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Arbeit und Arbeitslosigkeit

Unter Arbeit verstehen wir: bezahlte Arbeit im Wirtschaftsleben. Dabei unterscheiden wir zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen. Ein/e Arbeitnehmer/in ist eine Person, die gegen Bezahlung arbeitet. Ein Arbeitgeber ist eine natürliche Person, die anderen Menschen die Möglichkeit bietet, bezahlte Arbeit zu leisten, oder eine juristische Person, die Arbeitnehmer/innen beschäftigt.

Über ihre Sozialbeiträge finanzieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen die soziale Sicherheit mit. Daneben gibt es Selbstständige und Beamte sowie einige Sonderstatute.

Von Arbeitslosigkeit spricht man, wenn eine Person, die zur Erwerbsbevölkerung gehört, für bezahlte Arbeit zur Verfügung steht und auch danach sucht, aber aktuell keine Arbeit hat.

Das klassische System der sozialen Sicherheit setzt sich im Wesentlichen aus drei Systemen zusammen:

  • ein System für Arbeitnehmer/innen im Privatsektor,
  • ein System für Selbstständige, und
  • ein System für Beamte der föderalen Ebene.

Arbeitnehmer/innen arbeiten im Auftrag eines Arbeitgebers, erhalten dafür ein Gehalt und müssen die Anweisungen des Arbeitgebers befolgen. Ihre Sozialbeiträge werden direkt von ihrem Gehalt abgezogen. Mit ihren Beitragszahlungen erwerben sie das Recht auf eine Altersrente, auf Arbeitslosengeld für Zeiten, in denen sie keine Arbeit haben und auf eine Beihilfe, falls sie durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig werden.

Selbstständige unterstehen keinem Arbeitgeber und zahlen ihre eigenen Sozialbeiträge an eine Sozialversicherungskasse ihrer Wahl. Durch ihre Beitragszahlungen haben Sie Anspruch auf Kranken- und Invaliditätsgeld, Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftshilfe, Geburtszulagen, Trauerzulagen, Pflegezulagen für Angehörige, Überbrückungsgeld und eine Altersrente.

Beamte arbeiten im öffentlichen Dienst. Sie sind durch eine Ernennung an ihren Arbeitgeber (den Staat) gebunden, der in einem Ernennungsbeschluss förmlich festgehalten wird. Zusätzlich sind im öffentlichen Dienst auch Vertragsbedienstete tätig. Sie fallen größtenteils unter das System für Arbeitnehmer/innen.

Die Plattform mycareer.be bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre berufliche Laufbahn in Abhängigkeit von Ihrem jeweiligen Status. Zudem können Sie mit wenigen Klicks überprüfen, welche Rechte Sie erworben haben. Neben den klassischen Statuten gibt es zudem gesonderte Regelungen für bestimmte Berufe, wie etwa Diplomaten, Künstler, Studenten….

Sind Sie unsicher, ob Sie als Selbstständige/r oder Arbeitnehmer/in gelten? Wenden Sie sich an die Kommission für Arbeitsbeziehungen (auf Französisch).

Haben Sie Fragen zur Arbeit mit einer Behinderung? Weiterführende Informationen finden Sie im Themenbereich Behinderung.