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Tageseltern ‚sui generis‘

Bei Tageseltern ‚sui generis‘ handelt es sich um die natürlichen Personen, die an einen von der Gemeinschaft für die Betreuung von Kindern in einer Wohnung für die Betreuung innerhalb einer Familie anerkannten Dienst angeschlossen sind, mit dem sie nicht durch einen Arbeitsvertrag verbunden sind.

Der Dienst für Tageseltern muss von der zuständigen Einrichtung anerkannt werden kraft

  • dem Beschluss vom 27. Februar 2003 der Regierung der Französischsprachigen Gemeinschaft über die allgemeine Regelung von Tageseltern oder
  • dem Beschluss der Flämischen Regierung vom 09. Mai 2014 über die Verfahren für die Beantragung und Zuweisung der Genehmigung und Subventionen für die Familien- und Gruppenbetreuung von Babys und Kleinkindern oder
  • dem Schluss der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 über die Kinderbetreuungsdienste und andere Formen der Kinderbetreuung.

Der anerkannte Betreuungsdienst wird als ihr Arbeitgeber der Tageseltern betrachtet.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung von Tageseltern

In der DmfA werden Tageseltern im Feld 90012 „Arbeitnehmerzeile“ mit der spezifischen Arbeitnehmerkennzahl 497 Typ 0 angegeben.

Ihre Beiträge werden auf eine besondere Art berechnet.

Ab 1/2015 müssen Tageseltern, die im Rahmen eines im KAA vom 22.12.2014 vorgesehenen Politprojekts innerhalb der PK 331 eingestellt werden, angegeben werden als normale Arbeitnehmer mit der Arbeitnehmerkennzahl 495 Typ 0 und dem Statut „D1“ in Feld 00053 von Block 90015 „Beschäftigung Arbeitnehmerzeile“.