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Kontrollkarte Vollarbeitslosigkeit

Um Zugang zur elektronischen Kontrollkarte Vollarbeitslosigkeit zu erhalten, müssen Sie Anspruch auf Leistungen bei Vollarbeitslosigkeit haben und bei einer Zahlstelle gemeldet sein. Die elektronische Kontrollkarte Vollarbeitslosigkeit (elektronische C3-Karte oder eC3) füllen Sie online aus.

Wie füllen Sie die Kontrollkarte Vollarbeitslosigkeit aus?

Wenn Sie sich anmelden, gelangen Sie zum Kalender des laufenden Monats. Die Tage der Arbeitslosigkeit sind standardmäßig im Kalender eingetragen. Sie müssen diejenigen Tage eintragen, an denen Sie nicht arbeitslos sind. Dazu wählen Sie die entsprechende Situation aus der Liste aus. Dabei kann es sich um Arbeitstage, Tage der Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall oder Mutterschaftsurlaub), Urlaubstage usw. handeln.

Am Ende des Monats beantragen Sie mit der Kontrollkarte die Auszahlung Ihrer Arbeitslosenunterstützung bei Ihrer Zahlstelle.

Ihren Zahlstellen können sein:

  • die Zahlstelle der Behörden: die Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützungen (HfA);
  • die Zahlstelle einer Gewerkschaft: der FGTB, der CGSLB oder der CSC.

Solange Sie Ihre elektronische C3-Karte nicht an Ihre Zahlstelle gesendet haben, können Sie die eingegebenen Daten noch aufrufen, ändern und speichern.

Sie können die Kontrollkarte auch in der eC3-App ausfüllen.

Weitere Informationen über Vollarbeitslosigkeit finden Sie auf der Website des LfA Neues Fenster.

Zusätzliche Informationen