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Arbeitgeber, der zum ersten Mal Personal einstellt

Jede natürliche Person bzw. Gruppierung natürlicher Personen (z. B. eine nicht rechtsfähige Vereinigung) oder Rechtsperson (Gesellschaft, Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, öffentliche Verwaltung usw.), die zum ersten Mal einen oder mehrere Arbeitnehmer einstellt, muss dies dem LSS melden, um als Arbeitgeber anerkannt zu werden.

Um die Eigenschaft des Arbeitgebers vom LSS zu erhalten, ist eine ZUD-Nummer notwendig.

Die Identifikation als Arbeitgeber verläuft über

 

DmfA

Nach der Bearbeitung der elektronischen Anfrage ‚WIDE‘ erhält der Arbeitgeber eine Mitteilung des LSS mit:

  • der definitiven LSS-Nummer;
  • der ZUD-Nummer, wenn das LSS die ZUD-Nummer zuweist;
  • dem NACE-Code (Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) und einer Beschreibung der Aktivität(en) des Unternehmens;
  • der/den zuerkannten Arbeitgeberkategorie(n).

Das anerkannte Sozialsekretariat des Arbeitgebers erhält eine elektronische Version dieser Mitteilung.

 

DmfAPPL

Nachdem das R1-Formular bearbeitet wurde, wird die ZUD-Nummer in die Online-Anwendung Rx integriert. Der Arbeitgeber erhält eine schriftliche Bestätigung der Eintragung und das ‚Full Service‘-Sekretariat erhält eine Kopie davon.

 

Die Identifikation als Arbeitgeber beim LSS wird nicht nur in das Arbeitgeberverzeichnis aufgenommen, sondern auch in die ZUD.

Nur die Arbeitgeber, die in das Arbeitgeberverzeichnis aufgenommen sind, haben Zugang zu den Online-Diensten der Sozialen Sicherheit und können eine Dimona oder DmfA (DmfAPPL) einreichen.