Familie

Die belgische soziale Sicherheit unterstützt Ihre Familie mit verschiedenen Maßnahmen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen jährlichen bezahlten Urlaub von 4 Wochen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige kommen für zahlreiche Urlaubsmöglichkeiten in Frage, welche die Kombination Beruf-Familie vereinfachen müssen. Dabei geht es beispielsweise um Elternurlaub, Urlaub für medizinischen Beistand und palliativen Urlaub.

In Ihrer Familie wird ein Kind erwartet? Dann haben Sie Anspruch auf Geburtsbeihilfe oder eine Adoptionsprämie und Kindergeld. Verletzlichen Gruppen unserer Gesellschaft wird überdies zusätzlich zum gewöhnlichen Kindergeld eine Zulage ausbezahlt. Diese Beihilfe muss die spezifischen Bedürfnisse des Kindes oder das geringe Familieneinkommen ausgleichen.

Darüber hinaus bestehen besondere finanzielle Beihilfen für die Pflege von Behinderten oder Senioren oder um Kosten nach einem Todesfall zu decken.

Wer Hilfe im Haushalt benötigt, kann eine Haushaltshilfe mittels Dienstleistungsschecks in Anspruch nehmen oder Hauspersonal einstellen. Im letzteren Fall müssen Sie alle gesetzlichen Pflichten für Arbeitgeber erfüllen. Weibliche Selbstständige, die gerade ein Kind bekommen haben, können bei Ihrem Sozialversicherungsfonds 105 kostenlose Dienstleistungsschecks beantragen.