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Sachvorteile

Zur Berechnung der Beiträge zur sozialen Sicherheit werden Sachvorteile als Lohn betrachtet.

Sachvorteile werden möglichst korrekt auf ihren tatsächlichen Wert oder auf pauschaler Basis geschätzt:

Übersicht über die Pauschalbeträge nach Art des Vorteils

Art des Vorteils

Bewertung und Bedingungen

Mahlzeit

- 1. Mahlzeit (Frühstück): 0,55 EUR/Tag
- 2. Mahlzeit (Hauptmahlzeit): 1,09 EUR/Tag
- 3. Mahlzeit (Abendessen): 0,84 EUR/Tag

Bereitstellung eines stationären oder mobilen PCs
- 72,00 EUR pro Jahr und pro Gerät
Bereitstellung eines Mobiltelefons oder Tablet-PCs
- 36,00 EUR pro Jahr und pro Gerät
Bereitstellung eines Internetanschlusses (fest oder mobil)
- 60,00 EUR pro Jahr (pro Arbeitnehmer wird maximal ein Anschluss/Abonnement berechnet)
Bereitstellung eines festen oder mobilen Telefonabonnements
- 48,00 EUR pro Jahr und pro Abonnement

Unterkunft (1 in eine Wohnung integriertes Zimmer)

- 0,74 EUR pro Tag

Unterkunft (mehrere Wohnräume oder ein getrennt bewohnbares Studio)

 - keine pauschale Veranschlagung (LSS basiert sich auf den tatsächlichen Mietwert der Unterkunft)

Wohnung (Hausmeister)

 - steuerliche pauschale Veranschlagung

Für Personen, für die der Beitrag auf den Bruttolohn zu 108 % berechnet wird und die während des Urlaubs Recht auf den gleichen Sachvorteil wie im Jahr haben, muss der im Urlaub gewährte Vorteil nicht gemeldet werden.

 

Pauschale Veranschlagung für PC - Internet - Mobiltelefon - Telefonabonnement

Die für das Jahr veranschlagten Pauschalbeträge werden über die gedeckte Periode auf den Monat oder den Tag heruntergerechnet.

Wenn der Arbeitnehmer eine Selbstbeteiligung für den bereitgestellten Vorteil bezahlt, wird diese Selbstbeteiligung vom Pauschalbetrag abgezogen.

Der Arbeitgeber, der mehrere Vorteile wie PC, Mobiltelefon und Telefonabonnement kostenlos bereitstellt, muss für jeden Vorteil eine separate pauschale Schätzung abgeben und diesen kumulativ in Rechnung stellen. Ein kostenlos bereitgestellter Internetanschluss wird dagegen pro Arbeitnehmer nur einmal in Rechnung gestellt.

Beispiele

 

 72

36

60

 48

 Summe in EUR

 PC und Internet zu Hause

    x

 

    x

 

    132

 Ein Laptop, Internetanschluss zu Hause und
ein Internetanschluss am Zweitwohnsitz

    x

 

    x

 

    132

 Mobiltelefon mit Abonnement

 

    x

 

 x

    84

 Smartphone mit Abonnement und

Internetzugang

 

    x

    x

 x

    144

 Nur Abonnement für Smartphone mit

Internetzugang

 

 

    x

 x

    108

 Smartphone, Tablet-PC ohne Mobilfunkmodul (Telefonieren per App)

und Abonnements mit Internetzugang

 

    2 x

    x

 x

    180

 Smartphone und Laptop mit Abonnements

und Internetzugang

    x

    x

    x

 x

    216

 Smartphone und Tablet-PC mit Mobilfunkmodul

und Abonnements mit Internetzugang

 

    2 x

    x

 2x

    228

Abonnement für Mobilfunk (Verwendung des eigenen Mobiltelefons)



 x
    48
 Ein Desktop, ein Laptop, Internetanschluss zu Hause und
ein mobiles Internetabonnement 
   2 x
 
 x

    204

 

Pauschale Schätzung des Werts einer Hausmeisterwohnung

Ein Hausmeister ist ein Personalmitglied, das Leistungen im Bereich der Bewachung und Beaufsichtigung eines Gebäudes (z.B. einer Fabrik, eines Sportzentrums, ...) erbringt. Wenn ihm kostenlos eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, die teil des betreffenden Gebäudes oder untrennbar mit diesem verbunden ist, bestimmt das LSS - sowie der FÖD Finanzen - den Wert dieser kostenlosen Unterkunft und der kostenlosen Heizung und Beleuchtung auf der Grundlage der pauschalen Veranschlagung bestimmt in Artikel 18, §3, 2° und 4° des KE/Einkommensteuergesetzbuch 1992.

Unbewegliche Sachen

Der Wert des jährlichen Vorteils einer Wohnung, die einem Hausmeister kostenlos zur Verfügung gestellt wird, wird auf der Grundlage des Katastereinkommens festgestellt.

  • Falls das (nicht indexierte) Katastereinkommen einer Immobilie nicht mehr als 745,00 EUR beträgt, wird als Wert ein Betrag von 100/60 des (indexierten) Katastereinkommens, multipliziert mit 1,25, veranschlagt.
  • Falls das (nicht indexierte) Katastereinkommen einer Immobilie mehr als 745,00 EUR beträgt, wird als Wert ein Betrag von 100/60 des (indexierten) Katastereinkommens, multipliziert mit 3,8, veranschlagt.

Bei einer möblierten Wohnung wird der Vorteil um zwei Drittel erhöht. 

Der Indexierungskoeffizient des Katastereinkommens wird gemäß Artikel 518 des Einkommensteuergesetzbuchs von 1992 festgelegt und beträgt für das Einkommensjahr 2018 1,7863.

Die für das Jahr veranschlagten Pauschalbeträge werden über die gedeckte Periode auf den Monat oder den Tag heruntergerechnet.

Bewegliche Sachen

Der Wert des Vorteils der kostenlosen Heizung und kostenlosen Elektrizität in einer Wohnung, die einem Hausmeister kostenlos zur Verfügung gestellt wird, wird anders bestimmt für das leitende Personal und die anderen Personalmitglieder.

Für das leitende Personal wird der Vorteil veranschlagt auf

  • 1.245,00 EUR pro Jahr für Heizkosten;
  • 620,00 EUR pro Jahr für Elektrizität, die zu anderen Zwecken als zum Heizen genutzt wird; 

Für das andere leitende Personal wird der Vorteil veranschlagt auf

  • 560,00 EUR pro Jahr für Heizkosten;
  • 280,00 EUR pro Jahr für Elektrizität, die zu anderen Zwecken als zum Heizen genutzt wird;

Die Beträge werden jährlich dem Verbraucherpreisindex angepasst und auf die höhere oder niedrigere 10-Euro-Tranche gerundet. Für das Jahr 2018 betragen die Pauschalbeträge

  • für das leitende Personal
    • 1.990,00 EUR pro Jahr für Heizkosten;
    • 990,00 EUR pro Jahr für Elektrizität, die zu anderen Zwecken als zum Heizen genutzt wird; 
  • für die anderen Personalmitglieder
    • 900,00 EUR pro Jahr für Heizkosten;
    • 450,00 EUR pro Jahr für Elektrizität, die zu anderen Zwecken als zum Heizen genutzt wird.

Die für das Jahr veranschlagten Pauschalbeträge werden über die gedeckte Periode auf den Monat oder den Tag heruntergerechnet.

Öffentlicher Sektor

Für einen fest ernannten Hausmeister gelten spezifische Bewertungsregeln, die sich je nachdem, bei welcher öffentlichen Verwaltung der Hausmeister neben seinen Hausmeisteraufgaben ggf. eine andere Funktion ausübt, unterscheiden. 


Beschränkung des als Sachleistungen ausgezahlten Lohns

Eine Auszahlung in Sachleistungen wird durch das Lohnschutzgesetz streng reglementiert. Ein Teil des Lohns kann in Form von Sachleistungen gezahlt werden, ihr Schätzwert ist jedoch schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer vor seiner Einstellung mitzuteilen.

Der Teil des Lohns, der in Form von Sachleistungen gezahlt wird, ist auf höchstens 20 % des Bruttolohns beschränkt. Wenn der Arbeitgeber einem Hausmeister eine Wohnung zur Verfügung stellt, dürfen die Sachvorteile höchstens 40 % des Bruttolohns betragen. 

Eine Arbeitgeber, der einem Hausmeister ausschließlich Sachvorteile zuerkennt, kann die Bedingungen des Lohnschutzgesetzes folgendermaßen erfüllen:

  • durch Abschluss eines Arbeitsvertrags und Entlohnung des Hausmeisters in Form von Bargeld für die erbrachten Leistungen;
  • durch Abschluss eines Mietvertrags, wobei der Hausmeister für die Benutzung der Wohnung Miete in Höhe des Sachvorteils zahlt.