Selbstständige in Schwierigkeiten
Sie sind selbstständig und stecken – aus persönlichen, finanziellen oder anderen Gründen – in einer schwierigen Phase? Die folgenden Erleichterungen sollen Ihnen helfen, Ihre Durststrecke zu überbrücken.
Wenn Sie vorübergehend wirtschaftliche oder finanzielle Schwierigkeiten haben, können Sie eine teilweise oder vollständige Befreiung von Ihren Sozialbeiträgen beantragen.
Sie haben Anspruch auf Überbrückungsmaßnahmen. Damit erhalten Sie eine monatliche finanzielle Beihilfe, die Ihnen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten helfen soll, eine erzwungene Unterbrechung oder Einstellung Ihrer Tätigkeit zu überbrücken.
Befreiung der Beitragszahlung für Selbstständige
Als Selbstständiger müssen Sie Ihrer Sozialversicherungskasse Beiträge zahlen. Pro Quartal bezahlen Sie einen bestimmten Betrag, um für Ihre soziale Sicherheit zu sorgen. Dieser wird auf folgende Bereiche verteilt: Pensionen, Krankheit und Invalidität, Mutterschaft, Überbrückungsgeld, Mutterschaftshilfe, Geburtszulage, Trauerzulage und Beihilfen für mithelfende Angehörige.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Sozialbeiträge zu zahlen, können Sie eine Beitragsbefreiung beantragen.
Die Beitragsbefreiung kann ganz oder teilweise gewährt werden.
Sie können eine Befreiung von den vorläufigen Beiträgen oder vom Beitragszuschlag nach einer Regularisierung des Berufseinkommens beantragen.
Zeiträume, für die Sie eine Beitragsbefreiung erhalten, werden für Ihre Pension nicht berücksichtigt.
Vor Ihrem Antrag
Möchten Sie eine Befreiung für Ihre vorläufigen Beiträge beantragen? Fragen Sie Ihre Sozialversicherungskasse, ob Sie Anspruch auf eine Herabsetzung des Betrags der geschuldeten vorläufigen Beiträge haben, bevor Sie einen Antrag auf Befreiung einreichen. Oftmals bietet Ihnen bereits eine Herabsetzung eine Lösung.
Bedingungen für eine Beitragsbefreiung
- Sie weisen nach, dass Sie sich vorübergehend in einer schwierigen finanziellen oder wirtschaftlichen Lage befinden, die Sie daran hindert, Ihre Beiträge zu zahlen. Zum Beispiel: Sie erhalten ein Eingliederungseinkommen; Sie sind Opfer einer Naturkatastrophe, eines Brandes, eines Zusammenbruchs Ihres Geschäfts; Sie sind in einem Krisensektor tätig; Sie haben unvorhergesehene, zwingende berufliche Ausgaben.
- Sie reichen Ihren Antrag innerhalb einer Frist von 12 Monaten ein.
- Die Beiträge, für die Sie einen Antrag stellen, kommen für eine Befreiung in Betracht. Prüfen Sie also vorher, für welche Beiträge Sie eine Befreiung beantragen können auf die Seite Für welche Beiträge kann ich eine Befreiung beantragen? auf der Website des LISVS.
Sie sind seit kurzem selbstständig?
Wenn Sie sich erst kürzlich selbstständig gemacht haben, müssen Sie bis zum fünften Quartal der Versicherungspflicht warten, bevor Sie eine Befreiung von den vorläufigen Beiträgen für Ihre ersten 4 Quartale der Versicherungspflicht beantragen können.
Wie beantragen?
Sie können die Beitragsbefreiung auf 2 Weisen beantragen:
- Online
- Bei Ihrer Sozialversicherungskasse (mit einem Standardformular)
Ihre Sozialversicherungskasse wird Ihre Akte an den Dienst für Beitragsbefreiungen des LISVS weiterleiten. Die Entscheidung wird Ihnen (über die eBox oder per Brief ) zugesandt.
Mehr Informationen?
Besuchen Sie die Seite Was wenn ich meine Sozialbeiträge nicht bezahlen kann? auf der Website des LISVS.
Onlinedienste
Institutionen
Überbrückungsentschädigung - Hilfe für Selbstständige in Schwierigkeiten bei Unterbrechung oder Beendigung der selbständigen Tätigkeit
Was ist der Anspruch auf Überbrückungsentschädigung?
Als Selbstständiger, Person, die Unterstützung leistet, oder mithelfender Ehepartner haben Sie im Falle von Schwierigkeiten in folgenden Situationen Anspruch auf Überbrückungsmaßnahmen:
- erzwungene Unterbrechung Ihrer selbstständigen Tätigkeit, vorübergehend oder endgültig, aufgrund einer Naturkatastrophe, eines Schadensfalls, eines Brandes, einer Allergie, der Entscheidung eines dritten Wirtschaftsakteurs, eines Ereignisses mit wirtschaftlichen Auswirkungen oder nach einer Insolvenz;
- Einstellung Ihrer selbstständigen Tätigkeit aufgrund folgender wirtschaftlicher Gründe:
- Sie erhalten zum Zeitpunkt der Einstellung ein Eingliederungseinkommen, oder
- Sie waren in den letzten zwölf Monaten von der Zahlung von Sozialbeiträgen befreit, oder
- Ihre Einkünfte im Jahr der Einstellung der Tätigkeit und im Vorjahr überschreiten die folgende Untergrenze nicht (als hauptberuflich Selbstständiger oder mithelfender Ehepartner mit „Maxi-Status“):
- 2026: 17.374,08 Euro (7.632,44 Euro, wenn Sie mithelfender Ehepartner sind);
- 2025: 17.008,88 Euro (7.472,00 Euro, wenn Sie mithelfender Ehepartner sind);
- 2024: 16.861,46 Euro (7.407,24 Euro, wenn Sie mithelfender Ehepartner sind).
Dies bedeutet zweierlei:
- Sie behalten gewisse soziale Ansprüche (Zurückerstattung der Gesundheitspflege, Arbeitsunfähigkeitsentschädigungen, Invaliditätsentschädigungen und Mutterschaftsgeld) während höchstens 4 Quartale per Unterbrechung/Einstellung. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
- Sie erhalten eine Geldleistung während höchstens 12 Monate per Unterbrechung/Einstellung.
In Ihrer Laufbahn als Selbständiger können Sie diese Überbrückungsmaßnahmen sogar mehrmals in Anspruch nehmen. Nach Ausschöpfung des "Basispakets" (die ersten 12 Leistungsmonate/vier Quartale der Wahrung von Sozialansprüchen) können Sie nämlich zusätzliche Monate/Quartale beanspruchen, je nach der Anzahl der Quartale, für die zwischen der vorherigen Unterbrechung/Einstellung und der neuen Unterbrechung/Einstellung Rentenansprüche erworben wurden.
Was sind die Voraussetzungen?
Wenn Sie die Überbrückungsentschädigung beanspruchen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen im Quartal des Anfangs der zwangsweisen Einstellung oder der Unterbrechung und der drei vorherigen Quartale dem Sozialstatut der Selbständigen unterliegen haben;
- Sie müssen während dieses Zeitraumes von vier Quartalen die Beiträge hauptberuflich oder als mithelfender Ehepartner schulden;
- Sie müssen während mindestens vier Quartale tatsächlich Beiträge gezahlt haben oder in den letzten sechszehn Quartalen während mindestens vier Quartalen Rentenansprüche aufgebaut haben;
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Belgien haben.
Kumulierung mit einer beruflichen Tätigkeit oder einem Ersatzeinkommen
- Bei Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit kann die finanzielle Leistung weiterhin für höchstens drei Monate gewährt werden, allerdings in degressiver Form (in Höhe von 75 % - 50 % - 25 % der monatlichen Leistung) und unter bestimmten Voraussetzungen.
- Außerdem kann die Überbrückungsentschädigung mit einem Ersatzeinkommen kumuliert werden, wobei die Summe aus Ersatzeinkommen und Überbrückungsentschädigung den Betrag des voraussichtlichen Überbrückungsanspruchs nicht übersteigen darf.
Was müssen Sie tun?
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig bei Ihrer Sozialversicherungskasse, spätestens bis Ende des zweiten Quartals nach dem Quartal des Konkurseröffnungsurteils, ab Anfang der gezwungenen Unterbrechung oder der Einstellung.
Wie hoch ist die Leistung?
Wenn Sie alle Voraussetzungen für den Bezug der Leistung erfüllen, erhalten Sie einen monatlichen Betrag von 1.671,01 Euro. Wenn Sie eine unterhaltsberechtigte Person in Ihrem Krankenversicherungsausweis eingetragen haben, kann ein höherer Betrag gewährt werden (2.088,11 Euro).