Sachvorteile
Inhalt
- Entschädigungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Das Abgangsurlaubsgeld - Urlaubsregelung Privatangestellte
- Sachvorteile
- Erstattung von Kosten
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, Betriebsfahrzeuge und Mobilitätsentschädigung
- Öko-Schecks
- Sport-/Kulturschecks
- Geschenke / Geschenkschecks
- Dienstalterszulage
- Ergänzungen zu sozialen Vorteilen
- Großzügigkeiten
- Preisvorteile
- Gewinnbeteiligungen und Gewinnprämien - Aktien - Aktienoptionen
- PC-Plan
- Sanfter Übergang
- Statutarisches Personal des öffentlichen Sektors
Zur Berechnung der Beiträge zur sozialen Sicherheit werden Sachvorteile als Lohn betrachtet.
Sachvorteile werden möglichst korrekt auf ihren tatsächlichen Wert oder auf pauschaler Basis geschätzt:
Übersicht über die Pauschalbeträge nach Art des Vorteils | |
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Art des Vorteils | Bewertung und Bedingungen |
Mahlzeit | - 1. Mahlzeit (Frühstück): 0,55 EUR/Tag |
Bereitstellung eines stationären oder mobilen PCs | - 72,00 EUR pro Jahr und pro Gerät |
Bereitstellung eines Mobiltelefons oder Tablet-PCs | - 36,00 EUR pro Jahr und pro Gerät |
Bereitstellung eines Internetanschlusses (fest oder mobil) | - 60,00 EUR pro Jahr (pro Arbeitnehmer wird maximal ein Anschluss/Abonnement berechnet) |
Bereitstellung eines festen oder mobilen Telefonabonnements | - 48,00 EUR pro Jahr und pro Abonnement |
Unterkunft (1 in eine Wohnung integriertes Zimmer) | - 0,74 EUR pro Tag |
Unterkunft (mehrere Wohnräume oder ein getrennt bewohnbares Studio) | - keine pauschale Veranschlagung (LSS basiert auf dem tatsächlichen Mietwert der Unterkunft) |
Wohnung (Hausmeister) | - steuerliche pauschale Veranschlagung |
Für Personen, für die der Beitrag auf den Bruttolohn zu 108 % berechnet wird und die während des Urlaubs Recht auf den gleichen Sachvorteil wie im Jahr haben, muss der im Urlaub gewährte Vorteil nicht gemeldet werden.
Pauschale Veranschlagung für PC - Internet - Mobiltelefon - Telefonabonnement
Die für das Jahr veranschlagten Pauschalbeträge werden über die gedeckte Periode auf den Monat oder den Tag heruntergerechnet.
Wenn der Arbeitnehmer eine Selbstbeteiligung für den bereitgestellten Vorteil bezahlt, wird diese Selbstbeteiligung vom Pauschalbetrag abgezogen. Da separate Pauschalbeträge für die verschiedenen Vorteile gelten (das Gerät, das Abonnement und das Internet) darf nur der Pauschalbetrag, für den der Arbeitnehmer aufkommt, verringert werden.
Beispiel: Ein Arbeitgeber vereinbart mit seinem Arbeitnehmer, dass dieser mit einem bereitgestellten Mobiltelefon unbegrenzt privat telefonieren darf, dafür aber 10,00 EUR pro Monat an seinen Arbeitgeber zahlen muss. Dieser Betrag darf nur vom Pauschalbetrag für das Telefonabonnement abgezogen werden, nicht vom Pauschalbetrag für das Gerät oder die Internetnutzung. Der Saldo des Arbeitnehmerbeitrags (6,00 EUR pro Monat) darf nicht von einem der anderen Pauschalbeträge abgezogen werden.
Als allgemeine Regel gilt, dass ein Arbeitnehmerbeitrag vom Pauschalbeitrag für das Quartal abgezogen werden darf, in dem der Arbeitnehmer des Beitrag zahlt. Das LSS akzeptiert auch, dass einmalige Beiträge (z. B. der Arbeitnehmer zahlt einen einmaligen Betrag zu dem Zeitpunkt, an dem ihm das Gerät zur Verfügung gestellt wird) auf den Pauschalbetrag für das Quartal angerechnet werden, in dem der Arbeitnehmer seinen Beitrag gezahlt hat und die Pauschalbeiträge der drei darauf folgenden Quartale.
Der Arbeitgeber, der mehrere Vorteile wie PC, Mobiltelefon und Telefonabonnement kostenlos bereitstellt, muss für jeden Vorteil eine separate pauschale Schätzung abgeben und diesen kumulativ in Rechnung stellen. Ein kostenlos bereitgestellter Internetanschluss wird dagegen pro Arbeitnehmer nur einmal in Rechnung gestellt.
Ausnahme: Wenn ein Arbeitgeber ein System einrichtet, in dem der Arbeitnehmer seinen kompletten privaten Telefongebrauch korrekt bezahlt, müssen kein Vorteil für das Telefonabonnement (4,00 EUR/Monat) und ebenso wenig ein Vorteil für das Gerät (3,00 EUR/Monat) angegeben werden. Dabei spielt keine Rolle, welches System gehandhabt wird (2 SIM-Karten, ein System, in dem der Arbeitnehmer mit einem Gerät angibt, dass es sich um ein Privatgespräch handelt, eine gerechtfertigte Pauschale für die berufliche Nutzung, wobei der Arbeitnehmer den über den Pauschalbetrag hinausgehenden Betrag bezahlt, …), und auch nicht, ob der Arbeitnehmer seinen privaten Anteil direkt an den Anbieter oder an seinen Arbeitgeber bezahlt.
Beispiele
72 | 36 | 60 | 48 | Summe in EUR | |
PC und Internet zu Hause | x |
| x |
| 132 |
Ein Laptop, Internetanschluss zu Hause und | x |
| x |
| 132 |
Mobiltelefon mit Abonnement |
| x |
| x | 84 |
Smartphone mit Abonnement und Internetzugang |
| x | x | x | 144 |
Nur Abonnement für Smartphone mit Internetzugang |
|
| x | x | 108 |
Smartphone, Tablet-PC ohne Mobilfunkmodul (Telefonieren per App) und Abonnements mit Internetzugang |
| 2 x | x | x | 180 |
Smartphone und Laptop mit Abonnements und Internetzugang | x | x | x | x | 216 |
Smartphone und Tablet-PC mit Mobilfunkmodul und Abonnements mit Internetzugang |
| 2 x | x | 2x | 228 |
Abonnement für Mobilfunk (Verwendung des eigenen Mobiltelefons) | | | | x | 48 |
Ein Desktop, ein Laptop, Internetanschluss zu Hause und ein mobiles Internetabonnement | 2 x | | x | | 204 |
Pauschale Schätzung des Werts einer Hausmeisterwohnung
Ein Hausmeister ist ein Personalmitglied, das Leistungen im Bereich der Bewachung und Beaufsichtigung eines Gebäudes (z. B. einer Fabrik, eines Sportzentrums, ...) erbringt. Wenn ihm kostenlos eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, die teil des betreffenden Gebäudes oder untrennbar mit diesem verbunden ist, bestimmt das LSS - sowie der FÖD Finanzen - den Wert dieser kostenlosen Unterkunft und der kostenlosen Heizung und Beleuchtung auf der Grundlage der pauschalen Veranschlagung bestimmt in Artikel 18, §3, 2° und 4° des KE/Einkommensteuergesetzbuch 1992.
Unbewegliche Sachen
Der Wert des jährlichen Vorteils einer Wohnung, die einem Hausmeister kostenlos zur Verfügung gestellt wird, wird auf der Grundlage des Katastereinkommens festgestellt.
- Falls das (nicht indexierte) Katastereinkommen einer Immobilie nicht mehr als 745,00 EUR beträgt, wird als Wert ein Betrag von 100/60 des (indexierten) Katastereinkommens, multipliziert mit 1,25, veranschlagt.
- Falls das (nicht indexierte) Katastereinkommen einer Immobilie mehr als 745,00 EUR beträgt, wird als Wert ein Betrag von 100/60 des (indexierten) Katastereinkommens, multipliziert mit 3,8, veranschlagt.
Bei einer möblierten Wohnung wird der Vorteil um zwei Drittel erhöht.
Der Indexierungskoeffizient des Katastereinkommens wird gemäß Artikel 518 des Einkommensteuergesetzbuchs von 1992 festgelegt und beträgt für das Einkommensjahr 2018 1,7863.
Die für das Jahr veranschlagten Pauschalbeträge werden über die gedeckte Periode auf den Monat oder den Tag heruntergerechnet.
Bewegliche Sachen
Der Wert des Vorteils der kostenlosen Heizung und kostenlosen Elektrizität in einer Wohnung, die einem Hausmeister kostenlos zur Verfügung gestellt wird, wird anders bestimmt für das leitende Personal und die anderen Personalmitglieder.
Für das leitende Personal wird der Vorteil veranschlagt auf
- 1.245,00 EUR pro Jahr für Heizkosten;
- 620,00 EUR pro Jahr für Elektrizität, die zu anderen Zwecken als zum Heizen genutzt wird;
Für das andere leitende Personal wird der Vorteil veranschlagt auf
- 560,00 EUR pro Jahr für Heizkosten;
- 280,00 EUR pro Jahr für Elektrizität, die zu anderen Zwecken als zum Heizen genutzt wird;
Die Beträge werden jährlich dem Verbraucherpreisindex angepasst und auf die höhere oder niedrigere 10-Euro-Tranche gerundet. Für das Jahr 2018 betragen die Pauschalbeträge
- für das leitende Personal
- 1.990,00 EUR pro Jahr für Heizkosten;
- 990,00 EUR pro Jahr für Elektrizität, die zu anderen Zwecken als zum Heizen genutzt wird;
- für die anderen Personalmitglieder
- 900,00 EUR pro Jahr für Heizkosten;
- 450,00 EUR pro Jahr für Elektrizität, die zu anderen Zwecken als zum Heizen genutzt wird.
Die für das Jahr veranschlagten Pauschalbeträge werden über die gedeckte Periode auf den Monat oder den Tag heruntergerechnet.
Öffentlicher Sektor
Für einen fest ernannten Hausmeister gelten spezifische Bewertungsregeln, die sich je nachdem, bei welcher öffentlichen Verwaltung der Hausmeister neben seinen Hausmeisteraufgaben ggf. eine andere Funktion ausübt, unterscheiden.
Beschränkung des als Sachleistungen ausgezahlten Lohns
Eine Auszahlung in Sachleistungen wird durch das Lohnschutzgesetz streng reglementiert. Ein Teil des Lohns kann in Form von Sachleistungen gezahlt werden, ihr Schätzwert ist jedoch schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer vor seiner Einstellung mitzuteilen.
Der Teil des Lohns, der in Form von Sachleistungen gezahlt wird, ist auf höchstens 20 % des Bruttolohns beschränkt. Wenn der Arbeitgeber einem Hausmeister eine Wohnung zur Verfügung stellt, dürfen die Sachvorteile höchstens 40 % des Bruttolohns betragen.