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Sozialdokumente

Ein Arbeitgeber, der Personal beschäftigt, ist dazu verpflichtet, bestimmte Sozialdokumente zu führen. Beispiele dafür sind:

  • das persönliche Konto;
  • das Personalregister;
  • das Anwesenheitsregister im Gartenbausektor.

Für Informationen über den Erhalt, das Ausfüllen und die Pflege dieser Dokumente können Sie sich an die Inspektion der Sozialen Gesetze des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, Ernest Blerotstraat 1 in 1070 Brüssel (Tel.02 233 41 11), bei der Sozialen Inspektion des FÖD Soziale Sicherheit Verwaltungszentrum Kruidtuin, Finance Tower, Kruidtuinlaan 50, Postfach 115 in 1000 Brüssel (Tel. 02 528 62 20) oder einer der die Regionalzentren des LSS.

Einige dieser Pflichten werden mit Einführung der unmittelbaren Meldung der Beschäftigung stark vereinfacht.