Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen× Ich habe verstanden

Zum Hauptinhalt springen

Teilzeit arbeiten

Sie arbeiten in Teilzeit, wenn die in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegte Wochenarbeitszeit kürzer ist als die zulässige Höchstarbeitszeit. Zusätzlich arbeiten Sie mindestens ein Drittel der Stunden, die für eine Vollzeitstelle vorgeschrieben sind.

In einer Teilzeitstelle haben Sie die gleichen sozialen Sicherungsrechte wie in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer/innen. Ihre Ansprüche werden dabei allerdings an den Stundenumfang Ihrer Stelle angepasst.

Sie sind arbeitslos und haben ein Angebot für eine Teilzeitstelle erhalten? Unter Umständen können Sie einen Teil Ihrer bisherigen Leistungen weiter beziehen. Das LfA stockt Ihr Gehalt dann mit der Zulage zur Gewährleistung des Einkommens (ZGE) soweit auf, dass es mindestens der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes entspricht.

Was ist Teilzeitarbeit?

Sie sind Teilzeitarbeiter, wenn die normale, auf Wochenbasis oder als Durchschnitt eines Bezugszeitraums berechnete Arbeitszeit unter der eines vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber liegt.

Die Wochenarbeitszeit darf nicht unter 1/3 der Wochenarbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers der selben Kategorie im Unternehmen liegen. Gibt es keine Vollzeitarbeitnehmer der selben Kategorie im Unternehmen, so gilt die Arbeitszeit im selben Tätigkeitssektor. Abweichungen von der Arbeitszeit können durch königlichen Erlass vorgesehen werden.

Sozialversicherungspflicht

Als Teilzeitarbeitnehmer sind Sie sozialversicherungspflichtig wie ein Vollzeitarbeitnehmer, unabhängig von der Arbeitsregelung.

Aus einer Teilzeitarbeit entstehen dementsprechend auch Sozialversicherungsrechte, je nach der Beschäftigung.

In bestimmten Fällen wird von der Sozialversicherungspflicht abgewichen, nämlich bei gelegentlicher Beschäftigung:

  • nicht manuelle Hausarbeit, wie Babysittern, älteren Leuten Gesellschaft leisten, Einkäufe machen, Begleiten von Personen mit beschränkter Mobilität, sofern das Personal insgesamt höchstens 8 Stunden pro Woche bei einem oder mehreren Arbeitgebern arbeitet;
  • Hopfenanbau und -Ernte, Tabakernte, Reinigung und Sortierung von Korbweide, sofern das Personal insgesamt höchstens 25 Arbeitstage während der in den Rechtsvorschriften festgelegten Zeiträume im selben Kalenderjahr leistet;
  • Arbeit im Gartenbau, während eines Zeitraums intensiver Saison- bzw. gelegentlicher Arbeit, sofern das Personal insgesamt höchstens 25 Tage pro Jahr arbeitet und im selben Kalenderjahr nicht als regelmäßiger Arbeitnehmer in diesem Sektor beschäftigt war.

Einzelheiten der Teilzeitarbeit

Ein Arbeitsvertrag für eine Teilzeitarbeit muss immer schriftlich festgelegt werden:

  • für jeden einzelnen Arbeitnehmer,
  • spätestens in dem Augenblick, wo der Arbeitnehmer mit der Vertragsausführung beginnt, und
  • unter Angabe der anwendbaren Arbeitsregelung und des anwendbaren Arbeitsstundenplans.

Im schriftlichen Vertrag werden die vereinbarten Teilzeitarbeitsregelung und Arbeitsstundenplan ausdrücklich genannt, oder wird auf die in der Arbeitsordnung genannten und/oder von den paritätischen Kommissionen bzw. auf Unternehmensebene festgelegten Teilzeitarbeitsregelungen verwiesen, unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer darüber informiert wird.

Mögliche Arbeitsstundenpläner

Es gibt verschiedene Teilzeitarbeitsstundenpläner:

  • Fester Stundenplan: ist ausdrücklich Teil des Vertrags. Eine Kopie des Vertrags bzw. ein unterzeichneter Auszug mit Ihrem Stundenplan und Ihrer Identität muss sich am Ort, wo die Arbeitsordnung konsultiert werden kann, befinden.
  • Fester Stundenplan je über eine Woche dauernden Zyklus: aufgrund der im Vertrag enthaltenen Informationen muss der Anfang des Zyklus festgelegt werden können. Ist dies nicht der Fall, so wird der Stundenplan als variablen Stundenplan betrachtet.
  • Variabler Stundenplan: der Arbeitgeber muss Ihnen die täglichen Stundenpläne wenigstens 5 Arbeitstage im Voraus mitteilen, und den Arbeitsstundenplan mittels einer Mitteilung am Ort, wo die Arbeitsordnung konsultiert werden kann, anschlagen. Diese Mitteilung darf durch ein anderes nach KAA oder nach der Arbeitsordnung zulässiges Mittel ersetzt werden.

Abweichung vom normalen Stundenplan

Ihr Arbeitgeber muss jede Abweichung vom im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitsstundenplan oder vom variablen Arbeitsstundenplan, der mittels einer Mitteilung oder eines anderen Mittels, das die gleiche Sicherheit bietet, angeschlagen wird, schriftlich festhalten.

Der Arbeitgeber muss jede Abweichung vom geplanten Arbeitsstundenplan schriftlich in dieser Mitteilung festhalten, und diese 5 Jahre aufbewahren.


Wenn Sie als Arbeitsloser die Arbeit in Teilzeit aufnehmen, können Sie zur Gewährleistung eines globalen Einkommens, das mindestens dem Arbeitslosengeld entspricht, eine Zulage des LfA erhalten.

Diese sogenannte Einkommensgarantieunterstützung (auch Zulage zur Gewährleistung des Einkommens genannt) wird Ihnen nur gewährt werden, wenn Ihre Bruttoentlohnung für den betroffenen Monat das Referenzentgelt nicht erreicht und wenn die vertragliche Arbeitszeit zwischen einer 1/3-Zeit und einer 4/5-Zeit liegt. Für bestimmte Beschäftigungen darf der Stundenumfang der Beschäftigung das Mindestmaß unterschreiten.