Gesundheit
Erkranken Sie oder erleiden Sie einen Unfall? So beanspruchen Sie, je nach den Umständen, eine ganze Reihe Unterstützungsmaßnahmen. Alle Beratungen, Behandlungen, Arzneimittel und Krankenhausaufenthaltskosten werden (teilweise) von der Krankenkasse erstattet. Arbeitnehmer haben, wenn Sie erkranken, (unter bestimmten Bedingungen) Anspruch auf garantierten Lohn.
Erkranken Sie wegen der Ausübung einer bestimmten Berufstätigkeit, so wenden Sie sich an die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris). Die Föderalagentur untersucht Ihre Krankheit und gewährt Ihnen eine Entschädigung für Ihre Arbeitsunfähigkeit, medizinische Kosten und zusätzliche Hilfe. Daneben ergreift Fedris Präventivmaßnahmen bei u.a. Lendenschmerzen und Infektionskrankheiten.
Führt ein Arbeitsunfall zur Arbeitsunfähigkeit? So wenden Sie sich an das Versicherungsunternehmen Ihres Arbeitgebers. Es muss Ihnen den Schaden und die medizinischen Kosten ersetzen. Die Entschädigung wird aufgrund Ihrer Grundentlohnung und Ihres Arbeitsunfähigkeitsgrades berechnet.
Als Patient finden Sie alle Ihre Gesundheitsdaten und Onlinedienste auf dem Portal eGesundheit. Hier sehen Sie die Informationen, die Leistungserbringer (Ihr Hausarzt, Krankenhaus, Apotheker usw.), Ihre Krankenkasse oder sonstige Behörden (z. B. Registrierung von Organspenden) elektronisch speichern und teilen..