Arbeitgeber, der zum ersten Mal Personal einstellt
Jede natürliche Person bzw. Gruppierung natürlicher Personen (z. B. eine nicht rechtsfähige Vereinigung) oder Rechtsperson (Gesellschaft, Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, öffentliche Verwaltung usw.), die zum ersten Mal einen oder mehrere Arbeitnehmer einstellt, muss dies dem LSS melden, um als Arbeitgeber anerkannt zu werden.
Um die Eigenschaft des Arbeitgebers vom LSS zu erhalten, ist eine ZUD-Nummer notwendig.
Die Identifikation als Arbeitgeber verläuft über
- die Anwendung ‚WIDE‘ (Arbeitgeberidentifikation/ion-Employeurs) , wenn es sich nicht um eine provinziale und lokale Verwaltung (DmfA) handelt;
- das R1-Formular, wenn es sich um eine provinziale oder lokale Verwaltung handelt (DmfAPPL).
DmfA
Nach der Bearbeitung der elektronischen Anfrage ‚WIDE‘ erhält der Arbeitgeber eine Mitteilung des LSS mit:
- der definitiven LSS-Nummer;
- der ZUD-Nummer, wenn das LSS die ZUD-Nummer zuweist;
- dem NACE-Code (Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) und einer Beschreibung der Aktivität(en) des Unternehmens;
- der/den zuerkannten Arbeitgeberkategorie(n).
Das anerkannte Sozialsekretariat des Arbeitgebers erhält eine elektronische Version dieser Mitteilung.
DmfAPPL
Nachdem das R1-Formular bearbeitet wurde, wird die ZUD-Nummer in die Online-Anwendung Rx integriert. Der Arbeitgeber erhält eine schriftliche Bestätigung der Eintragung und das ‚Full Service‘-Sekretariat erhält eine Kopie davon.
Die Identifikation als Arbeitgeber beim LSS wird nicht nur in das Arbeitgeberverzeichnis aufgenommen, sondern auch in die ZUD.
Nur die Arbeitgeber, die in das Arbeitgeberverzeichnis aufgenommen sind, haben Zugang zu den Online-Diensten der Sozialen Sicherheit und können eine Dimona oder DmfA (DmfAPPL) einreichen.