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Als Selbstständige(r) im Ausland arbeiten (A1-Bescheinigung)

für: Selbstständige

Um als belgische(r) Selbstständige(r) in einem anderen Land arbeiten zu können, benötigen Sie eine A1-Bescheinigung. Diese bescheinigt den ausländischen Behörden, in welchem Land Sie sozialversichert sind und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung bestätigt Ihren Sozialversicherungsstatus für den in der Bescheinigung angegebenen Zeitraum.

Es gibt A1-Bescheinigungen für:

  • vorübergehende Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und
  • Arbeit in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Bedingungen für den Erhalt einer A1-Bescheinigung

Zum Erhalt einer belgischen A1-Bescheinigung (gleich welcher Art) müssen Sie

  • neben- oder hauptberuflich als Selbstständige(r) Mitglied einer Sozialversicherungskasse in Belgien sein und
  • Ihre Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß gezahlt haben.

Sind Sie ArbeitnehmerIn ohne nebenberuflich selbstständig zu sein? In diesem Fall muss Ihr Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung über den Onlinedienst Arbeit im Ausland – Arbeitnehmer beantragen.

Stellen Sie Ihren Antrag online

Das LISVS stellt Ihnen auf Anfrage eine A1-Bescheinigung aus. Sie können den Antrag online über den Menüpunkt „A1-Bescheinigung für Selbstständige beantragen“ beantragen.

Sobald die internationale Abteilung des LISVS Ihre Akte bearbeitet hat, wird Ihnen die Entscheidung per E-Mail zugestellt. Das LISVS sendet die Bescheinigung auch an die zuständige Behörde der Länder, für die Sie einen Antrag gestellt haben.

Ausnahmen oder Regularisierungen

Der Online-Dienstbearbeitet weder Regularisierungen noch Ausnahmen. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an die internationale Abteilung des LISVS.

Wichtig: Vergessen Sie nicht, Ihrer Sozialversicherungskasse jede Änderung Ihrer beruflichen oder Wohnsituation zu melden. Auf diese Weise kann Ihre Situation neu bewertet werden.

Möchten Sie mehr über die verschiedenen Arten von A1-Bescheinigungen für Selbstständige wissen?

Sie können die Bestimmungen im internationalen Abschnitt der LISVS-Website (auf Französisch) Neues Fenster nachlesen.

Sie können die A1-Bescheinigung auch auf Englisch beantragen: request an A1 document as a self-employed entrepreneur Neues Fenster.

Zusätzliche Informationen