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Pensionsantrag

Beantragen Sie Ihre Pension schnell und einfach über mypension.be. Über diesen Onlinedienst beantragen Sie eine Ruhestandspension, eine Hinterbliebenenpension, eine Übergangsentschädigung, eine EGB (Einkommensgarantie für Betagte) und alle anderen Pensionen und Leistungen, die der Föderale Pensionsdienst auszahlt. Um die Sicherheit Ihrer Akte zu gewährleisten, müssen Sie sich mit einem digitalen Schlüssel auf mypension.be anmelden.

Viele Menschen brauchen ihre Pension nicht zu beantragen. Im Abschnitt ‚Wer muss keinen Antrag stellen?‘ weiter unten auf dieser Seite erfahren Sie, ob Sie in diese Gruppe fallen.

Wie beantragen Sie Ihre Pension?

Stellen Sie den Pensionsantrag doch selbst? Dann geht das ganz einfach über mypension.be:

  • Alle Daten, die die Pensionsträger über Sie haben, sind schon eingetragen. Die Pensionen, auf die Sie Anspruch haben, können Sie einfach auswählen.
  • Die Bildschirme auf mypension.be enthalten Erklärungen und leiten Sie reibungslos Ihrem durch Ihren Antrag.
  • Möchten Sie eine EGB beantragen? Dann brauchen Sie nur Ihre Daten zu prüfen und zu bestätigen.
  • Haben Sie eine Zusatzpension erworben? In diesem Fall übermitteln wir Ihre Kontonummer automatisch den für die Auszahlung zuständigen Versicherungsgesellschaften oder den Pensionsfonds. Auf diese Weise müssen Sie nicht mehrmals dieselben Informationen weitergeben.

Wenn Sie Ihren Pensionsantrag gestellt haben, erhalten Sie, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse eingegeben haben; eine Bestätigung. Bei einem nächsten Besuch auf mypension.be finden Sie Ihren Antrag unter 'Meine Akte Neues Fenster'.

Gut zu wissen! Wenn Sie eine Pension oder eine Leistung beantragen, prüfen wir automatisch alle Ihre Ansprüche (Arbeitnehmer, Beamter, Selbständiger und EGB). Sie müssen also nur einen Antrag stellen.

Wann beantragen Sie Ihre Pension?

Sie können Ihre Pension frühestens 12 Monate vor dem Einsetzungsdatum beantragen.

Das gesetzliche Pensionsalter ist 65 Jahre, aber unter bestimmten Bedingungen können Sie früher in Pension gehen. Auf unserer Seite Ihre Ruhestandspension erhalten Sie weitere Informationen zum Pensionsalter.

Wer muss keinen Antrag einreichen?

Arbeitnehmer und Selbstständige

Wenn Sie im gesetzlichen Pensionsalter von 65 Jahren in Pension gehen möchten, brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. In diesem Fall prüfen unsere Dienste Ihren Pensionsanspruch automatisch.

Haben Sie bereits eine Empfangsbestätigung oder eine Anfrage nach Informationen von uns erhalten? Dann brauchen Sie keinen neuen Antrag zu stellen. Um etwas über den aktuellen Stand Ihrer Akte zu erfahren, wenden Sie sich an:

Beamte, deren körperliche Unfähigkeit bestätigt wurde

Beamte, die von Medex für körperlich unfähig erklärt werden, bilden eine Ausnahme und brauchen ihre Pension nicht zu beantragen.

Haben Sie bereits eine Empfangsbestätigung oder eventuell eine Anfrage nach weiteren Informationen erhalten? Dann brauchen Sie keinen neuen Antrag zu stellen.
Den aktuellen Stand Ihrer Akte können Sie in 'Meine Akte' auf mypension.be Neues Fenster einsehen.

Andere Beamte erhalten ihre Ruhestandspension nicht automatisch. Sie müssen immer einen Antrag stellen.

Zusätzliche Informationen