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Das Datum der Zuerkennung des neuen Arbeitsplatzes im Rahmen des Maribel Sozial

Das Feld wird für die Personalmitglieder, die im Rahmen des Sozialen (oder Steuerlichen) Maribel eingestellt wurden, bei Zuerkennung neuer Arbeitsplätze in einem bestimmten Kalenderjahr. Dieses Datum wird nur im Kalenderjahr angegeben, in welchem die neuen Arbeitsplätze zuerkannt wurden. In einer DmfAPPL des Jahres 2016 liegt das Datum der Zuerkennung immer zwischen dem 01.01.2016 und 31.12.2016 und nie vor dem 1. Januar dieses Kalenderjahres.

Das Feld „Datum der Zuerkennung des neuen Arbeitsplatzes im Rahmen des Maribel Sozial“ wird in folgenden Fällen ausgefüllt:

  • Ein neues Personalmitglied wird im Rahmen des Maribel Sozial zusätzlich eingestellt. Das Einstellungsdatum wird angegeben.
  • Ein Personalmitglied, das mit einem Vertrag als Ersatzkraft eingestellt wurde, bleibt weiterhin im Dienst, wenn das zu ersetzende Personalmitglied seine Leistungen wiederaufnimmt. Das Beginndatum des neuen (normalen) Arbeitsvertrags oder der statutarischen Beschäftigung wird angegeben.
  • Ein in einer bestimmten Funktion eingestelltes Personalmitglied wird in seiner Funktion ersetzt und trägt den neu zuerkannten Arbeitsplatz im Rahmen des Maribel Sozial ein. Dass Beginndatum des neu zugewiesenen Arbeitsplatzes im Rahmen des Maribel Sozial wird angegeben. 

  • Ein Personalmitglied erhöht die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Woche in der Arbeitsregelung (z. B. von halbzeitlich zu vollzeitlich). Die erhöhten Leistungen werden im Rahmen des Maribel Sozial als neuer Arbeitsplatz betrachtet und werden in der DmfAPPL in einer neuen Beschäftigungszeile angegeben. Das Beginndatum dieser (vollzeitlichen) Beschäftigungszeile wird angegeben.

Das Feld „Datum der Zuerkennung des neuen Arbeitsplatzes im Rahmen des Maribel Sozial“ wird nicht mehr angegeben, wenn das Personalmitglied als Ersatz für einen bereits früher zuerkannten Arbeitsplatz im Rahmen des Sozialen (oder Steuerlichen) Maribel eingestellt wird.

Beispiele

Ab 01.10.2016 wird dem Arbeitgeber X ein neuer Arbeitsplatz im Rahmen des Maribel Sozial zugeteilt:

  • Situation 1: Arbeitgeber X stellt am 01.12.2016 ein neues Personalmitglied im neu zuerkannten Arbeitsplatz im Rahmen des Maribel Sozial ein.
    In der DmfAPPL wird das Datum „01.12.2016“ nur im vierten Quartal 2016, aber nicht in den darauffolgenden Quartalen angegeben.

  • Situation 2: Arbeitgeber X stellte am 01.04.2016 ein neues Personalmitglied ein, dessen Beschäftigung als neu zuerkannter Arbeitsplatz im Rahmen des Maribel Sozial berücksichtigt wird.
    In der DmfAPPL wird das Datum „01.04.2016“ nur in der DmfAPPL des vierten Quartals 2016, aber nicht im zweiten und dritten Quartal 2016 und ebenso wenig im ersten Quartal 2017 und den darauffolgenden Quartalen angegeben.

  • Situation 3: Arbeitgeber X gelingt es nicht, noch im Jahr 2016 ein Personalmitglied im neu zuerkannten Arbeitsplatz im Rahmen des Maribel Sozial einzustellen und ihm wird für die Einstellung eine zusätzliche Frist von 3 Monaten bis 31.03.2017 gewährt. Am 01.03.2017 tritt das neue Personalmitglied seinen Dienst an.  
    In der DmfAPPL jedes der vier Quartale 2017 wird das Datum „01.03.2017“ eingetragen.Das Feld wird in der DmfAPPL des vierten Quartals 2016 nicht ausgefüllt und ebenso wenig in der DmfAPPL des ersten Quartals 2018 und späteren Quartalen.