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Working in the Arts

Working in the Arts ist der Onlinedienst für alle, die im Bereich der Kunst arbeiten. Dieser neue Onlinedienst ist an die neuen Regelungen für Amateurkünstler und Kunstschaffende angepasst, die ab 2024 gelten. Er löst Artist@work ab, bietet aber zusätzlich umfangreichere Funktionen als das alte System. Sie nutzen Working in the Arts, um Folgendes zu beantragen:

  • eine Bescheinigung über künstlerische Tätigkeiten und
  • Aufträge mit der Amateurkunstvergütung.

Was versteht man unter der Bescheinigung über künstlerische Tätigkeiten?

Die Bescheinigung über künstlerische Tätigkeiten eröffnet Ihnen den Zugang zur sozialen Sicherheit für Kunstschaffende. Mitder Bescheinigung über künstlerische Tätigkeiten können Sie spezielle Sozialleistungen für professionelle Kunstschaffende in Anspruch nehmen, wie z.B.:

  • den Kunstwerkvertrag für diejenigen, die gemäß Artikel 1a arbeiten möchten,
  • - die Primostarter-Maßnahme für Anfänger in der Selbstständigkeit, oder
  • - dasKunstarbeitsgeld, eine Arbeitslosenunterstützung für Kunstschaffende.

Wer ist Kunstschaffender?

Mit „Kunstschaffenden“ meinen wir alle, die professionell und gegen Bezahlung künstlerisch tätig sind. Dazu gehören auch technisch-künstlerische (z.B. Tontechnik oder Beleuchtung) und künstlerisch-unterstützende Tätigkeiten (z.B. Kurator).
Sie sind ein Kunstschaffender, wenn Sie einen erheblichen Teil Ihrer Zeit für Ihre künstlerische Tätigkeit aufwenden und einen erheblichen Teil Ihres Einkommens daraus beziehen. Mit anderen Worten: Ihre künstlerische Tätigkeit ist Ihre Hauptbeschäftigung.

Wie beantragen Sie eine Bescheinigung über künstlerische Tätigkeiten?

Sie können die Bescheinigung über künstlerische Tätigkeiten über den Online-Dienst Working in the Arts beantragen. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Eine Bescheinigung über künstlerische Tätigkeiten beantragen“. Ihr Antrag geht an die Kunstarbeitskommission, die entscheidet, ob Sie die Bedingungen erfüllen.

Weitere Informationen über die Bescheinigung über künstlerische Tätigkeiten

Um mehr über alle Aspekte der Bescheinigung über künstlerische Tätigkeiten und die Kunstarbeitskommission zu erfahren, besuchen Sie Working in the Arts – Kunstarbeiter Neues Fenster.

Was versteht man unter Amateurkunstvergütung?

Die Amateurkunstvergütung oder AKV ersetzt die geringe Entschädigungsregelung (GER) mit der Künstlerkarte. Im Rahmen der Amateurkunstvergütung können Sie:

  • an höchstens 30 Tagen pro Jahr und an höchstens 7 aufeinanderfolgenden Tagen für denselben Auftraggeber künstlerische Leistungen erbringen,
  • höchstens 77,22 Euro pro Tag und Auftraggeber durch Ihre Leistung verdienen

Wenn Sie diese Bedingungen einhalten, müssen Sie als Künstler keine Steuern auf das zahlen, was Sie in diesem System verdienen. Ihr Auftraggeber muss auch keine normalen Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Arbeit zahlen.

Wer darf im Rahmen der Amateurkunstvergütung arbeiten?

Die Amateurkunstvergütung ist für Künstler gedacht, die künstlerische Dienstleistungen erbringen. Sie können dieses System auch nutzen, wenn Sie ein Kunstwerkattest haben.
Bitte beachten Sie, dass die Amateurkunstvergütung nicht für technisch-künstlerische und künstlerisch-unterstützende Arbeiten gilt.

Wie arbeiten Sie mit der Amateurkunstvergütung?

Als Künstler

Als Künstler müssen Sie sich im Onlinedienst Working in the Arts registrieren. Benutzen Sie dafür die Schaltfläche „Als Künstler registrieren”.
Sie müssen sich nur einmal registrieren. Danach können Sie im Onlinedienst sehen, was ein Auftraggeber für Sie eingibt.

Als Auftraggeber

Bei der Amateurkunstvergütung ist es der Auftraggeber, der sich um die Verwaltung kümmern muss: Sie sind für die Eingabe der Aufträge im onlinedienst Working in the Arts verantwortlich. Sie müssen die Leistungen vor deren Beginn angeben.
Sie sehen im Onlinedienst auch, wann Sie Gefahr laufen, den Schwellenwert von 551,56 Euro pro Kalenderjahr für die Amateurkunstvergütung zu überschreiten. Sie können Vergütungen für mehr als 551,56 Euro auszahlen, aber Sie müssen darauf einen Sozialversicherungsbeitrag von 5 % zahlen.

  • Klicken Sie auf die Schaltfläche „Einen Auftrag erteilen an: De-facto-Vereinigung“, wenn Sie eine De-facto-Vereinigung vertreten.
  • Klicken Sie auf die Schaltfläche „Einen Auftrag erteilen an: andere Auftraggeber”,  wenn Sie ein anderer Auftraggeber als eine De-facto-Vereinigung sind.

Weitere Informationen über die Amateurkunstvergütung

Um mehr über die Amateurkunstvergütung und wie Sie diese korrekt benutzen, zu erfahren, besuchen Sie Working in the Arts – Arbeiten im Bereich der Kunst mit der Amateurkunstvergütung Neues Fenster.

Zusätzliche Informationen