Pensionsantrag
Inhalt
Wie beantragen Sie Ihre Pension?
Sie können Ihre Pension schnell und einfach über mypension.be beantragen. Sie können eine Ruhestandspension, eine Hinterbliebenenpension, eine Übergangsentschädigung, eine EGB (Einkommensgarantie für Betagte) und alle anderen Pensionen und Leistungen, die vom Föderalen Pensionsdienst ausgezahlt werden, beantragen. Um die Sicherheit Ihrer Akte zu gewährleisten, müssen Sie sich zuerst auf mypension.be anmelden.
In vielen Fällen ist es nicht nötig, eine Pension zu beantragen. Im Abschnitt ‚Wer muss keinen Antrag stellen?‘ finden Sie hierzu weitere Informationen.
Wenn Sie selbst einen Pensionsantrag stellen müssen, hat ein Antrag über mypension.be viele Vorteile:
- Alle Daten, die bei den Pensionsträgern vorliegen, sind schon ausgefüllt.
- Die Pensionen, auf die Sie Anspruch haben, können ausgewählt werden.
- Die Bildschirme auf mypension.be enthalten zusätzliche Informationen, die Ihnen reibungslos mit Ihrem Antrag helfen.
- Möchten Sie eine EGB beantragen? Dann brauchen Sie nur Ihre Daten zu prüfen und zu bestätigen.
- Haben Sie eine Zusatzpension erworben? In diesem Fall übermitteln wir Ihre Kontonummer automatisch den für die Auszahlung zuständigen Versicherungsgesellschaften oder den Pensionsfonds. Auf diese Weise müssen Sie nicht mehrmals dieselben Informationen weitergeben.
Wenn Sie Ihren Pensionsantrag gestellt haben, erhalten Sie eine Bestätigung, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse eingegeben haben. Bei einem nächsten Besuch auf mypension.be finden Sie Ihren Antrag unter 'Meine Akte Neues Fenster'.
Gut zu wissen! Wenn Sie eine Pension oder eine Leistung beantragen, prüfen wir automatisch alle Ihre Ansprüche (Arbeitnehmer, Beamter, Selbständiger und EGB). Sie müssen also nur einen Antrag stellen.
Wann beantragen Sie Ihre Pension?
Sie können Ihre Pension frühestens 12 Monate vor dem Einsetzungsdatum beantragen.
Das gesetzliche Pensionsalter ist 65 Jahre, aber unter bestimmten Bedingungen können Sie früher in Pension gehen.
(Weitere Informationen zum Pensionsalter).
Wer muss keinen Antrag einreichen?
Arbeitnehmer und Selbstständige
Wenn Sie im gesetzlichen Pensionsalter von 65 Jahren in Pension gehen möchten, brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. In diesem Fall prüfen unsere Dienste automatisch Ihren Pensionsanspruch.
Wenn Sie bereits eine Empfangsbestätigung oder eine Anfrage nach Informationen erhalten haben, brauchen Sie keinen neuen Antrag zu stellen. Um etwas über den aktuellen Stand Ihrer Akte zu erfahren, wenden Sie sich an:
- Der Föderale Pensionsdienst Neues Fenster
- Das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige Neues Fenster
Beamte
Die Ruhestandspension wird nicht automatisch gewährt. Sie müssen immer einen Antrag stellen. Ausnahme: Bei durch Medex bestätigter körperlicher Unfähigkeit.
µWenn Sie bereits eine Empfangsbestätigung oder eventuell eine Anfrage nach weiteren Informationen erhalten haben, brauchen Sie keinen neuen Antrag zu stellen. Um etwas über den aktuellen Stand Ihrer Akte zu erfahren, können Sie 'Meine Akte' auf mypension.be Neues Fenster einsehen.