Allgemeine Grundsätze
Nicht alle Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors haben Anspruch auf Gehaltszuschläge bzw. sie haben nur während bestimmter Laufbahnperioden Anspruch auf solche Zuschläge.
Deshalb ist die Zeile „Gehaltszuschlag“ optional.
Dies bedeutet, dass - im Gegensatz zu den Zeilen mit den Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor und dem Tarifgehalt, die systematisch eingetragen werden -, die Zeile für den Gehaltszuschlag nur ausgefüllt werden muss, wenn die verbindlichen Vorgaben erfüllt sind.
Wenn eine solche Zeile eingerichtet wird, muss sie jedoch alle obligatorischen Angaben umfassen, um Anomalien zu vermeiden.
Nur die für die Berechnung des Pensionsbetrags zu berücksichtigenden Zuschläge sind in der Zeile für Gehaltszuschläge anzugeben.
Diese Zuschläge sind in Artikel 8, § 2 des Gesetzes vom Sonntag, 21. Juli 1844 über die Zivil- und Kirchenpensionen festgelegt.
Anders ausgedrückt: Für die Zuschläge, die in diesem Artikel nicht enthalten sind (= Zuschläge, die weder für die Pension noch für die Angleichung in Betracht kommen oder die nicht für die Pension, aber für die Angleichung berücksichtigt werden), ist keine Zeile für Gehaltszuschläge einzurichten.
Die Gehaltszuschlagszeile wird jedoch eingerichtet, wenn der Gehaltszuschlag nicht ausgezahlt wird.Wenn sich das Personalmitglied in einem administrativen Stand befindet, der mit der Zahlung eines Gehaltszuschlags nicht vereinbar ist (z. B. bei vollständiger Laufbahnunterbrechung), wird für die Beschäftigungszeile keine Gehaltszuschlagszeile angelegt.
Wenn die Zuschläge während der gewählten Referenzperiode für die Festlegung des Gehalts zuerkannt werden, das als Berechnungsgrundlage der Pension dient (in der Regel die letzten fünf Laufbahnjahre), werden die Zuschläge, die für die Pension in Betracht kommen, zu den Tarifgehältern hinzugezählt, um eine finanzielle Grundlage für die Pensionsberechnung zu schaffen.
Die Zeile für Gehaltszuschläge hängt von der Zeile des Tarifgehalts ab, verfügt aber über ein eigenes Beginn- und Enddatum. Im Kapitel zur Erläuterung dieser Daten informieren wir darüber, wie einige Zuschläge nach Perioden aufgeschlüsselt anzugeben sind, und zwar unabhängig vom Beginndatum der Tarifgehaltszeile, und wie andere Zuschläge innerhalb der Quartalsperiode anzugeben sind.
Die Zeile für den Gehaltszuschlag umfasst sieben verschiedene Angaben. Einige dieser Angaben sind „unerlässlich“ und sind daher in jede Zeile einzutragen. Andere sind „unter bestimmten Umständen obligatorisch“; sie sind daher nur in bestimmten Fällen anzugeben.
Eine neue Zeile für den Gehaltszuschlag wird eingerichtet, sobald sich eine der nachfolgenden Angaben verändert.
Anpassung infolge des Königlichen Erlasses vom 25.10.2013 über die Besoldungslaufbahn der Personalmitglieder des föderalen öffentlichen Dienstes (BS 14.11.2013)
Gemäß den Bestimmungen in Titel III - Übergangsmaßnahmen zum Vorteil von beschäftigten Personalmitgliedern beim Inkrafttreten dieses Beschlusses (Artikel 35 ff.) des KE vom 25. Oktober 2013 über die Besoldungslaufbahn der Personalmitglieder des föderalen öffentlichen Dienstes (BS 14.11.2013 - Erste Ausgabe), wird das Gehalt der beschäftigten Personalmitglieder vor dem 01.01.2004, die auf der Grundlage einer alten Gehaltstabelle (u.a. Copernicus) entlohnt werden, ab dem 01.01.2017 aus drei einzelnen Besoldungselementen bestehen:
- die gesperrte alte Gehaltstabelle;
- eine neue Erhöhung, verbunden mit den Aufstieg in eine höhere Stufe der alten Gehaltstabellen (Artikel 48);
- die erste Verbesserung in der Gehaltstabelle und die folgenden Verbesserungen (Artikel 42 und 45).
Darüber hinaus müssen die Summe des Gehalts, geschuldet gemäß der gesperrten Gehaltstabelle, die neue Erhöhung, die mit dem Aufstieg auf eine höhere Stufe der alten Gehaltstabelle verbunden ist, die erste Verbesserung in der Gehaltstabelle und die folgenden Verbesserungen auf den Höchstbetrag der höchsten Gehaltstabelle der neuen Laufbahn des Grades oder der betrachteten Klasse begrenzt werden. Dieser Höchstbetrag wird auf den Betrag der letzten Stufe der alten Gehaltstabelle oder der alten spezifischen Gehaltstabelle erhöht, wenn deren höchste Stufe über dem Höchstbetrag der höchsten Gehaltstabelle der neuen Laufbahn des Grades oder der betrachteten Klasse liegt, beispielsweise der Gehaltstabelle 22B (Artikel 47).
Ein eventueller Lohnzuschlag für Kompetenzentwicklung muss von der ersten Verbesserung in der Gehaltstabelle abgezogen werden (Artikel 44).
Um zu vermeiden, dass für jede Einzelperson eine separate DmfA-Gehaltstabellenreferenz erstellt werden muss, wurde beschlossen, dass die Meldung in Form eines Gehalts und eines Gehaltszuschlags erfolgen muss.
Diese Vorgehensweise muss in der DmfA vom 01.01.2017 angewendet werden (jedoch kann die erste Verbesserung in der Gehaltstabelle bereits ab dem 01.01.2016 zugewiesen werden: nach 2 Jahren finanzielles Dienstalter und zwei Mal der Beurteilung ‚hervorragend‘).
Die konkreten Anpassungen finden Sie in den entsprechenden Kapiteln. Diese Anpassungen wurden jeweils dem Titel ‚Anpassung infolge des Königlichen Erlasses vom 25.10.2013 (nur Personal auf föderaler Ebene)‘ entnommen.