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Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit

Elektronische Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit („eC3.2“ oder „elektronische C3.2-Karte“) ist ein gesicherter Onlinedienst für Personen, die Leistungen für zeitweilige Arbeitslosigkeit erhalten. Nutzen Sie den Onlinedienst um Ihre Kontrollkarte für zeitweilige Arbeitslosigkeit auszufüllen, einzusehen, abzuändern und einzusenden.

Die Ersetzung der papiernen Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit durch einen Datenstrom ermöglicht eine zügigere Datenverarbeitung und mindert das Fehlerrisiko.

Damit Sie Leistungen für vorübergehend arbeitslose Arbeitnehmer/innen beziehen können, müssen Sie bei einer Zahlstelle eingetragen sein:

  • entweder bei der öffentlichen Zahlstelle (der HfA/CAPAC),
  • oder bei der Zahlstelle einer Gewerkschaft (CGSLB, CSC oder FGTB).

Über die zeitweilige Arbeitslosigkeit

Lesen Sie mehr über die zeitweilige Arbeitslosigkeit in den Infoblättern des LFA Neues Fenster.

Zusätzliche Informationen