Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit
Der Onlinedienst wurde vereinfacht und ist jetzt benutzerfreundlicher. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite eC3.2 Arbeitnehmende auf der Website des LfA Neues Fenster.
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Nutzer der mobilen eC3.2-App müssen diese über den App Store oder Play Store aktualisieren.
Um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten, ist die Anmeldung nur mit Ihrer eID, itsme, einem in Europa anerkannten elektronischen Identifikationsmittel oder einer Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich (z.B. über eine Authentifizierungs-App wie Google Authenticator oder Microsoft Authenticator).
Alle Einträge, die bereits auf den Kontrollkarten vermerkt sind und noch nicht an die Zahlstelle übermittelt wurden, werden automatisch in die neuen Einträge umgewandelt. Diese Umwandlung hat keinen Einfluss auf die Berechnung Ihres Anspruchs auf Leistungen.
Um Zugang zur elektronischen Kontrollkarte für zeitweilige Arbeitslosigkeit zu erhalten, müssen Sie Anspruch auf Leistungen für zeitweilige Arbeitslosigkeit haben und bei einer Zahlstelle gemeldet sein. Die elektronische Kontrollkarte für zeitweilige Arbeitslosigkeit (elektronische C3.2 oder eC3.2) füllen Sie online aus.
Wie füllen Sie die Kontrollkarte für zeitweilige Arbeitslosigkeit aus?
Wenn Sie sich anmelden, gelangen Sie zum Kalender des laufenden Monats. Die Tage der zeitweiligen Arbeitslosigkeit sind standardmäßig im Kalender eingetragen. Sie müssen diejenigen Tage eintragen, an denen Sie nicht zeitweilig arbeitslos sind. Dazu wählen Sie die entsprechende Situation aus der Liste aus. Dabei kann es sich um Arbeitstage, Tage der Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall oder Mutterschaftsurlaub), Urlaubstage usw. handeln.
Am Ende des Monats beantragen Sie mit der Kontrollkarte die Auszahlung der Leistungen für zeitweilige Arbeitslosigkeit bei Ihrer Zahlstelle.
Ihre Zahlstellen können sein:
- die Zahlstelle der Behörden: die Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützungen (HfA);
- die Zahlstelle einer Gewerkschaft: der FGTB, der CGSLB oder der CSC.
Solange Sie Ihre elektronische C3.2-Karte nicht an Ihre Zahlstelle gesendet haben, können Sie die eingegebenen Daten noch aufrufen, ändern und speichern.
Sie können die Kontrollkarte auch in der eC3.2-App ausfüllen.
Weitere Informationen über zeitweilige Arbeitslosigkeit finden Sie auf der Website der LfA Neues Fenster.