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Die Arbeitnehmerzeile und Beschäftigungszeilen

Jeder Arbeitnehmer wird in der DmfA als Person nur einmal identifiziert (im Prinzip sind alle Personen, die Sie über DIMONA als bei Ihnen beschäftigte Arbeitnehmer gemeldet haben, in Ihrem elektronischen Personalverzeichnis enthalten). Wenn Sie die Meldung per Internet einreichen, werden all diese Personen identifiziert. Sie müssen sie deshalb nicht immer wieder neu identifizieren).

Die Identifikation eines Arbeitnehmers erfolgt anhand der Erkennungsnummer für die soziale Sicherheit (ENSS).

Pro Arbeitnehmer muss stets eine „Arbeitnehmerzeile“ benutzt werden. Dies ist das Niveau, auf dem die Beiträge berechnet werden. Nur dann, wenn für den Arbeitnehmer im Laufe des Quartals verschiedene Beitragsprozentsätze anwendbar sind, müssen mehrere Arbeitnehmerzeilen verwendet werden (siehe unten).

Pro Arbeitnehmerzeile müssen stets eine oder mehrere „Beschäftigungszeilen“ verwendet werden. Die Beschäftigungszeile ist das Niveau, auf dem die Lohn- und Arbeitszeitangaben abgefragt werden.