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Arbeiten als...
Der belgische Arbeitsmarkt kennt unterschiedliche Statute, mit jeweils einem eigenen gesetzlichen Rahmen. Sie können unter anderem als Arbeitnehmer tätig sein. Sie führen dann Ihre Arbeit für einen Arbeitgeber aus, der Verfügungsgewalt über Sie hat und Ihnen im Gegenzug einen Lohn bezahlt. Wenn Sie noch minderjährig sind, kommen Sie darüber hinaus in den Genuss von Schutzmaßnahmen.
Zeitarbeitnehmer, Arbeitnehmer eines Dienstleistungsscheck-Unternehmen, Studenten, Künstler und Pflegeeltern befinden sich in einer Grauzone im Hinblick auf ihr Statut und ihre Sozialversicherungsrechte. Das Gesetz betrachtet sie jedoch alle als Arbeitnehmer.
Wenn Sie als Selbständiger arbeiten, bringt dies auch ein Einkommen, aber der Auftraggeber übt keine Verfügungsgewalt über Sie aus und Sie sind kein Beamter. Sind Sie als Mandatar in einer Gesellschaft aktiv? Dann betrachten man Sie als Selbständigen, außer wenn Sie nachweisen, dass Ihr Mandat kostenlos ist und dass Sie nicht als Arbeitspartner betrachtet werden.
Die Seefahrer bilden eine besondere Berufskategorie. Sie fallen nicht unter das allgemeine Sozialversicherungssystem, sondern unter ein eigenes System.
Sie haben schließlich die Möglichkeit, gratis als Freiwilliger für eine gemeinnützige Organisation zu arbeiten. Die Organisation kann Ihnen allerdings eine eingeschränkte Vergütung für bestimmte Unkosten bieten.
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