Allgemeine Regel
Als allgemeine Regel gilt, dass die Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage des vollständigen Bruttolohns des Arbeitnehmers berechnet werden. Für zahlreiche Arbeitnehmer muss der Lohn vor der Beitragsberechnung um 8 % erhöht werden. Daneben wird der Beitrag für bestimmte Kategorien auf Basis einer Pauschale und nicht auf Bruttolohnbasis berechnet.
Folgende Kategorien werden ausführlicher behandelt: