Urlaub, Zeitkredit und Laufbahnunterbrechung
Wer für einen Arbeitgeber tätig ist, baut in Belgien Urlaubsanspruch auf. In Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer/innen zum Beispiel haben Anspruch auf vier Wochen Jahresurlaub. Wenn Sie über diese Urlaubstage hinausgehend frei nehmen möchten oder müssen, können Sie dazu Urlaub beantragen. Für anerkannten Urlaub erhalten Sie Urlaubsgeld.
Als Arbeitnehmer oder Beamter haben Sie die Möglichkeit auf eine Laufbahnunterbrechung oder die Nutzung von Zeitkredit. Sie nehmen dann eine Auszeit von Ihrem Beruf oder verringern Ihre Arbeitszeit.
Möchten Sie Urlaub nehmen, um sich um ein Kind oder eine/n erkrankte/n Angehörigen zu kümmern? Von Elternurlaub, über Pflegeurlaub, Urlaub zum medizinischen Beistand bis hin zu einer Laufbahnunterbrechung zur Palliativpflege gibt je nach Ihrer Lage verschiedene Regelungen. Bei diesen Urlaubsregelungen handelt es sich um spezifische Formen einer Laufbahnunterbrechung oder des Zeitkredits, die Sie sehr flexibel nutzen können.
Als Selbstständige/r haben Sie keinen bezahlten Urlaub. Sie sind jedoch abgesichert, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend unterbrechen oder reduzieren müssen, weil einer Ihrer Angehörigen schwer erkrankt ist oder palliative Pflege benötigt, oder wenn eines Ihrer Kinder eine Behinderung hat. In diesen Fällen können Sie eine Beihilfe für nahestehende Hilfspersonen erhalten.
Urlaubsansprüche für werdende Eltern
Alles, was Sie zu besonderen Urlaubsansprüchen nach der Geburt, Adoption oder der Aufnahme eines Pflegekindes wissen müssen, lesen Sie hier: