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Seeleute

Ab dem 01. Januar 2018 werden auch Seeleute, die zuvor bei der HVKS (Hilfs- und Versorgungskasse für Seeleute) gemeldet wurden, über die DmfA gemeldet. Es geht um die Meldung von in Belgien sozialversicherungspflichtigen Seeleuten.

Es handelt sich dabei um Seeleute in:

  • die Handelsschifffahrt
  • den Sektor der Baggerarbeiten
  • die Seeschleppfahrt

Die meldungsspezifische Beschreibung der Codes finden Sie im Kapitel ‚Ausfüllen der DmfA‘. Weitere allgemeine Informationen über die Sozialversicherung für Seeleute finden Sie im Portal der internationalen Beschäftigung.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Meldung von Seeleuten in der DmfA

Die Seeleute werden in der DmfA angegeben wie folgt:

 Tätigkeit  Arbeitgeber-
 kategorie
Arbeitnehmerkennzahl Art Beitrag


Nicht-Offiziere Offiziere Arbeitgeberanteil Persönlicher Anteil
 Handelsschifffahrt
 105  015  495  0  2
 Baggerfahrt  205  015  495  0  2
 Seeschleppfahrt  305  015  495  0  2

Sowohl der Beitrag von 1,60 % als auch der Beitrag zum Asbestfonds sind in den Beitragssatz für die Arbeitnehmerkennzahlen Beitrag 015 / 495 aufgenommen, wie in der Beitragssatzdatenbank angegeben.

Es wird eine jährliche Lastschriftenanzeige in Bezug auf den Jahresurlaub für die Nicht-Offiziere versandt. Der Beitrag beträgt 9,72 % des Lohns (zu 100 %), der im Vorjahr angegeben wurde.

Für einen Seemann müssen zusätzliche Felder ausgefüllt werden:

- im Block Beschäftigung (90015):

- im Block Beschäftigung - Auskünfte (90313):

Wenn ein Seemann für eine Ermäßigung für Seeleute in Betracht kommt, müssen die folgenden Elemente angegeben werden:

  • der Ermäßigungscode 6330
  • der FSO-Beitrag 809 mit der Art Beitrag 8 (Beitragssatz von 0,00 %)
  • der besondere FSO-Beitrag 810 mit der Art Beitrag 8 (Beitragssatz von 0,00 %)

Der Beitrag zur Arbeitsunfallversicherung wird folgendermaßen angegeben:

  • Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 807 und Art des Beitrags 0 für den normalen Beitrag
    mit Berechnungsgrundlage = Anzahl der Leistungstage für Beschäftigungen, die nicht für eine Ermäßigung für Seeleute in Betracht kommen, x die Tagespauschale, die der angegebenen Personalklasse entspricht
  • Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 807 und Art des Beitrags 2 für den ermäßigten Beitrag
    mit Berechnungsgrundlage = Anzahl der Leistungstage für Beschäftigungen, die für eine Ermäßigung für Seeleute in Betracht kommen, x die Tagespauschale, die der angegebenen Personalklasse entspricht

Der Zusatzbeitrag zur Arbeitsunfallversicherung für Fahrten in einem Kriegs- oder Pirateriegebiet wird folgendermaßen angegeben:

  • Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 808 und Art Beitrag 0; es wird nur der Betrag des geschuldeten Beitrags angegeben