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Sportler

Welche Sportler sind meldepflichtig?

Bei entlohnten Sportlern gibt es einen Unterschied zwischen denen, die unter das Gesetz vom 24.02.1978 über den Arbeitsvertrag für entlohnte Sportler fallen, und jenen, die nicht darunter fallen.

Dieses Gesetz definiert einen entlohnten Sportler als denjenigen, der sich gegen ein Gehalt, das einen bestimmten Betrag überschreitet, verpflichtet, sich unter der Autorität einer anderen Person auf einen Sportwettbewerb vorzubereiten oder daran teilzunehmen. Dabei wird der Gesamtbetrag berücksichtigt, auf den der Sportler Anspruch hat (festes Gehalt, Gewinnprämien, Unkostenvergütungen usw.). Dieser Jahresbetrag ist für den Zeitraum vom 01. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 auf 10.200,00 EUR festgesetzt.

Frühere Beträge:

  • 9.027,00 EUR für die Periode vom 01.07.2012 bis 30.06.2013;
  • 9.208,00 EUR für die Periode vom 01.07.2013 bis 30.06.2014;
  • 9.400,00 EUR für die Periode vom 01.07.2014 bis 30.06.2015;
  • 9.600,00 EUR für die Periode vom 01.07.2015 bis 30.06.2016;
  • 9.800,00 EUR für die Periode vom 01.07.2016 bis 30.06.2017;

Sportler im Sinne dieses Gesetzes gelten, ohne Möglichkeit des Gegenbeweises, als durch einen Arbeitsvertrag für Angestellte gebunden. Deshalb müssen sie beim LSS gemeldet werden. Ferner wird davon ausgegangen, dass Trainer in den Sportarten Fußball, Basketball, Volleyball und Radrennen sowie Fußball- und Basketballschiedsrichter, deren Lohn die oben genannten Beträge erreicht, durch einen Arbeitsvertrag für Angestellte gebunden sind. Der Fußballverband KBVB-URBSFA wird als Arbeitgeber der Schiedsrichter betrachtet.

Personen, die nicht unter dieses Gesetz fallen, werden nur beim LSS gemeldet, wenn sie in Erfüllung eines Arbeitsvertrags arbeiten. Das heißt, dass sie ihre Leistungen unter der Autorität einer bestimmten Person erbringen und für ihre Leistungen ein Gehalt empfangen, das mehr als eine Rückerstattung von Kosten ist, die zu Lasten des Arbeitgebers gehen.

Berechnungsgrundlage

Die Beiträge werden in bestimmten Fällen auf der Grundlage eines pauschalen Monatsbetrags berechnet. Ab 01.01.2008 wird dieser monatliche Betrag an den Höchstbetrag angeglichen, der gemäß Artikel 111 des Königlichen Erlasses vom 25.11.1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld dient. Ab 01. September 2017 entspricht dieser Betrag 2.26281,09 EUR.

Frühere Beträge:

  • von 01.12.2012 bis 31.03.2013 beläuft sich der Betrag auf 2.106,15 EUR,
  • vom 01.04.2013 bis 30.06.2015 beläuft sich der Betrag auf 2.148,27 EUR,
  • von 01.07.2015 bis 31.05.2016 beläuft sich der Betrag auf 2.175,13 EUR.
  • von 01.06.2016 bis 31.05.2017 beläuft sich der Betrag auf 2.218,65 EUR.
  • von 01.06.2017 bis 31.08.2017 beläuft sich der Betrag auf 2.262,99 EUR.

Dies gilt sowohl für Sportler, die unter das Gesetz vom 24.02.1978 über den Arbeitsvertrag für entlohnte Sportler fallen, als auch für entlohnte Sportler, die nicht unter dieses Gesetz fallen.

Falls der Bruttomonatslohn des Sportlers mindestens 2.2081,09 EUR (ab 01. September 2017) beträgt, werden die Beiträge anhand dieses Betrags berechnet, ansonsten auf Basis des realen Lohns.

Die Beiträge für Fußballtrainer und Schiedsrichter, die auf der Grundlage des Gesetzes vom 24.02.1978 oder aufgrund ihrer Ausführung eines Arbeitsvertrags sozialversicherungspflichtig sind, werden nicht aufgrund dieser Pauschallöhne berechnet. Sie werden stets auf der Grundlage ihres realen Lohns berechnet.

Wer ist der Arbeitgeber von Radrennfahrern?

Radrennfahrer, die Inhaber einer durch den belgischen Radsportverband ausgestellten Bescheinigung als Berufsradrennfahrer sind, werden vom belgischen Radsportverband beim LSS gemeldet. Für Radrennfahrer, die keine derartige Genehmigung besitzen (z. B. einige Ausländer), gelten die gleichen Regeln wie für andere entlohnte Sportler.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen - Meldung von Sportlern

! Die Art der Meldung von Sportlern hängt nicht nur von der Höhe der erhaltenen Löhne ab, sondern auch von der paritätischen Kommission, in deren Zuständigkeitsbereich sie fallen!

In der DmfA muss die Meldung von entlohnten Sportlern und Gleichgestellten folgendermaßen vor sich gehen:

Art Sportler

Entlohnung auf
jährlicher Grundlage

PK

KAT

ANKZ

JU

Lohn-
mäßigung

Beitr.
FBZ
2de
Säule

Berechnungsgrundlage
= Pauschale

Strukt.
Erm.

Zielgr.
-Erm.

Soz.
Mar.

Arbeits-
bonus

Sportler

10200€

223

070

494

/

/

830

Ja

/

Ja

/

Ja, wenn Lohn < Pauschalbetrag

10200€

329.01

176

494

/

/

830
835

Ja

/

Ja

/

Ja

329.02
329.03

076

494

/

/

833
830

Ja

/

Ja

/

Ja

200

076

494

/

/

831

Ja

/

Ja

/

Ja

Sportler
-> Ende des Jahres 18

10200€

223

070

487

/

/

830

Ja

/

Ja

/

/

10200€

329.01

176

487

/

/

830
835

Ja

/

Ja

/

/

329.02
329.03

076

487

/

/

833
830

Ja

/

Ja

/

/

200

076

487

/

/

831

Ja

/

Ja

/

/

Fußballschiedsrichter und Trainer in den Sportarten Fußball, Basketball, Volleyball und Radrennen

10200€

223

070

495

Ja

Ja

830

/

Ja

Ja

/

Ja

10200€

329.01

262

495

Ja

Ja

830
835

/

Ja

Ja

Ja

Ja

329.02

362

495

Ja

Ja

830

/

Ja

Ja

Ja

Ja

329.03

762
862

495

Ja

Ja

830

/

Ja

Ja

Ja

Ja

200

010
210

495

Ja

Ja

831

/

Ja

Ja

/

Ja

Fußballschiedsrichter und Trainer in den Sportarten Fußball, Basketball, Volleyball und Radrennen ->
-> Ende des Jahres 18

10200€

223

070

487

Ja

/

830

/

/

Ja

/

/

10200€

329.01

262

487

Ja

/

830
835

/

/

Ja

/

/

329.02

362

487

Ja

/

830

/

/

Ja

/

/

329.03

762
862

487

Ja

/

830

/

/

Ja

/

/

200

010
210

487

Ja

/

831

/

/

Ja

/

/