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Stipendiaten

Es betrifft:

  • Berechtigte für ein Doktorandenstipendium, das in Anwendung der Steuergesetzgebung von Steuern befreit ist, und Berechtigte für ein Postdoktorandenstipendium, sofern diese Stipendien entweder durch eine von Privatpersonen eingerichtete universitäre Einrichtung oder durch eine universitäre Einrichtung einer Gemeinschaft bewilligt werden. Für beide Typen von Anstalten gilt, dass Artikel 1 des Erlasses der Französischen Gemeinschaft vom 05.09.1994 zur Regelung akademischer Studien und akademischer Grade oder Artikel 3 des Erlasses der Flämischen Gemeinschaft vom 12.06.1991 betreffs der Universitäten der Flämischen Gemeinschaft auf sie anwendbar sein muss.
  • Berechtigte für ein Doktorandenstipendium oder Postdoktorandenstipendium, das durch das Collège Interuniversitaire pour les Sciences du Management / Interuniversitair College voor Doctorale Studiën in de Managementswetenschappen vergeben wird;
  • Forschungspraktikanten und Aspiranten des Nationalen Fonds für wissenschaftliche Forschung und Berechtigte für ein besonderes Doktorandenstipendium oder ein Postdoktorandenstipendium, das durch diesen Fonds vergeben wird;
  • Berechtigte für einen Forschungsauftrag seitens des Vlaams Instituut voor de Bevordering van het Wetenschappelijk-Technologisch Onderzoek in de Industrie;
  • Berechtigte für ein Spezialisationsstipendium, Forschungsstipendium oder Reisestipendium, das durch das Instituut tot Aanmoediging van het Wetenschappelijk Onderzoek in de Nijverheid en de Landbouw (Institut zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Industrie und Landwirtschaft) oder seine Rechtsnachfolger gewährt wird Für diese Kategorie ist die Unterwerfung nicht erforderlich, wenn sie aufgrund einer anderen Berufstätigkeit als Lohnempfänger unter das Gesetz fallen (1994 hat das Instituut voor de Aanmoediging van Innovatie door Wetenschap en Technologie in Vlaanderen die Tätigkeiten des IWONL übernommen);
  • Berechtigte für ein Doktorandenstipendium oder ein Postdoktorandenstipendium, das in Anwendung der Steuergesetzgebung von der Steuer befreit ist und vergeben wird durch:
  • Generalarchiv des Königreichs Belgien und Staatsarchive in den Provinzen;
  • Königliche Bibliothek von Belgien;
  • Belgisches Institut für Raumaeronomie;
  • Königliches Naturwissenschaftliches Institut von Belgien;
  • Königliches Institut für das Kunsterbe;
  • Königliches Meteorologisches Institut von Belgien;
  • Königliches Museum für Zentralafrika;
  • Königliche Museen für Kunst und Geschichte;
  • Forschungs- und Studienzentrum für die Geschichte des Zweiten Weltkriegs;
  • Königliche Museen für Schöne Künste von Belgien;
  • Königliche Sternwarte von Belgien;
  • Belgischer Geologischer Dienst;
  • Zentrum für Agrarwissenschaftliche Forschung von Gembloux;
  • Zentrum für Agrarwissenschaftliche Forschung von Gent;
  • Zentrum für Agrarwirtschaft;
  • Nationaler botanischer Garten von Belgien;
  • Veterinärmedizinisches und Agrochemisches Forschungszentrum;
  • Institut für Hygiene und Epidemiologie;
  • Königliches Museum der Armee und Kriegsgeschichte;
  • Landesinstitut für Kriminalistik.

Für jede dieser Kategorien ist das genannte Institut oder die genannte Einrichtung der Arbeitgeber. Personen, die Anspruch auf andere Stipendien haben, werden nur beim LSS gemeldet, wenn sie für ihre Leistungen durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Ausländische Stipendiaten

Ausländische Stipendiaten

Die Anspruchsberechtigten auf ein Doktorandenstipendium oder ein Postdoktorandenstipendium, die nicht unter der Verordnung des Rates der Europäischen Union oder das zwischen Belgien und dem Drittland geschlossene Abkommen über die soziale Sicherheit fallen, sind nur beschränkt sozialversicherungspflichtig.

Ihre Beitragspflicht beschränkt sich auf folgende Regelungen:

  • Kranken- und Invaliditätsversicherung (Sektor Entschädigungen und Sektor Gesundheitspflege)
  • Jahresurlaub
  • Arbeitsunfälle
  • Berufskrankheiten

Ihre Arbeitgeber müssen einen Lohnermäßigungsbeitrag zahlen für die Kategorien, in denen sie diesen schulden.

Diese ausländischen Tariflöhne werden in Block 90012 angegeben. „Arbeitnehmerzeile“ mit spezifischer Arbeitnehmerkennzahl 498Typ 0.