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Neu in diesem Quartal


Allgemeines

Außergesetzliche Pensionen - zusätzlicher Beitrag von 3 %

Die endgültige Phase für die Berechnung des Zusatzbeitrags zur Zusatzpension tritt am 01. Januar 2019 in Kraft (Gesetz vom 21.12.2018 - BS vom 17.01.2019).

Die Phase sieht vor, dass, wenn am 01. Januar des einem Beitragsjahr vorausgehenden Jahres die Summe aus der gesetzlichen Pension und den erworbenen Rücklagen (oder, mangels erworbener Rücklagen, den Rücklagen für die zusätzliche Alters- oder Hinterbliebenenpension geteilt durch einen Umwandlungskoeffizienten) das Pensionsziel für einen Arbeitnehmer übersteigt, vom Gründer im vierten Quartal eines jeden Beitragsjahres ein Sonderbeitrag zu zahlen ist.

Dieser Sonderbeitrag von 3 % des Gründeranteils in Höhe der Veränderung der erworbenen Rücklagen oder, mangels erworbener Rücklagen, der Rücklagen für die zusätzliche Alters- oder Hinterbliebenenpension im Jahr vor dem Beitragsjahr wird daher erstmals im 4. Quartal 2019 fällig.

Die neue Berechnungsmethode wird auf einer neuen Seite in den Erläuterungen für das 2. Quartal 2019 näher erläutert.

Die aktuelle Seite in der Erläuterung bleibt in jedem Fall für die Berechnung und die Meldung des im 4. Quartal 2018 fälligen Beitrags von 3 % gültig.

 

Kommission

Das Gesetz vom 21. Dezember 2018 mit verschiedenen Bestimmungen im Bereich der sozialen Angelegenheiten (BS vom 17. Januar 2019) sieht die Schaffung einer elektronischen Plattform für die Beantragung und Herausgabe verschiedener Dokumente über den Status des Künstlers (Künstlerausweis, Künstlervisum und Selbständigkeitserklärung) vor. Das Gesetz sieht auch vor, dass die elektronische Plattform die Meldung über künstlerische Aktivitäten im Rahmen der Kleinvergütungsregelung empfängt und einen Informationsabschnitt für Künstler enthalten wird.

Was die Modalitäten für die Beantragung und Ausstellung der Karte, des Visums und der Selbständigkeitserklärung sowie den Inhalt des Informationsteils betrifft, so bleiben die aktuellen ministeriellen und königlichen Erlasse für „Papier“ Meldungen gültig. Gleiches gilt für die Meldeverfahren für künstlerische Aktivitäten im Rahmen der Kleinvergütungsregelung. Die spezifischen regulatorischen Bestimmungen für elektronische Meldungen werden veröffentlicht. Die oben genannten Beschlüsse gelten weiterhin für die „Papier“-Meldung.

 

Mobilitätsbudget

Zusätzlich zum bereits bestehenden System des „Cash-for-Cars“ (Mobilitätsentschädigung) wird ab dem 01. März 2019 auch ein System angeboten, bei dem der Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern ein Betriebsfahrzeug zur Verfügung stellt, ein Budget zur Verfügung stellt, um diesen zu ersetzen, und der Arbeitnehmer wählen kann, wie er seine Mobilitätsausgaben ausfüllen möchte. Da die Rechtslage noch nicht geklärt ist, werden die Modalitäten in einer Zwischenmitteilung erläutert, sobald sie bekannt sind. Weitere technische Informationen (Zusatzinformationen DmfA / DmfAPPL) finden Sie auf der Seite „Mobilitätsbudget“, die nach Bekanntwerden aller Details weiter ergänzt wird.

Die Maßnahme besteht aus drei Säulen:

  • die Möglichkeit, ein umweltfreundlicheres Fahrzeug zu wählen
  • die Nutzung alternativer und nachhaltiger Verkehrsmittel oder die Verpflichtung zur Verringerung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
  • die Auszahlung des verbleibenden Saldos.

Auf den noch verbleibenden Saldo des Budgets, der am Ende des Kalenderjahres ausgezahlt wird, ist ebenfalls ein Sonderbeitrag zulasten des Arbeitnehmers fällig.

Der Slado muss mit dem Lohncode 29 angegeben werden.

 

Abstimmung der Leitfaden DmfA - DmfAPPL

Weil sich in der Struktur und der zugrunde liegenden Gesetzgebung der Meldungen DmfA und DmfAPPL viele gemeinsame Elemente befinden, werden die Seiten der beiden Leitfaden allmählich aufeinander abgestimmt werden. Es werden Änderungen vorgenommen, ohne dass eine gesetzliche oder administrative Änderung zugrunde liegt. Inhaltlich verändert sich nichts.

Für dieses Quartal wurden Änderungen vorgenommen an den Seiten über

  • Lohnbegriff (Urlaubsgeld)
  • Verpflichtungen (Regelungen der Sozialen Sicherheit)
  • Sonderbeiträge (Gewerkschaftsbeitrag und Beitrag zum Sozialdienst des lokalen Sektors).

   


Änderungen

Die Personen

Kommission

Geringe Vergütungen Tages- und Jahresbeitrag für 2019.

 

Studenten

Ein Studentenvertrag muss mit einem anderen Arbeitgeber als demjenigen geschlossen werden, bei dem er seine praktische Ausbildung am Arbeitsplatz durchläuft. Die Ausnahme für die Monate Juli und August entfällt. Der Jugendliche kann daher nicht mehr im Urlaub bei seinem Praktikumsleiter arbeiten.

 

Freiwillige

Tages- und Jahresbeitrag für 2019.

Für einige Freiwillige wird der jährliche Betrag ab dem ersten Quartal 2019 erhöht (KE vom 20. Dezember 2018 - BS vom 28. Dezember 2018).

 

Vereinsmitarbeiter - Entschädigungen

Entschädigungsobergrenzen 2019 und Verdoppelung der zulässigen monatlichen Entschädigungen für Vereinstätigkeiten im Sportsektor (Gesetz vom 30. Oktober 2018, BS vom 12. November 2018).

Verdeutlichung der Leistungen für die 4/5 Beschäftigung in (T - 3).

 

KE 499 – bedürftige Jugendliche

Der Grenzbetrag in Bezug auf die Versicherungspflicht bedürftiger Jugendlicher KE 499 für 2019.

 

Nicht geschützte lokale Mandatsträger (DmfAPPL)

Jahresbetrag für 2019 für Arbeitnehmer und Beamte.   

 

Parlamentarier

Mit Blick auf die Registrierung in „MyCareer“ und „MyPension“ sind auch parlamentarische Laufbahnen in der DmfA enthalten.

 

 

Der Lohn

Sachvorteile

‚Die ab dem 01. Januar 2019 an einen Hausmeister gezahlten oder gewährten Leistungen‘ des unentgeltlichen Wohnens werden immer auf 100/60 des Katastereinkommens multipliziert mit 2 veranschlagt; die Veranschlagung macht keine Unterscheidung mehr nach der Höhe des KI (KE vom 07. Dezember 2018 - BS vom 27. Dezember 2018).

Indexierung des veranschlagten Pauschalbetrags für unbewegliche und bewegliche Sachen (Mitteilung des FÖD Finanzen im Zusammenhang mit der automatischen Indexierung der Einkommensteuer - BS vom 22. Januar 2019). 

 

Erstattung von Kosten

Erhöhung der Entschädigung für Büro und Arbeitskleidung.

Erhöhung der Entschädigung für Fahrräder (Mitteilung des FÖD Finanzen im Zusammenhang mit der automatischen Indexierung der Einkommensteuer - BS vom 22. Januar 2019).

 

Mobilitätsentschädigung

Informationen, die bei Beendigung des Vertrages zu übermitteln sind (KE vom 16. Dezember 2018 - BS vom 27. Dezember 2018).

 

Sanfter Übergang

Erweiterung auf die individuelle Ebene (KE vom 12. Dezember 2018 - BS vom 21. Dezember 2018)


   

Verpflichtungen

Dimona Typ ‚PMP‘

Neuer Dimona-Typ im Rahmen der Meldung der parlamentarischen Laufbahnen in der DmfA.


Dimona Flexijob

Erläuterung Kontrolle. Da sich gezeigt hat, dass etliche Personen unter 50 Jahren als Pensionäre (Hinterbliebenenpension) in das Pensionsregister eingetragen wurden, wird das Pensionsregister de facto für alle Altersgruppen herangezogen.

 

 

Sozialversicherungsbeiträge

Berechnungsgrundlage Flexi-Arbeitnehmer

Verdeutlichung der Leistungen für 80 % der Beschäftigung in (T - 3).

 

Neuverteilung der Soziallasten

Anpassung der Obergrenze für 2019.

 

 

Der Sonderbeitrag

Decava - Höchstbeträge Einbehaltungen

Es gibt keinen Neubewertungskoeffizienten für 2019. Die Höchstgrenzen für die Einbehaltungen bleiben gegenüber dem vierten Quartal 2018 unverändert.

 

Aktivierungsbeitrag

Erläuterung.

  

Betriebsfahrzeuge CO2

Anpassung des Indexierungskoeffizienten für 2019.

Verdeutlichung des zu verwendenden CO2-Emissionswertes.

 

Solidaritätsbeitrag Dimona

Anpassung des minimalen Solidaritätsbeitrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex für 2019.

 

Grundbeitrag BSF

Prozentsätze für 2019 (noch nicht veröffentlicht).

 

Sonderbeitrag BSF

Prozentsätze für 2019 (noch nicht veröffentlicht).

 

Risikogruppen

Erläuterung Anwendungsbereich

 

Einmaliger ergebnisgebundener Vorteil

Anpassung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.


   

Die Ermäßigungen

Kombinationen

Anpassung der „Maribel Sozial“-Pauschalen infolge der Taxshift-Periode 2019 (KE vom 01.06.2016 - BS vom 17.06.2016).

 

Strukturelle Ermäßigung

Anpassung des Pauschalbetrags ‚F‘, der Koeffizienten und der Obergrenze der Niedriglohnkomponente ‚S0‘ infolge der Taxshift-Periode 2019 (Gesetz vom 26.12.2015 - BS vom 30.12.2015; Gesetz vom 16.05.2016 - BS vom 23.05.2016; KE vom 31.05.2016 - BS vom 09.06.2016).

Anpassung der Obergrenze der Niedriglohnkomponente S0  für die Kategorie 3 mit Lohnermäßigung der Strukturermäßigung (noch nicht veröffentlicht).

 

Zielgruppenermässigungen

Die Pauschale G3 wird erneut verwendet, und zwar für die Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer - Deutschsprachige Gemeinschaft.

 

Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer

Die Zielgruppenermäßigung kann nicht mehr angewandt werden.


Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer – Deutschsprachige Gemeinschaft

Einleitung - Fusion, Aufspaltung und Fortsetzung

Die neue ‚Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer - Deutschsprachige Gemeinschaft‘ ersetzt die ‚Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer‘ (Dekret vom 28. Mai 2018 - BS vom 10. Juli 2018; Beschluss der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 28. September 2018 - BS vom 30. November 2018).

 

Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer – Flandern

Die Zielgruppenermäßigung wird verstärkt. Der maximal zulässige Quartalslohn wird erhöht (Beschluss der flämischen Regierung vom 26. Oktober 2018 - BS vom 25. Januar 2019).

 

Zielgruppenermäßigung für kollektive Arbeitszeitverkürzung

Beispiele für absolute und relative Teilzeitarbeit.

 

Zielgruppenermäßigung Langzeitarbeitssuchende - allgemeine Kategorie

Endgültige Beendigung der Zielgruppenermäßigung bei Beschäftigung in der flämischen Region oder in der Region Brüssel-Hauptstadt.

Aufhebung der Übergangsbestimmungen zur Zielgruppenermäßigung bei einer Beschäftigung in einer der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Verordnung vom 28. Mai 2018 - BS vom 10. Juli 2018; Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 28. September 2018 - BS vom 30. November 2018).

 

Zielgruppenermäßigung Langzeitarbeitssuchende - SINE

Aufhebung der Übergangsbestimmungen zur Zielgruppenermäßigung bei einer Beschäftigung in einer der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Verordnung vom 28. Mai 2018 - BS vom 10. Juli 2018; Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 28. September 2018 - BS vom 30. November 2018).

 

Zielgruppenermäßigung für Arbeitnehmer gemäß Artikel 60, § 7 des ÖSHZ-Gesetzes (DmfAPPL)

Endgültige Beendigung der Zielgruppenermäßigung bei Beschäftigung in der flämischen Region.

 

Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer

Endgültige Beendigung der Zielgruppenermäßigung bei Beschäftigung in der Region Brüssel-Hauptstadt.

Aufhebung der Übergangsbestimmungen zur Zielgruppenermäßigung bei einer Beschäftigung in einer der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Verordnung vom 28. Mai 2018 - BS vom 10. Juli 2018; Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 28. September 2018 - BS vom 30. November 2018).

 

Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer – Flandern

Die Zielgruppenermäßigung wird verstärkt und die Übergangsfrist wird beendet (Beschluss der flämischen Regierung vom 26. Oktober 2018 - BS vom 25. Januar 2019).

 

Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung

Endgültige Beendigung der Zielgruppenermäßigung bei Beschäftigung in der flämischen Region oder in der Region Brüssel-Hauptstadt.

Aufhebung der Übergangsbestimmungen zur Zielgruppenermäßigung bei einer Beschäftigung in einer der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Verordnung vom 28. Mai 2018 - BS vom 10. Juli 2018; Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 28. September 2018 - BS vom 30. November 2018).

 

Zielgruppenermäßigung BVB

Beendigung des Status ‚BVB‘ und Beendigung der Meldung mit einer bestimmten Arbeitnehmerkennzahl für die deutschsprachige Bevölkerung (Verordnung vom 28. Mai 2018 - BS vom 10. Juli 2018; Beschluss der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 28. September 2018 - BS vom 30. November 2018).


Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Umstrukturierung

Anpassung des Grenzbetrags für Personen unter 30 Jahren. Infolge der Steuerverschiebung 2019 wird die Obergrenze der Niedriglohnkomponente ‚S0‘, auf der der Grenzbetrag für Personen unter 30 Jahren berechnet wird, erhöht.

Die Situation, dass Arbeitnehmer, die vor dem 01. Januar 2018 in das Unternehmen eingetreten sind, weiterhin Anspruch auf die Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Umstrukturierung haben, ist nicht mehr gegeben.

 

Maribel Sozial

Anpassung der „Maribel Sozial“-Pauschalen infolge der Taxshift-Periode 2019 (KE vom 01.06.2016 - BS vom 17.06.2016).

 

 

Ausfüllen der DmfA

Lohncode 10

Anpassung des als Referenzwert dienenden CO2-Ausstoßes bei der Berechnung des Vorteils. Der Mindestvorteil wird erhöht auf 1.310,00 EUR (KE vom 13.12.2017 - BS vom 19.12.2017) (Bericht FÖD Finanzen - BS vom 26.01.2018).

CO2-Emissionswert, der bei der Berechnung des Vorteils zu verwenden ist (angepasste FAQ auf der Website der Finanzverwaltung).

Anpassung der Beschreibung für das Mobilitätsbudget. 

 

Lohncode 27 und 28

Neue Lohncodes, jeweils für die Ausübung eines parlamentarischen Mandats und für die Abgangsentschädigung nach diesem Mandat.

 

Lohncode 29

Saldo des Mobilitätsbudgets in Geld.

 

Leistungscodes 51 und 52

Hinzufügung von ‚Pflegeelternurlaub‘ zu Code 52 (Gesetz vom 06. September 2018 - BS vom 26. September 2018).

Erläuterungen.

 

Leistungscode 110

Neuer Leistungscode für parlamentarische Laufbahnen, der mit den Lohncodes 27 und 28 zusammenfällt.

 

Beschäftigung Information- Sektordetail Social-/Non-Profit

Im Rahmen der Flämischen Intersektoralen Vereinbarungen (FIA) für die sozial-gewinnorientierten Sektoren müssen Arbeitgeber, die einem der (Teil-)Sektoren des Social-/Non-Profit-Sektors angehören, einen Hinweis auf den Teilsektor im neuen Feld Sektordetail geben.

 


Verschiedenes

Trillium

Aktualisierung.

 

 

Veröffentlichte Gesetzgebung

Mobilitätsentschädigung

Alle Fahrtkostenentschädigungen (Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz und Privatfahrten), die der Arbeitgeber über die Mobilitätsentschädigung hinaus dem Arbeitnehmer gewährt, sind als Lohn zu betrachten (KE vom 16.11.2018 - BS vom 29.11.2018).