Pension
Die Pension oder Rente ist eine Einkommensversicherung. Sie sichert Ihnen ein Einkommen, wenn Ihr festes Einkommen wegfällt - aufgrund Ihres Alters, einer Scheidung, des Todes Ihres Partners oder Ihrer Eltern oder weil Sie arbeitsunfähig werden. Alterspensionen und ergänzende Pensionen richten sich nach Ihrer Laufbahn. Andere Arten von Pensionen oder Zulagen hingegen nicht.
Ruhestandspensionen
In Belgien gibt es drei gesetzliche Pensionssysteme:
- Sie haben als Arbeitnehmer/in gearbeitet? Dann haben Sie Anspruch auf eine Arbeitnehmerpension.
- Sie haben als Beamter/in gearbeitet? Dann haben Sie Anspruch auf eine Beamtenpension.
- Sie haben als Selbstständige/r gearbeitet? Dann haben Sie Anspruch auf eine Selbstständigenpension.
Sie haben in verschiedenen Systemen gearbeitet? Dann erhalten Sie eine Pension aus jedem System, in das Sie Ihre Beiträge eingezahlt haben. Ihre verschiedenen Pensionen werden jedoch als Summe gebündelt ausgezahlt.
Ergänzende Pensionen
Arbeitnehmer und Selbstständige können eine ergänzende Pension aufbauen. Bei Arbeitnehmern wird eine solche ergänzende Pension von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Branche als zusätzliche Leistung zu ihrem Lohn eingerichtet. Selbstständige sorgen selbst für ihre ergänzende Pension oder erhalten sie als Geschäftsführer von ihrem Unternehmen.
Pension bei Scheidung oder Todesfall
Sie sind geschieden oder leben getrennt? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf:
Ihr/e Ehepartner/in ist verstorben? Oder sind Sie Waise eines Beamten? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf:
Sonstige Pensionen und Einkommensgarantie
Außerdem gibt es Pensionen, Zulagen oder Vergünstigungen für:
- Beamte mit fehlender körperlicher Eignung (nur Beamte);
- kriegsversehrte Militärangehörige,
- zivile Opfer von Terroranschlägen oder Krieg.
Haben Sie das gesetzliche Pensionsalter erreich und Ihre Finanzmittel sind nicht ausreichend? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Einkommensgarantie für Betagte (EGB).