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Sozialhilfe und das ÖSHZ

Was, wenn Sie auf sich alleine gestellt sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben? Was, wenn Sie mit Ihrer Rente nicht über die Runden kommen? Oder wenn Sie eine Behinderung haben und nicht arbeiten können? Was, wenn Sie kein Kindergeld erhalten? Sie fallen durch das Auffangnetz der sozialen Sicherheit? Wenn das der Fall ist, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe ist streng genommen kein Teil der sozialen Sicherheit. Dennoch gehört sie zum Sozialschutz, der den in unserem Land lebenden Menschen offensteht.

Das Ziel der Sozialhilfe ist es, ein Mindesteinkommen zu gewährleisten. Um sie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Denn die Sozialhilfe wird durch die Steuerzahlungen aller Bürger/innen finanziert. Sie stammt also nicht aus den Beiträgen, die Sie als Arbeitnehmer/in zahlen. Bevor Sie Sozialhilfe erhalten, wird deshalb zuerst Ihre finanzielle Situation geprüft.

Sozialhilfe kann in einer der folgenden Formen geleistet werden:

  • Beihilfezahlungen an Personen mit einer Behinderung,
  • die Auszahlung eines Eingliederungseinkommen, oder
  • die Einkommensgarantie für Betagte.

Für all diese Formen der Sozialhilfe ist das ÖSHZ Ihr Ansprechpartner.

Möchten Sie mehr über die Aufgaben eines ÖSHZ erfahren, wie Sie Hilfen beantragen und wann das ÖSHZ verpflichtet ist, Ihnen unter die Arme zu greifen? Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Was macht ein ÖSHZ?


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