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Pensionsantrag

Dank dieser Anwendung können Sie Ihre Pension oder Ihre Einkommensgarantie für Ältere über das Internet beantragen. Um die Sicherheit Ihrer Akte zu gewährleisten, müssen Sie sich zunächst mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder Ihrem Token anmelden.

Nachdem Ihr Online-Antrag fertiggestellt ist, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Drucken Sie die Empfangsbestätigung aus und bewahren Sie diese gut auf.

Dieses vereinfachte Verfahren ermöglicht die schnellere Bearbeitung Ihres Antrages, da die Informationen in Ihrem Antrag direkt aus dem Nationalregister entnommen werden, was deren Richtigkeit gewährleistet. Auch hier garantieren wir den Schutz Ihrer Privatsphäre.

Arbeitnehmer und Selbständiger

Sie können Ihre Pension frühestens ein Jahr vor dem Beginndatum beantragen.

Ihr gesetzliches Pensionsalter beträgt 65 Jahre, aber unter bestimmten Bedingungen können Sie früher in Pension gehen.

(mehr Informationen über das Pensionsalter).

Beamte

Sie können Ihre Pension frühestens ein Jahr vor dem Beginndatum beantragen.

(mehr Informationen über das Pensionsalter).

Wer muss keinen Antrag einreichen?

Arbeitnehmer und Selbstständige

Wenn Sie ab Ihrem gesetzlichen Pensionsalter von 65 Jahren pensioniert werden möchten, brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. In diesem Fall prüfen unsere Dienste automatisch Ihren Anspruch auf Pension. Wir benachrichtigen Sie schriftlich darüber, welches Büro Ihre Akte behandelt.

Wenn Sie bereits eine Empfangsbestätigung erhalten haben oder wenn Sie eventuell bereits eine Bitte um Informationen erhalten haben, brauchen Sie keinen neuen Antrag zu stellen. Um etwas über den aktuellen Stand Ihrer Akte zu erfahren, wenden Sie sich an:

Beamte

Die Ruhestandspension wird nicht automatisch gewährt. Sie müssen in jedem Fall einen Antrag stellen. Ausnahme: Bei durch Medex bestätigter körperlicher Unfähigkeit.

Wenn Sie bereits eine Empfangsbestätigung oder eventuell eine Bitte um weitere Informationen erhalten haben, brauchen Sie keinen neuen Antrag zu stellen. Um etwas über den aktuellen Stand Ihrer Akte zu erfahren, wenden Sie sich an:

Der Föderale Pensionsdienst Neues Fenster.

Zusätzliche Informationen