Bestimmte Funktionalitäten sind leider nicht verfügbar, da Ihr Browser das Javascript nicht berücksichtigt.
Zurück zur Homepage der Site der sozialen Sicherheit in Belgien

Vereinsarbeit

Unter der Regelung für die Vereinsarbeit dürfen Sie eine bestimmte Anzahl vergüteter Arbeitsstunden im Sportsektor, im soziokulturellen Sektor oder im öffentlichen Rundfunk leisten, ohne Sozialbeiträge zu zahlen. Für die Zahl der Stunden, die Sie im Rahmen dieser Vorzugsregelung arbeiten dürfen, gelten jährliche und vierteljährliche Obergrenzen. Nutzen Sie den Onlinedienst Vereinsarbeit, um zu prüfen, wie viele Stunden Sie mit Ihrem/n Arbeitgeber/n vereinbart haben, wie viele Stunden Sie bereits geleistet haben und wie viele Stunden Vereinsarbeit Ihnen noch bleiben.

Wie viele Stunden Vereinsarbeit dürfen Sie leisten?

  • Im soziokulturellen Sektor: 300 Stunden pro Jahr sowie höchstens 100 Stunden pro Quartal. Im dritten Quartal dürfen Sie bis zu 190 Stunden arbeiten.
  • Im Sportsektor: 450 Stunden pro Jahr sowie höchstens 150 Stunden pro Quartal. Im dritten Quartal dürfen Sie bis zu 285 Stunden arbeiten.

Vereinsarbeit beim BRF, dem RTBF oder VRT wird in Tagen verrechnet. Hier dürfen Sie höchstens 25 Tage pro Jahr Vereinsarbeit leisten.

Obergrenze für Studenten

Auch als Student dürfen Sie Vereinsarbeit leisten. In diesem Fall gilt eine Obergrenze von 190 Stunden pro Jahr.

Sie können Ihre 190 Stunden Vereinsarbeit mit Ihren 600 Stunden Studentenarbeit kombinieren. Doch Vorsicht: Wenn Sie bereits mehr als 190 Stunden im Rahmen der Vereinsarbeit tätig waren und danach eine Studentenarbeit aufnehmen, werden die überschüssigen Stunden von Ihrem Kontingent für Studentenarbeit abgezogen.

Wie nutzen Sie den Onlinedienst Vereinsarbeit?

Vereinsarbeit ist ein gesicherter Onlinedienst. Melden Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID), über itsme oder mit einem einmaligen Code über die mobile App an. Mehr Informationen zu den verschiedenen Zugriffsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite Zugang zu gesicherten Anwendungen.

Der Verein, für den Sie arbeiten, muss angeben, dass Sie Vereinsarbeit leisten. Dann können Sie im Onlinedienst sehen, wie viele Stunden Sie geleistet oder vorgesehen sind und wie viele Ihnen noch verbleiben.

Um Ihrem Arbeitgeber zu belegen, wie viele Stunden Vereinsarbeit Ihnen noch bleiben, können Sie im Onlinedienst eine Bescheinigung erstellen. Auf dieser Bescheinigung finden sich Ihre verbleibenden Stunden sowie ein Code, über den Ihr Arbeitgeber im Onlinedienst Ihren Stundenzähler einsehen kann.

Mehr Informationen zur Vereinsarbeit

Alle Einzelheiten zur Vereinsarbeit sowie zu den Arbeitgebern und Tätigkeiten, die unter die Regelung fallen, finden Sie auf der Website Vereinsarbeit Neues Fenster.

Zusätzliche Informationen