Die neuen „Arbeitszeitangaben“
Allgemeine Grundsätze
Ab dem 1. Quartal 2011 werden 5 neue Codes für die Eingabe der „Arbeitszeitangaben“ hinzugefügt (Block „Leistung der Beschäftigung Arbeitnehmerzeile“).
Diese neuen Codes werden ausschließlich für Personal des öffentlichen Sektors verwendet, das einer der Pensionsregelungen des öffentlichen Sektors unterliegt, mit anderen Worten definitiv ernannte Personalmitglieder oder ihnen gleichgestellte Beamten.
Diese Leistungscodes dürfen auf keinen Fall verwendet werden für Personalmitglieder, die der Pensionsregelung des Privatsektors unterliegen (z. B. Vertragspersonal und Teilzeitlehrkräfte im Bildungswesen).
Diese fünf neuen Codes betreffen fünf verschiedene Kategorien von vollständiger Abwesenheit, die sich auf zeitlich gestaffelte Tage oder Tagesteile beziehen (z. B. über einen Monat oder ein Quartal).
In diesem Fall ist es möglich, diese Tage - ausschließlich für diese bestimmten Abwesenheiten - unter einem Code „Arbeitszeitangaben“ in der Leistungszeile anzugeben.
Dies ist nur zulässig, wenn die Tage der Abwesenheit keine Periode darstellen - siehe weiter unten „Wann handelt es sich um eine Periode?“. Handelt es sich um eine Periode, muss eine neue Beschäftigungszeile unter Angabe des Beginn- und Enddatums der betreffenden Periode begonnen werden, gemäß dem Abwesenheit entsprechenden Code „Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit“, sowie der durchschnittlichen Anzahl Stunden pro Woche, die das Personalmitglied tatsächlich gearbeitet hat (in diesem Fall null Stunden).
Es betrifft daher nur 5 vollständige Abwesenheiten, die Sie SOWOHL in den „Maßnahmen zur Neuverteilung der Arbeitszeit“ ALS AUCH in den „Arbeitszeitangaben“ vorfinden werden. Sie dürfen aber auf keinen Fall beide gleichzeitig verwenden.
Wenn es sich um eine Periode (siehe nachfolgende Definition einer Periode) handelt, müssen Sie die „Maßnahmen zur Neuverteilung
der Arbeitszeit“ wählen.
Falls sich eine Abwesenheit auf zeitlich gestaffelte Tage oder Tagesteile bezieht, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Entweder „Maßnahme zur Neuverteilung“. In diesem Fall müssen Sie die notwendige Anzahl Beschäftigungszeilen einrichten.
- Oder „Arbeitszeitangaben“. In diesem Fall müssen Sie die Tage unter einem Leistungscode erfassen.
Sie können daher nie ein und dieselbe Anwesenheit SOWOHL unter „Maßnahmen zur Neuverteilung der Arbeitszeit“ ALS AUCH unter „Arbeitszeitangaben“ angeben. Sie sind verpflichtet, eine Wahl zu treffen.
Wann handelt es sich um eine „Periode“?
Um unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden, wird festgelegt, dass unter einer Periode eine Folge von mehr als fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen (einschließlich Wochenendtagen) zu verstehen ist.
Mit anderen Worten: Wenn eine vollständige Abwesenheit, für die ein Leistungscode vorgesehen wurde, weniger als sechs aufeinanderfolgende Kalendertage ohne Unterbrechung dauert, kann diese Abwesenheit in der Anzahl der Tage mit dem entsprechenden Leistungscode angegeben werden.
Dauert die Abwesenheit dagegen länger als 5 aufeinanderfolgende Kalendertage, muss sie auf der Beschäftigungszeile über eine neue Neuverteilungsmaßnahme angegeben werden.
Leistungscodes für alle statutarischen Personalmitglieder des öffentlichen Sektors
Die neuen Leistungscodes („Arbeitszeitangaben“) in der nachfolgenden Tabelle dürfen nur unter den oben beschriebenen Bedingungen und für die in der Spalte „Erläuterung“ beschriebenen Situationen verwendet werden.
Die Spalte „Gleichstellung MR“ bei der neuen „Maßnahme zur Neuverteilung“, die diesem neuen Leistungscode entspricht, mit anderen Worten die Maßnahme, die benutzt werden muss, wenn die Dauer der Abwesenheit eine Periode darstellt.
Leistungscodes für alle statutarischen Personalmitglieder des öffentlichen Sektors
Code | Beschreibung | Erläuterung | Gleichstellung MR |
---|---|---|---|
31 | Tage nicht entlohnter vollständiger Abwesenheit, gleichgestellt mit Diensttätigkeit, ggf. aufteilbar. (z. B. Urlaub aus zwingenden familiären Gründen) | Damit ist insbesondere Urlaub aus zwingenden familiären Gründen gemeint, der kontingentierte Urlaub (Flämische Gemeinschaft) sowie Streiktage nach dem 06.03.1992. | 502 |
32 | Tage nicht entlohnter vollständiger Abwesenheit im Stand der Inaktivität oder Zurdispositionstellung ohne Wartegehalt oder nicht entlohnte Inaktivität für Militärpersonal | Damit sind insbesondere unbezahlte Urlaubstage oder Tage außergesetzlicher Abwesenheit gemeint, die keine Periode bilden | 510 |
33 | Tage nicht entlohnter vollständiger Abwesenheit, gleichgestellt mit Diensttätigkeit. | Dieser Code wird für punktuellen politischen Urlaub verwendet. | 505 |
41 | Tage entlohnter vollständiger Abwesenheit im Stand der Inaktivität | Damit sind Tage der Inaktivität gemeint, für die das Personalmitglied eine andere Entlohnung als sein Tätigkeitsgehalt erhält | 511 |
42 | Tage vollständiger Zurdispositionstellung mit Wartegehalt und Aufrechterhaltung des Rechts auf Gehaltserhöhung | Damit sind insbesondere Tage der Zurdispositionstellung gemeint, die über ein Quartal verteilt sind, ohne eine Periode zu bilden (z. B. X Tage der Zurdispositionstellung wegen Krankheit) | 507 |
Leistungscode ausschließlich für Militärpersonal
Code | Beschreibung | Erläuterung | Gleichstellung MR |
---|---|---|---|
43 | Tage nicht vorhandener Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen (Militärpersonal) | Damit sind Tage der Abwesenheit wegen Krankheit gemeint, die nicht beruflich bedingt sind und keine Periode bilden. | 542 |