Pension
Die Pension oder Rente ist eine Einkommenssicherung, die Sie erhalten, wenn Ihr Einkommen aufgrund von Alter, Trennung oder Scheidung, Tod oder Arbeitsunfähigkeit wegfällt.
In Belgien gibt es drei gesetzliche Pensionssysteme:
- Sie haben als Arbeitnehmer/in gearbeitet? Dann haben Sie Anspruch auf eine Arbeitnehmerpension.
- Sie haben als Beamter/in gearbeitet? Dann haben Sie Anspruch auf eine Beamtenpension.
- Sie haben als Selbstständige/r gearbeitet? Dann haben Sie Anspruch auf eine Selbstständigenpension.
Sie haben in verschiedenen Systemen gearbeitet? Dann erhalten Sie eine Pension aus jedem System, in das Sie Ihre Beiträge eingezahlt haben. Ihre verschiedenen Pensionen werden jedoch als Summe gebündelt ausgezahlt.
Sie sind geschieden oder leben getrennt? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf:
Ihr/e Ehepartner/in ist verstorben? Oder sind Sie Waise eines Beamten? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf:
Daneben gibt es spezifische Pensionen, Zulagen oder Vergünstigungen, etwa:
- bei fehlender körperlicher Eignung (nur für Beamte),
- für Angehörige des Militärs,
- für zivile Opfer von Terroranschlägen.
Sie sind 65 Jahre oder älter und Ihre Finanzmittel sind nicht ausreichend? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Einkommensgarantie für Betagte (EGB).