzahlung

Was den garantierten Lohn betrifft, ist es wichtig, zur Kenntnis zu nehmen, dass bei Rückfall nach Arbeitswiederaufnahme im Falle einer gemeinrechtlichen Krankheit oder eines Unfalls, der kein Arbeitsunfall ist, nur dann erneut garantierter Lohn geschuldet wird, wenn die Wiederaufnahme mindestens vierzehn Tage dauert. Bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit hingegen wird bei einem Rückfall nach einer Arbeitswiederaufnahme stets erneut ein garantierter Lohn geschuldet.

 

CODE 2

Prämien und ähnliche Vorteile, die unabhängig von der Anzahl der tatsächlich im Meldequartal gearbeiteten Tage gewährt werden. Es handelt sich um Vorteile, auf die Beiträge für die Soziale Sicherheit geschuldet werden und deren Gewährung völlig unabhängig von den im Quartal erbrachten Leistungen ist. Einige Beispiele:

  • Jahresendprämien;
  • Sachgeschenke in bar, in Geld oder in Form von Gutscheinen (selbstverständlich sofern sie nicht der Bedingung entsprechen, um vom Lohnbegriff ausgeschlossen zu werden);
  • Vorteile aus Arbeitnehmerbeteiligungen;
  • Dienstalterzulagen
  • an den Mentor im Rahmen einer Mentorschaft im Sinne von Art. 36 des Gesetzes vom 05.09.2001 zur Verbesserung der Beschäftigungsquote der Arbeitnehmer gezahlte Prämie.

Diese Prämien werden allgemein in dem Quartal angegeben, in dem sie ausgezahlt werden. Wenn es sich um Prämien handelt, die mit einer Frequenz von sechs oder mehr Monaten gezahlt werden und die mehr als 20 % der anderen Löhne der Referenzperiode betragen, werden sie gleichmäßig über die verschiedenen Quartale der Referenzperiode verteilt. Wenn sie in einem Quartal gezahlt werden, in dem der Arbeitnehmer bereits nicht mehr beim Unternehmen angestellt war, müssen sie in der Meldung des letzten Quartals angegeben werden, in dem der Arbeitnehmer noch im Dienst war.

Für alle unter diesem Code angegebenen Vorteile muss auch die Frequenz der Zahlung angegeben werden. Abweichend von der allgemeinen Regel werden diese Beträge nur dann zusammengezählt, sofern es sich um Vorteile handelt, die mit derselben Frequenz bezahlt werden. Wenn im Laufe des Quartals verschiedene Prämien mit einer verschiedenen Frequenz bezahlt werden, müssen die Beträge aufgeschlüsselt werden.

Keine einzige Einrichtung, die die in der DmfA erwähnten Angaben nutzt, muss diese Angabe pro Beschäftigungszeile kennen. Wenn für den Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungszeilen verwendet werden müssen, kann der Gesamtbetrag dieses Vorteils für das ganze Quartal deshalb problemlos an eine einzige Beschäftigungszeile gekoppelt werden.

 

CODE 3

Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer im Falle einer Beendigung des Vertrags gezahlt werden, sofern sie in Arbeitszeit ausgedrückt werden.

Daher handelt es sich hier nicht um den Lohn für die Kündigungsfrist, sondern um Entschädigungen, die bei Kündigung des Arbeitsvertrags gezahlt werden müssen. Aus gesetzlicher Sicht handelt es sich um den Lohn, für den Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden.

Unter diesem Code wird auch die Eingliederungsentschädigung angegeben. Diese Entschädigung wird an manche Arbeitnehmer gezahlt, die infolge einer Umstrukturierung entlassen wurden und in einem Beschäftigungsbüro eingetragen sind (für höchstens 6 Monate bei mindestens 45-jährigen entlassenen Arbeitnehmern und ab 07.04.2009 auch bei unter 45-jährigen Arbeitnehmern für einen Zeitraum von höchstens 3 Monaten).

Nur für die mit diesem Code vorzunehmenden Lohnangaben muss das Beginn- und Enddatum der dadurch gedeckten Periode angegeben werden. Für die Anwendung der Sozialen Sicherheit wird nämlich davon ausgegangen, dass diese Entschädigungen einen Zeitraum decken, die am Tag nach der Beendigung des Arbeitsvertrags beginnt, einschließlich der Entschädigungen für Entlassung im gemeinsamen Einvernehmen.

CODE 4

Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer im Falle einer Beendigung des Vertrags gezahlt werden, sofern sie NICHT in Arbeitszeit ausgedrückt werden. Es handelt sich dabei um anlässlich der Beendigung des Arbeitsvertrags gezahlte Beträge, für die Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden und die nicht Code 3 unterliegen (zum Beispiel Abgangsentschädigungen).

Die Berechnungsweise spielt dabei keine Rolle. Das heißt, dass auch Abschiedsprämien, die in Form eines Lohns für einige Monate berechnet werden, unter diesen Code fallen.

 

CODE 5

Prämien, die infolge der Einschränkung der Arbeitsleistungen im Rahmen von Maßnahmen zur Neuverteilung der Arbeit gewährt werden. Dies sind die Beträge, die Arbeitnehmern zugebilligt werden, die im Rahmen gesetzlicher Maßnahmen zur Neuverteilung der Arbeit ihre Arbeitsleistungen mit entsprechendem Lohnverlust beschränken. Es betrifft hier nur die kollektive Arbeitszeitverkürzung und die Viertagewochenregelung vor dem 01.10.2001, die mit den Ermäßigungscodes 1331, 1333 und 1341 gemeldet wurden (die Codes sind nicht mehr anwendbar). Durch die gewährten Beträge soll der Lohnverlust in Bezug auf frühere Leistungen teilweise ausgeglichen werden.

Unter diesem Lohncode müssen auch die ‚Prämien‘ gemeldet werden, die im Rahmen der freiwilligen Viertagewochenregelung im öffentlichen Sektor gemäß dem Gesetz vom 10. April 1995 oder der Viertagewoche gemäß dem Gesetz vom 19. Juli 2012 gewährt werden, dies aber NUR für die Arbeitnehmer, die unter die Pensionsregelung des Privatsektors fallen. Die ‚Prämien‘, die statutarischen Arbeitnehmern aus dem öffentlichen Sektor gewährt werden, die für eine Behördenpension in Betracht kommen, geben Sie unter Lohncode 1 an.

 

CODE 6

Die Entschädigungen für Stunden, die keine Arbeitszeit sind. Es handelt sich um die Entschädigungen für Stunden, die im Sinne des Arbeitsgesetzes vom 16.03.1971 keine Arbeitszeit sind, die infolge eines KAA gewährt werden, das innerhalb eines paritätischen Organs vor dem 01.01.1994 geschlossen und durch Königlichen Erlass für allgemein verbindlich erklärt wurde. Wichtigstes Beispiel: die Entschädigungen für Inaktivitätsstunden im Transportsektor (die sog. Überbrückungszeit).

Aufgrund der allgemeinen Tragweite der europäischen Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben und die daraus hervorgehenden Königlichen Erlasse, die für eine Reihe von Sektoren die Entschädigung für ,Bereitschaftszeit‘ regeln, fallen diese Entschädigungen ebenfalls unter den Lohncode 6. Es handelt sich hierbei schließlich um Lohn, den Arbeitnehmer, die Beförderungstätigkeiten ausüben (bei einem Arbeitgeber, der nicht notwendigerweise zum Transportsektor gehört) für die Stunden erhalten, die keine Arbeitszeit sind.

 

CODE 7

Angestellten gezahltes einfaches Abgangsurlaubsgeld (mit Ausnahme der Angestellten mit einem Vertrag über zeitweilige Arbeit und Aushilfsarbeit). Es betrifft das nach dem 31.12.2006 gezahlte Urlaubsgeld. Ab 01.01.2014 kann dieser Code für BVB und vertragliche Ersatzkräfte im öffentlichen Sektor, die der Gesetzgebung über den Jahresurlaub des Privatsektors unterliegen, nicht mehr verwendet werden.

 

CODE 9

Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer im Falle einer Entlassung wegen Berufsunfähigkeit gezahlt werden, sofern sie in Arbeitszeit ausgedrückt werden. Im Gegensatz zum Lohncode 3 handelt es sich hier ausschließlich um statutarische Beamte.

Es handelt sich hier u. a. um statutarische Beamte, die als definitiv berufsunfähig eingestuft wurden, sofern sie zwei Mal in Folge die Bewertung „ungenügend“ erhalten und bezüglich derer die Ernennungsbehörde beschlossen hat, die Kündigung gegen Zahlung einer Vertragsbruchentschädigung unverzüglich durchzuführen (Erlass der Flämischen Regierung vom 13.01.2006 über die Bestimmung der Rechtsstellung des Personals der Flämischen Regierung - BS 27.03.2006). Diese Bestimmung besteht anscheinend bereits seit Längerem. Dieser Code wird rückwirkend ab 01.01.2004 eingeführt. Daher handelt es sich hier nicht um den Lohn für die Kündigungsfrist, sondern um Entschädigungen, die der Arbeitgeber zahlen muss, weil keine oder eine zu kurze Kündigungsfrist eingehalten wurde.

Wie für Code 3 sind für die mit diesem Code anzugebenden Lohnangaben das Beginn- und Enddatum der dadurch gedeckten Periode anzugeben. Für die Anwendung der Sozialen Sicherheit wird nämlich davon ausgegangen, dass diese Entschädigungen einen Zeitraum decken, der am Tag nach der Beendigung des Arbeitsvertrags beginnt.

Die für diese Entschädigung geschuldeten Beiträge sind die gleichen wie diejenigen auf der vorangegangenen Beschäftigungszeile, was daher in den meisten Fällen nur die Gesundheitspflege betrifft. Daneben muss auch noch eine Meldung des Sonderbeitrags für entlassene Beamte gemäß dem Gesetz vom 20.07.1991 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen (BS 01.08.1991) vorgenommen werden.

 

CODE 10

Ein Vorteil, auf den keine Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden: persönliche Nutzung eines Betriebsfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz und die private Nutzung oder der Erhalt einer Mobilitätsentschädigung oder eines umweltfreundlichen Fahrzeugs im Rahmen des Mobilitätsbudgets.

Arbeitnehmer, die ihr Betriebsfahrzeug gegen eine Mobilitätsentschädigung eingetauscht haben, müssen den steuerlichen Vorteil davon angeben. Der Vorteil wird pauschal festgesetzt auf 4 % von 6/7 des Katalogwerts des eingetauschten Betriebsfahrzeugs. Eventuelle finanzielle Aufwendungen des Arbeitnehmers, wenn das Betriebsfahrzeug nicht unentgeltlich bereitgestellt wird, können abgezogen werden. Für weitere Informationen verweisen wir auf den FÖD Finanzen.

Die Berechnung des Vorteils, der sich aus der Nutzung eines Betriebsfahrzeugs ergibt, besteht in der Anwendung eines CO2-Prozentsatzes auf 6/7 des Katalogwerts des unentgeltlich zur Verfügung gestellten Fahrzeugs.

Um den CO2-Anteil zu bestimmen, geht man von einem Basisanteil von 5,5 % aus, der um 0,1 % pro CO2-Gramm über dem als Referenzwert dienenden CO2-Ausstoß auf maximal 18 % erhöht wird. Für jedes CO2-Gramm unter dem als Referenzwert dienenden CO2-Ausstoß verringert sich der Basisanteil um 0,1 % auf maximal 4 %. Der König legt jährlich den als Referenzwert dienenden CO2-Ausstoß fest. Für 2019 ist dies:

  • Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor: 107 g/km
  • Dieselmotor: 88 g/km

Hybridfahrzeuge benutzen die Formel gemäß dem verwendeten Festbrennstofftyp. Fahrzeuge, für die keine Angaben in Bezug auf den CO2-Ausstoß vorliegen, sind bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen einem Fahrzeug mit einem CO2-Ausstoß von 205 g/km (Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor) oder 195 g/km (Diesel) gleichzusetzen.

Der Vorteil darf auf keinen Fall weniger als 820,00 EUR (nicht indexiert) pro Jahr betragen. Für 2019 beträgt er 1.340,00 EUR. Im Falle einer Beteiligung des Arbeitnehmers ist dies vom berechneten Vorteil abzuziehen.

In einem Übergangszeitraum bis Ende 2020 ist es der in der Tabelle (Code 49.1) der Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs angegebene NEDC-Wert (kombinierter CO2-Wert) und nicht der WLTP-Wert (Code 49.4), der verwendet werden muss. Beim CO2-Emissionsgehalt auf der Zulassungsbescheinigung ist nicht angegeben, ob es sich um den WLTP-Wert oder den NEDC-Wert handelt. Dieser Wert kann deshalb vorläufig nicht genutzt werden. Für die praktische Anwendung verweisen wir auf die entsprechende Steuerregelung (auf der Website der Steuerverwaltung, und die angepasste FAQ Nr. 41 über den CO2-Emissionsgehalt, der zu berücksichtigen ist).

Auch wenn kein CO2-Sonderbeitrag geschuldet wird (Nutzfahrzeuge) und das Fahrzeug vom Finanzamt als ,Lieferwagen‘ bezeichnet wird, muss ein etwaiger Sachvorteil (in steuerlicher Hinsicht) unter Lohncode 10 angegeben werden.

Keine einzige Einrichtung, die die in der DmfA erwähnten Angaben nutzt, muss diese Angabe pro Beschäftigungszeile kennen. Wenn für den Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungszeilen verwendet werden müssen, kann der Gesamtbetrag dieses Vorteils für das ganze Quartal deshalb problemlos an eine einzige Beschäftigungszeile gekoppelt werden.

 

CODE 11

Es werden keine Sozialversicherungsbeiträge geschuldet auf die mit Lohncode 11 angegebenen Beträge. Es betrifft das einfache Abgangsurlaubsgeld, das Angestellten (Aushilfskräften und zeitweiligen Arbeitnehmern) nach 31.12.2006 gezahlt wird.Ab 01.01.2014 gilt dies auch für das einfache Urlaubsgeld, das BVB und vertraglichen Ersatzkräften im öffentlichen Sektor gezahlt wird, die der Gesetzgebung über den Jahresurlaub des Privatsektors unterliegen.

 

CODE 12

Es werden keine Sozialversicherungsbeiträge geschuldet auf die mit Lohncode 12 angegebenen Beträge. Es betrifft den Teil des einfachen Urlaubsgeldes, der dem normalen Lohn für Urlaubstage entspricht und vom früheren Arbeitgeber, der ihn mit den Lohncodes 7 und 11 angegeben hat, vorzeitig gezahlt wurde. Hinweis: Wenn auf das vom vorangegangenen Arbeitgeber gezahlte einfache Urlaubsgeld Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden, die vom neuen Arbeitgeber zu zahlen sind, wird dies mit Lohncode 1 angegeben.

 

CODE 13

Es werden keine Sozialversicherungsbeiträge geschuldet auf bestimmte Überstunden im Horeca-Sektor und im Sektor der Leiharbeit für eine Beschäftigung bei einem Benutzer des Horeca-Sektors.

 

CODE 20

Dieser Code diente dazu, die Kumulierung einer Pension mit Einkommen aus Arbeit zu überprüfen. In Anbetracht der geänderten Regulierung dieser Kumulierung müssen diese Angaben nicht mehr mitgeteilt werden.

 

CODE 22

Es werden keine normalen Sozialversicherungsbeiträge geschuldet für Löhne aufgrund von Leistungen im Rahmen eines ,Flexijobs‘, nur ein Beitrag in Form eines Sonderbeitrags. Diese Beschäftigungen und der zugehörige Lohn eröffnen aber Sozialrechte, sodass der entsprechende Lohn bekannt sein muss. Dieser Code kann nur für eine Beschäftigung im Horeca-Sektor oder als Aushilfskraft bei einem Benutzer aus dem Horeca-Sektor benutzt werden. Wie für Lohncode 1 gilt dieser Code für alle Löhne, die direkt in Verbindung stehen mit den während des Quartals erbrachten Leistungen.

 

CODE 23

Es werden keine normalen Sozialversicherungsbeiträge geschuldet für Prämien und andere Vorteile aus Leistungen im Rahmen eines ,Flexijob‘, nur ein Beitrag in Form eines Sonderbeitrags. Analog zum Lohncode 2 für die Meldung von normalen Arbeitnehmern dient dieser Code zur Meldung von Prämien und anderen Vorteilen, die nicht direkt mit den während des Quartals erbrachten Leistungen in Verbindung stehen. Auch dieser Code kann nur für eine Beschäftigung im Horeca-Sektor oder als Aushilfskraft bei einem Benutzer aus dem Horeca-Sektor benutzt werden. 

 

CODE 24

Für die Arbeitnehmer, die im Rahmen der Sozialen Maribel beschäftigt sind, wird mit dem Code 24 der Gesamtbetrag der ‚Vorteile, die nicht den gängigen Sozialversicherungsbeiträgen unterworfen sind, die für Zuschüsse in Betracht kommen‘ angegeben:  

  • das doppelte Urlaubsgeld;
  • das vorzeitige doppelte Urlaubsgeld bei Dienstaustritt;
  • der Teil des gesetzlichen doppelten Urlaubsgeldes ab dem 3. Tag der 4. Urlaubswoche; 
  • der Arbeitgeberanteil an Mahlzeitschecks;
  • die Entschädigung für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort;
  • die Entschädigung für Arbeiter oder bestimmte Angestellte während der 2., 3. oder 4. Woche der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit;
  • die Entschädigung für Ferienlager;
  • die Entschädigung für die Pflege von Arbeitskleidung.

Der Code 24 hat keinen Einfluss auf die Beitragsberechnung.

 

CODE 25

Für die Arbeitnehmer, die im Rahmen der Sozialen Maribel beschäftigt sind, wird mit dem Code 25 der Betrag der ‚Entschädigung für Auftragsfahrten‘ angegeben.

Der Code 25 hat keinen Einfluss auf die Beitragsberechnung.

 

CODE 26

Für die Arbeitnehmer, die im Rahmen der Sozialen Maribel beschäftigt sind, wird mit dem Code 26 der Betrag von bestimmten ‚erhaltenen Beiträgen und/oder anderen Zuschüssen als der Sozialen Maribel‘ angegeben:

  • die Prämien und Zuschüsse Activa;
  • die Prämien und Zuschüsse Plan Impulsion (ausgenommen Impulsion 55+).

Die übrigen erhaltenen Prämien und Zuschüsse (beispielsweise Eingreifen in der Arbeitsunfallversicherung, Leistung der „Vlaams Agentschap Personen met een Handicap“…) und die Beitragsermäßigungen werden nicht mit diesem Code angegeben.

Der Code 26 hat keinen Einfluss auf die Beitragsberechnung.

 

CODE 27

Entschädigung für die Ausübung eines parlamentarischen Mandats.

Der Code 27 hat keinen Einfluss auf die Beitragsberechnung.

 

CODE 28

Abgangsentschädigung nach einem parlamentarischen Mandat.

Der Code 28 hat keinen Einfluss auf die Beitragsberechnung.

 

CODE 29

Saldo des Mobilitätsbudgets in Geld. Es handelt sich um den Saldo, der - nach Abzug des Wertes der umweltfreundlichen Fahrzeuge und der nachhaltigen Transportmittel - mit der 3. Säule übereinstimmt.

 

CODE 51

Siehe Capelo

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Entschädigungen für Stunden, die keine Arbeitszeit sind

Entschädigungen für Stunden, die keine Arbeitszeit sind (Code 6), sind in folgenden Sektoren zugelassen:

Sektoren

Paritätische Kommissionen

Kategorien

Transport

140

083, 084, 085

Bau

124

024, 026, 044, 054

Aushilfskräfte

322

097, 497, 224, 226, 244, 254

Treibstoffe

127

081, 091

Textil- und Strickwarenindustrie

120

000, 011

Holzhandel

125.01, 125.02, 125.03

029, 010

Holzhandel

126

055

Metallhandel

149.04

077

Diese Entschädigungen müssen in dem Quartal angegeben werden, in dem der Basislohn gemeldet wurde. Sie dürfen daher nicht ohne normale Entlohnungen (Lohncode 1) und die entsprechenden Arbeitstage (Leistungscode 1) angegeben werden.