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Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Für arbeitsunfähig werden Sie erklärt, wenn Sie Ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die soziale Sicherheit unterstützt Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit, hilft Ihnen beim Wiedereinstieg und – falls nötig – bei der Umschulung auf einen Beruf, den Sie ausüben können.

Welche Regelungen in Ihrem Fall gelten, richtet sich nach der Ursache Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit oder um einen Unfall bzw. eine Krankheit, die nicht berufsbedingt sind?

Die Leistungen und Angebote, die die soziale Sicherheit Ihnen bietet, hängen von Ihrem Status ab, also ob Sie Arbeitnehmer/in, Selbstständige/r oder Beamter/in sind.

In dieser Rubrik erfahren Sie,

  • was Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, eines Arbeitsunfalls oder eine Berufskrankheit tun müssen,

  • welche Leistungen Ihnen zustehen, wenn Sie arbeitsunfähig sind, und

  • welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie wieder einem Beruf nachgehen können.