Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen× Ich habe verstanden

Zum Hauptinhalt springen

Jung & Berufsanfänger

Sie werden bald volljährig oder sind es gerade geworden und möchten arbeiten gehen? Das ist möglich. Voraussetzung ist, dass Sie nicht mehr in Vollzeit zur Schule gehen müssen. In dieser Rubrik erfahren Sie, welche Besonderheiten Sie beachten müssen und welche Angebote sich speziell an junge Menschen richten.

Ab Ihrem 15. oder 16. Lebensjahr sind Sie nicht mehr verpflichtet, in Vollzeit zur Schule zu gehen. Wenn Sie minderjährig sind, werden Sie durch besondere Regeln und Obergrenzen geschützt. Mehr dazu lesen Sie weiter unten auf dieser Seite unter Als junger Mensch arbeiten.

Wenn Sie neben der Schule oder dem Studium jobben möchten, können Sie dies als Jobstudent über Student@work tun. Dank dieser Sonderregelung für Schüler und Studenten bezahlen Sie weniger Sozialbeiträge auf Ihr Gehalt als normale Arbeitnehmer/innen. Sie können neben Ihrem Studium auch als Selbstständige/r arbeiten.

Und nach dem Abschluss? Dann melden Sie sich arbeitssuchend und Ihre berufliche Eingliederungsphase beginnt. In dieser Zeit können Sie weiter Kindergeld beziehen, wenn Sie zunächst nur wenig verdienen. Sie haben gesucht, aber nach 310 Tagen noch immer keine Arbeitsstelle gefunden? Dann erhalten Sie eine Eingliederungsbeihilfe.

Sie haben Ihre erste Stelle? Im ersten Jahr nach dem Studium haben Sie noch keinen Urlaubsanspruch aufgebaut. Doch zum Glück gibt es die Regelung zum Jugendurlaub: Das LfA hilft Ihnen mit einem Zuschuss aus und Sie können sich trotzdem auf bis zu vier Wochen bezahlten Urlaub freuen.

Wer sind ‘jugendliche Arbeitnehmer’?

Jugendliche Arbeitnehmer sind eine besondere Gruppe geschützter Jugendlicher. Es handelt sich um minderjährige (also unter 18 Jahren) Arbeitnehmer, die 15 Jahre oder älter sind und der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterworfen sind.

Jugendliche Arbeitnehmer haben Zugang zur Beschäftigung, wenn bestimmte Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dieselben Voraussetzungen gelten, wenn sie Freiwilligenarbeit leisten, oder bei einem Betrieb, einer Organisation oder einer Einrichtung ein Praktikum absolvieren.

Es gelten auch zahlreiche Regeln für die Arbeitssicherheit, -hygiene und -medizin, hauptsächlich Pflichten für den Arbeitgeber. Sie beziehen sich vor allem auf die nachstehenden Aspekte:

  • Information,
  • Risiken und Prävention,
  • verbotene Arbeit,
  • Hygiene am Arbeitsplatz, und
  • Gesundheitsüberwachung.

Sie sind strenger als bei der Beschäftigung normaler Arbeitnehmer.

Was darf ich als jugendlicher Arbeitnehmer und was nicht?

Für jugendliche Arbeitnehmer gibt es spezifische Regeln und Beschränkungen für die:

  • verbotene Arbeit,
  • Arbeitszeit,
  • Überarbeit,
  • Teilzeitarbeit,
  • Ruhezeiten,
  • Sonntags- und Feiertagsarbeit, und
  • Nachtarbeit.

Manche Jugendliche verbinden eine Vollzeitstelle mit einer Studie. In der Praxis ist dies eine sehr schwere Kombination.

Eltern mit Kindern zu ihren Lasten genießen eine Erhöhung des Steuerfreibetrags, d.h. des von der Steuer befreiten Betrags. Ferienarbeit ändert dies selten. Alles hängt vom Einkommen des Studenten ab. Überschreitet dieses Einkommen den gesetzlich festgestellten Höchstbetrag für Personen zu Lasten nicht, so ändert sich die steuerliche Lage der Eltern nicht.

Wie lange darf ich als jugendlicher Arbeitnehmer arbeiten?

Die Regelung umfasst eine Reihe von Schutzmaßnahmen für Jugendliche in verschiedenen Bereichen der Arbeitsbedingungen, vor allem was die Arbeitszeit und Ruhezeiten betrifft.

Die Arbeitszeit jugendlicher Arbeitnehmer (zwischen 15 und 18 Jahren) darf 8 Stunden pro Tag und 38 Stunden pro Woche nicht überschreiten, unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer. Ihre Studienzeit zählt als Arbeitszeit. Die Gesamtzeit ihres Studiums und ihrer geleisteten Arbeit darf die gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeit nicht überschreiten.

Jugendliche Arbeitnehmer, die länger als 4½ Stunden arbeiten, haben Anspruch auf eine Ruhepause von 30 Minuten. Arbeiten sie länger als 6 Stunden, so haben sie Anspruch auf eine Ruhepause von 1 Stunde. Zwischen zwei Arbeitsleistungen müssen mindestens 12 Stunden liegen.

Im Prinzip dürfen jugendliche Arbeitnehmer sonntags und an Ferientagen nicht arbeiten. Sie haben sogar Anspruch auf einen zusätzlichen Ruhetag vor oder nach der Sonntagsruhe. Nachtarbeit ist ihnen verboten.

Ab dem 18. Lebensalter werden Jugendliche als normale Arbeitnehmer betrachtet, was die Arbeitsdauer und Ruhezeiten betrifft.


Student@work: alle Informationen über die Arbeit als Werkstudent

Auf der Website Student@work finden Sie Informationen über die Arbeit als Werkstudent. Die Website liefert Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen – oder hilft Ihnen, diese Antworten zu finden.

  • Wer ist Werkstudent?
  • An wie vielen Stunden dürfen Sie als Werkstudent arbeiten?
  • Was passiert mit Ihrem Lohn, dem Kindergeld und den Steuern, wenn Sie als Werkstudent arbeiten?

Das Statut des Student-Selbständigen

Ab dem 1. Januar 2017 können Studierende, die eine selbstständige Berufstätigkeit ausüben und dazu einen Antrag stellen, ein neues Statut als selbstständige Studierende erhalten. Dieses neue Statut ermöglicht es, in den Genuss eines günstigeren Systems zur Berechnung der Sozialbeiträge zu kommen.

Um dieses Statut zu bekommen, müssen Sie:

  • mindestens 18 und höchstens 25 Jahre alt sein;
  • für das betreffende Schul- beziehungsweise Studienjahr bei einer Lehranstalt in Belgien oder im Ausland zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht als Hauptzweck eingeschrieben sein, um ein von einer zuständigen Behörde in Belgien anerkanntes Diplom zu erlangen;
  • eine Berufstätigkeit ausüben, aufgrund deren Sie unter das Sozialstatut des Selbständigen fallen.

Studierende, die das Statut des Student-Selbständigen in Anspruch nehmen wollen, müssen sich bei ihrer Sozialversicherungskasse bewerben.

Studierende, die dem Sozialstatut des Selbständigen unterliegen, müssen:

  • Sozialversicherungskasse für Selbständige anschliessen;
  • Sozialversicherungsbeiträge zahlen;
  • jedes Jahr die erforderlichen Schulbescheinigungen ausstellen.

Ab dem 1. Januar 2017 hast Du als Student die Möglichkeit, einer Sozialversicherungskasse als Student-Selbstständiger beizutreten, wenn Du während Deines Studiums eine beschränkte selbstständige Tätigkeit ausüben möchtest.

Für weitere Informationen kannst Du dich immer an eine Sozialversicherungskasse wenden. Vergiss nicht, Deiner Sozialversicherungskasse jede Änderung Deiner Situation zu melden!

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website des FÖD Soziale Sicherheit


Haben Sie (in Belgien und unter bestimmten Bedingungen im Ausland) die Schule oder Ihre Lehre beendet? Nach einer Berufseingliederungszeit von 310 Tagen werden Sie Berufseingliederungsgeld beantragen können. Am Tag des Antrages müssen Sie unter 25 Jahre alt sein. Die Anspruchsdauer beträgt 36 Monate und kann eventuell verlängert werden.

Während der Berufseingliederungszeit müssen Sie sich eigenverantwortlich und nachweislich um Arbeit bemühen, und zwei positive Beurteilungen Ihres Verhaltens bei der Arbeitsuche erhalten. Sie müssen also am Arbeitsmarkt verfügbar sein, Sie dürfen keine zumutbare Arbeit ablehnen und Sie müssen jedes Angebot einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder eines Erstbeschäftigungsvertrages annehmen. Sie müssen sich auch bei Arbeitgebern vorstellen gehen und auf dem Arbeitsvermittlungs- oder Berufsausbildungsdienst vorsprechen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Wenn Sie diesen Pflichten nicht nachkommen, bleiben die Tage vor der Ablehnung oder dem Meldeversäumnis für das Durchlaufen der Berufseingliederungszeit außer Betracht.


Gewisse Schulabschlüsse oder Lehren begründen einen Anspruch auf Berufseingliederungsgeld. Diese Leistung kann höchstens 36 Monate gezahlt werden. Bevor Sie das Berufseingliederungsgeld beantragen, müssen Sie eine Berufseingliederungszeit von 310 Tagen durchlaufen, in der Sie sich eigenverantwortlich und nachweislich um Arbeit bemühen. Zum Zeitpunkt Ihres Antrages auf Berufseingliederungsgeld müssen Sie unter 25 Jahre alt sein.

Die Höhe der Leistung hängt von Ihrer familiären Situation und von Ihrem Alter ab. Es handelt sich um Pauschalbeträge. Für einen Zusammenwohnenden mit Familie zu Lasten wird die Leistung beispielsweise viel höher ausfallen, als für einen Zusammenwohnenden unter 18 Jahren.