Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit
Der Onlinedienst wurde vereinfacht und ist jetzt benutzerfreundlicher. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite eC3.2 Arbeitnehmende auf der Website des LfA Neues Fenster.
Wenn Sie sich über die Schaltfläche auf der Seite anmelden, werden Sie zum aktualisierten Onlinedienst weitergeleitet.
Nutzer der mobilen eC3.2-App müssen diese über den App Store oder Play Store aktualisieren.
Um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten, ist die Anmeldung nur mit Ihrer eID, itsme, einem in Europa anerkannten elektronischen Identifikationsmittel oder einer Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich (z.B. über eine Authentifizierungs-App wie Google Authenticator oder Microsoft Authenticator).
Alle Einträge, die bereits auf den Kontrollkarten vermerkt sind und noch nicht an die Zahlstelle übermittelt wurden, werden automatisch in die neuen Einträge umgewandelt. Diese Umwandlung hat keinen Einfluss auf die Berechnung Ihres Anspruchs auf Leistungen.
Elektronische Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit („eC3.2“ oder „elektronische C3.2-Karte“) ist ein gesicherter Onlinedienst für Personen, die Leistungen für zeitweilige Arbeitslosigkeit erhalten. Nutzen Sie den Onlinedienst um Ihre Kontrollkarte für zeitweilige Arbeitslosigkeit auszufüllen, einzusehen, abzuändern und einzusenden.
Die Ersetzung der papiernen Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit durch einen Datenstrom ermöglicht eine zügigere Datenverarbeitung und mindert das Fehlerrisiko.
Damit Sie Leistungen für vorübergehend arbeitslose Arbeitnehmer/innen beziehen können, müssen Sie bei einer Zahlstelle eingetragen sein:
- entweder bei der öffentlichen Zahlstelle (der HfA/CAPAC),
- oder bei der Zahlstelle einer Gewerkschaft (CGSLB, CSC oder FGTB).
Über die zeitweilige Arbeitslosigkeit
Lesen Sie mehr über die zeitweilige Arbeitslosigkeit in den Infoblättern des LFA Neues Fenster.