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Kündigung

Wenn Sie entlassen werden, sorgt die belgische soziale Sicherheit über verschiedene Zulagen und Beihilfen dafür, dass Sie weiter ein Mindesteinkommen erhalten.

Ältere Arbeitnehmer/innen können nach einer Entlassung die Regelung zur Arbeitslosigkeit mit Betriebszulage (früher „Regelung zum Vorruhestand“) nutzen. Ihr vorheriger Arbeitgeber zahlt Ihnen dann eine Zulage, die Ihnen zusätzlich zum Arbeitslosengeld zusteht. Die Zulage soll die Differenz zu Ihrem früheren Gehalt ausgleichen.

Stellt Ihr bisheriges Unternehmen seine Tätigkeit endgültig ein? Dann steht Ihnen eine Entschädigung für Betriebschließungen zu. Die Entschädigung wird vom Betriebsschließungsfonds bereitgestellt – neben anderen Beihilfen, auf die entlassene Arbeitnehmer/innen gegebenenfalls Anspruch haben.

Mehr über Ihren Schutz bei Sammelentlassungen lesen Sie unter Unternehmensumstrukturierungen und Sammelentlassungen.

Ausführliche Informationen über die Aussetzung oder Beendigung Ihres Arbeitsvertrags als Angestellter finden Sie auf der Seite Ende des Arbeitsvertrags auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch). Wenn Sie Beamter sind, finden Sie die notwendigen Informationen auf der Seite Laufbahnende auf der Website des FÖD BOSA (auf Französisch).

Ihr Unternehmen schließt. Die Haupttätigkeit des Unternehmens wird endgültig eingestellt. Das Personal wird auf weniger als 75% der Arbeitnehmer abgebaut, die innerhalb der 4 Quartale vor der Betriebseinstellung im Unternehmen beschäftigt gewesen sind.

Der Fonds für die Entschädigung der bei Unternehmensschließungen entlassenen Arbeitnehmer (USF) zahlt Ihnen die Schließungsentschädigung, wenn Sie von einem Unternehmen entlassen werden, das durchschnittlich mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigte. In einem Unternehmen, das durchschnittlich zwischen 5 und 19 Arbeitnehmer beschäftigte, wird die Schließungsentschädigung nur gezahlt, wenn der Konkurs eröffnet wurde und das gesetzliche Datum der Schließung nach dem Datum des Konkurses liegt.

Um diese Schließungsentschädigung zu erhalten, müssen die Arbeitnehmer auch bestimmte individuelle Bedingungen erfüllen, wie einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen und mindestens ein Jahr Unternehmenszugehörigkeit zurückgelegt haben.

Die Schließungsentschädigung wird im Verhältnis zu den Jahren Lebensalter und Unternehmenszugehörigkeit festgelegt. Ihr Betrag ist nach oben begrenzt.

Auch die vertraglichen Vergütungen und der Betriebszuschlag werden vom Fonds bezahlt. Dafür muss man besondere Formalitäten erledigen und bestimmte Bedingungen erfüllen.

Vertragliche Vergütungen sind im Besonderen die ausstehende Entlohnung, das Urlaubsgeld, die Jahresendprämie und die Entlassungsentschädigung. Die Beträge, die Sie beanspruchen können, sind nach oben begrenzt.


Ihr Unternehmen schließt. Die Haupttätigkeit des Unternehmens wird endgültig eingestellt. Das Personal wird auf weniger als 75% der Arbeitnehmer abgebaut, die innerhalb der 4 Quartale vor der Betriebseinstellung im Unternehmen beschäftigt gewesen sind.

Wenn Sie in einem Unternehmen des nichtkommerziellen Sektors oder eines Freiberuflers beschäftigt waren und infolge einer Unternehmensschließung entlassen wurden, wird der Fonds für die Entschädigung der bei Unternehmensschließungen entlassenen Arbeitnehmer (USF) Ihnen unter Umständen vertragliche Vergütungen und den Betriebszuschlag zahlen.

Vertragliche Vergütungen sind im Besonderen die ausstehende Entlohnung, das Urlaubsgeld, die Jahresendprämie und die Entlassungsentschädigung. Die Beträge, die Sie beanspruchen können, sind nach oben begrenzt.

Den Arbeitnehmern des nichtkommerziellen Sektors oder eines Freiberuflers wird weder eine Schließungsentschädigung noch eine Übergangsentschädigung gezahlt.


Institut

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Für wen ist es?

Damit ein Anspruch auf das sogenannte System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag entstehen kann (SAB), muss Ihr Arbeitgeber Ihnen zuerst kündigen.

Der Betriebszuschlag wird auf der Grundlage eines kollektiven Arbeitsabkommens (KAA) gewährt. Außerdem müssen Sie die Alters-, und Betriebszugehörigkeitsbedingungen erfüllen und so lange wie nötig, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben zu können, gearbeitet haben (nämlich mindestens 624 Arbeitstage als Arbeitnehmer innerhalb der letzten 42 Monate).

Ihre Arbeitslosenunterstützung wird 60% Ihrer letzten nach oben begrenzten Bruttoentlohnung betragen. Der gesetzliche Mindestbetrag des Betriebszuschlags entspricht der Hälfte der Differenz zwischen der Referenznettoentlohnung und dem Arbeitslosengeld.

Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag gelegentlich arbeiten, verlieren Sie eine tägliche Unterstützung je gearbeiteten Tag. Sie dürfen nach Maßgabe bestimmter Einschränkungen eine nebenberufliche Tätigkeit behalten. Die Einkünfte aus dieser Nebentätigkeit und die SAB-Leistungen dürfen dann unter Umständen gleichzeitig bezogen werden. Sie dürfen auch eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, wenn Sie die Genehmigung des LfA eingeholt haben.

Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld?

Wenn Sie die Arbeit in Vollzeit oder Teilzeit wieder aufnehmen, können Sie anschließend auf Ihren vorherigen Anspruch zurückgreifen, unabhängig davon, wie lange der Leistungsbezug unterbrochen wurde. Außerdem wird der Betriebszuschlag parallel zu Ihrem neuen Berufseinkommen fortgezahlt.


Was und für wen?

Ihr Unternehmen schließt. Sie werden entlassen. Der Fonds für die Entschädigung der bei Unternehmensschließungen entlassenen Arbeitnehmer (USF) zahlt Ihnen die Vergütungen, die Ihnen zustehen.

Der USF interveniert bei einem Konkurs, einer Übernahme nach einem Konkurs, einer Liquidation oder einer Betriebseinstellung. Der USF wird eingeschaltet, wenn der Arbeitgeber seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern nicht nachkommt.

Der USF übernimmt mehrere verschiedene Bezüge: die Schließungsentschädigung, deren Höhe vom Lebensalter und von der Unternehmenszugehörigkeit abhängig ist, die vertraglichen Vergütungen, die Übergangsentschädigung (wenn Sie nach dem Konkurs übernommen werden), den Betriebszuschlag usw. Die vom USF gezahlten Beträge sind nach oben begrenzt.

In der Praxis zahlt der USF die Summen, die den Arbeitnehmern zustehen, und fordert sie dann von den Konkursverwaltern und Liquidatoren zurück