Pension

Freuen Sie sich auf Ihre Pension? Oder machen sie sich Sorgen darüber? Wir bieten Ihnen eine Übersicht über die Pensionsrechte, die Sie als Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger aufbauen.

Das gesetzliche Pensionsalter liegt in Belgien bei 65 Jahren, aber Sie können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Pension gehen. Die Berechnung Ihrer Pensionshöhe erfolgt für gewöhnlich auf Basis Ihres Einkommens, der Dauer Ihrer Laufbahn, dem Laufbahnbruch und den gleichgestellten Zeiten mit Inaktivität. Es wird nötigenfalls ergänzt, bis zur Mindestpension für Ihr Arbeitsstatut. Jedes System bietet darüber hinaus spezifische Ergänzungen der gesetzlichen Pension und Pensionsvorteile.

Die belgische soziale Sicherheit kennt auch abgeleitete Rechte an Ehepartner zu. So haben Ex-Ehepartner von Arbeitnehmern und Selbstständigen Anspruch auf einen Teil der Pension ihres früheren Partners.

Wenn Ihr Ehepartner stirbt, kommen Sie für eine Hinterbliebenenpension oder einen Übergangszuschuss in Frage. Diese werden auf Basis der Pensionsansprüche des Verstorbenen berechnet.