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Betriebsschließungsfonds – Ihre Akte verfolgen

Wenn Sie von einer Betriebsschließung betroffen sind (etwa von einem Konkurs, einer Abwicklung, einer Geschäftsaufgabe…) und Ihr Arbeitgeber oder der Konkursverwalter die Auszahlung von Zuwendungen, die Ihnen zustehen (etwa Lohnrückstände, Urlaubsgeld, Abfindung…), einstellt, dann können Sie beim Betriebsschließungsfonds (BSF) einen Antrag auf Ersatzleistungen stellen.

Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, so kann diese den Antrag für Sie einreichen.

Erledigen Sie allerdings, bevor Sie einen Antrag stellen, zunächst die auf der Seite des BSF Was tun im Konkursfall? (auf Französisch) Neues Fenster erklärten Schritte.

Der Betriebsschließungsfonds:

  • führt bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine behördliche Untersuchung durch, um festzustellen, ob das Betriebsschließungsrecht auf den Fall anwendbar ist, und
  • bearbeitet gleichzeitig Ihren persönlichen Antrag.

Über den Onlinedienst des Betriebsschließungsfonds können die Sie die Bearbeitung Ihres Falls online verfolgen und Antworten auf häufig gestellte Fragen abrufen.

Darüber hinaus können Sie über den Onlinedienst einen kostenfreien E-Mail-Service nutzen, mit dem Sie bei jeder wichtigen Änderung in Ihrem Fall direkt benachrichtigt werden.

Zusätzliche Informationen