Ältere Arbeitnehmer – Brüssel
Ab 01.10.2016 führt Brüssel eine neue Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer als Ersatz der bestehenden Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer ein. Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in Brüssel tätig sind oder von ihr abhängig sind. Für Arbeitnehmer, die in einer anderen Region beschäftigt sind, ändert sich nichts.
Der Betrag der Zielgruppenermäßigung hängt vom Alter des Arbeitnehmers ab.
Betroffene Arbeitgeber
Alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen, die allen Regelungen unterliegen.
- Alters- und Hinterbliebenenpensionen für Arbeitnehmer;
- Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Gesundheitspflege;
- Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Entschädigungen;
- Arbeitslosigkeit;
- Berufskrankheiten;
- Arbeitsunfälle;
- Jahresurlaub.
Betroffene Arbeitnehmer
- Es handelt sich (wie beim früheren System) ausschließlich um Arbeitnehmer der Kategorie 1 der Strukturermäßigung,
- Nur ältere Arbeitnehmer, deren Referenzquartalslohn des laufenden Quartals weniger als 10.500,00 EUR (neue Grenze ab dem 01. Oktober 2017) beträgt, kommen in Betracht. Ab 01.01.2018 wird diese Grenze bei der Anpassung der Lohnobergrenzen des Arbeitsbonus ab dem Quartal, das auf das Quartal folgt, in dem diese Lohngrenzen erhöht werden, oder, wenn diese Erhöhung bei Quartalsbeginn erfolgt, ab diesem Quartal, angepasst.
Betrag der Ermäßigung
- Der mindestens 55, aber weniger als 58 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G2 (400,00 EUR).
- Der mindestens 58, aber weniger als 62 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G1 (1.000,00 EUR).
- Der mindestens 62, aber weniger als 65 Jahre alte Arbeitnehmer (am letzten Tag des Quartals) eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung G8 (1.500,00 EUR).
Übergangsmaßnahmen
- Es gibt keine Übergangsmaßnahmen. Entscheidend ist das Alter am Ende des Quartals.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von ACTIRIS (Brüsseler regionales Amt für Arbeitsbeschaffung): http://www.actiris.be/emp/tabid/150/language/nl-BE/Financiele-voordelen.aspx.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen – Meldung der Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer – Brüssel
Ab 4/2016 werden die regionalen Zielgruppenermäßigungen für ältere Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in Brüssel beschäftigt oder ihr unterstellt sind, im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:
Region Brüssel:
In Beschäftigung stehende Arbeitnehmer:
Ermäßigung | Pauschale | Dauer | Code | Berechnungsgrundlage | Betrag der Ermäßigung | Beginndatum Anspruch | Bescheinigung ausgestellt durch |
Arbeitnehmer von 55 bis einschließlich 57 Jahren 1 | G2 (400 €) | Alle betroffenen Quartale | 7320 | / | ja | / | / |
Arbeitnehmer von 58 bis einschließlich 61 Jahren 1 | G1 (1000 €) | Alle betroffenen Quartale | 7320 | / | ja | / | / |
Mindestens 62-jährige, aber weniger als 65 Jahre alte Arbeitnehmer 1 | G8 (1500 €) | Alle betroffenen Quartale | 7320 | / | ja | / | / |
1 Alter am letzten Tag des Quartals und wenn der Arbeitnehmer die Bedingungen erfüllt.
Bei Eingabe der DmfA per Internet wird die Ermäßigung 7320 automatisch berechnet, wenn sie aktiviert wird.